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Was Sie zur Kündigung bei myLife Lebensversicherung wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren myLife Lebensversicherung-Vertrag kündigen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Der Empfangsnachweis dokumentiert den Zugang bei der myLife Lebensversicherung und liefert Ihnen einen datierten Beleg. Entscheidend ist der Eingangstag beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Bewahren Sie Sendungsnummer und Einlieferungsbeleg auf.

Geben Sie im Adressfeld die vollständige Empfängerangabe an und fügen Sie Ihre Kundendaten deutlich ein. Nennen Sie im Schreiben das Wort "Kündigung" sowie die Police- oder Versicherungsnummer, damit die myLife den Vorgang eindeutig zuordnen kann. Die Zieladresse lautet: myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, 37085 Göttingen.

  1. Unterschreiben Sie das Schreiben und fertigen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen an.
  2. Geben Sie alle Vertragsdaten wie Kundennummer und Police- oder Versicherungsnummer deutlich an.
  3. Richten Sie den Brief an: myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, 37085 Göttingen.
  4. Wählen Sie bei der Post "Einschreiben mit Zustellnachweis" und notieren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer.
  5. Bewahren Sie Zustellnachweis und Einlieferungsbeleg auf, bis Sie die schriftliche Rückmeldung erhalten.

Wichtig für den Zugang

Für die Fristwahrung zählt der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Die myLife verlangt in der Regel Schriftform. Ein unterschriebenes Original per Post oder ein Fax mit Sendebericht erfüllt diese Voraussetzung.

Bewahren Sie deshalb Einlieferungsbeleg und Zustellnachweis auf, bis Sie die schriftliche Rückmeldung der myLife erhalten. Notieren Sie Sendungsnummer und Datum. Digitalisieren Sie Kopien aller relevanten Unterlagen.

2. Ihren myLife Lebensversicherung-Vertrag verstehen

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Bei der myLife Lebensversicherung gilt üblicherweise eine Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Das Versicherungsjahr umfasst zwölf Monate und beginnt mit dem Vertragsbeginn. Für die Frist zählt der Zugang Ihrer Kündigung beim Versicherer.

Endet das Versicherungsjahr am 31.12., muss Ihre Kündigung spätestens am 30.09. beim Versicherer eingehen. Beginnt Ihre Police zum 01.10. und endet das Versicherungsjahr zum 30.09., muss die Kündigung bis zum 30.06. beim Versicherer vorliegen. Prüfen Sie das Datum im Vertrag. Rechnen Sie drei Monate zurück und sichern Sie den Versandnachweis.

Das müssen Sie zur Versicherungsperiode wissen

Die Versicherungsperiode entspricht meist dem Versicherungsjahr, das im Versicherungsschein genannt ist. Sie muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Prüfen Sie daher Ihren Versicherungsschein oder das aktuellste Schreiben der myLife und ermitteln Sie den genauen Stichtag.

Wenn Ihre Unterlagen abweichende Regelungen nennen, nutzen Sie diese Angaben zur Fristberechnung. Tragen Sie den Stichtag schriftlich ein. Planen Sie den Versand so, dass der Zugang nachweisbar innerhalb der Frist erfolgt.

Wichtig bei Sonderkündigungen und Widerruf

Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die myLife muss Sie schriftlich informieren. Die Frist für die Sonderkündigung beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung und beträgt maximal einen Monat.

Fügen Sie der Kündigung eine Kopie der Änderungsmitteilung als Anlage bei und nennen Sie den Kündigungsgrund deutlich. Formulieren Sie eindeutig, dass Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen. So verhindern Sie, dass die Gesellschaft die Mitteilung als ordentliche Kündigung wertet.

Das Widerrufsrecht gilt für Neuverträge und läuft in der Regel 30 Tage, wenn Sie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten haben. Die genaue Frist finden Sie im Vertrag. Fehlerhafte Belehrungen können die Fristwirkung verändern und andere Optionen eröffnen.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Das müssen Sie bereitlegen

Sammeln Sie vor dem Verfassen alle wichtigen Angaben. Dazu gehören Ihr vollständiger Name, Ihre aktuelle Anschrift, Kundennummer oder Policennummer und das gewünschte Beendigungsdatum. Halten Sie außerdem Ihre IBAN und die Steuer-Identifikationsnummer bereit, da die myLife diese Informationen für die Auszahlung benötigt.

Notieren Sie, wo Sie die Kundennummer finden - im Versicherungsschein, in aktuellen Schreiben oder im Online-Portal. Bereiten Sie eine bestätigte Kopie Ihres Ausweises vor, da dies Teil der Identitätsprüfung nach GwG sein kann. Speichern Sie gegebenenfalls einen Kontoauszug über die letzte Beitragszahlung.

  • Vollständiger Name, aktuelle Anschrift und Datum
  • Kundennummer oder Police-/Versicherungsnummer
  • Gewünschter Beendigungszeitpunkt oder Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Bitte um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts mit Angabe der IBAN
  • Eigenhändige Unterschrift (Original) und Kopie des Versicherungsscheins

So strukturieren Sie Ihr Kündigungsschreiben

Setzen Sie Ihre Kontaktdaten oben links, darunter Empfängeradresse und Datum. Formulieren Sie als Betreff "Kündigung" und fügen Sie die Police- oder Versicherungsnummer hinzu. Geben Sie in einem kurzen Satz an, ob Sie ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder außerordentlich mit Angabe des Grundes kündigen.

Schließen Sie mit der Bitte um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts, Ihrer IBAN und Ihrer eigenhändigen Unterschrift ab. Unterschreiben Sie das Original persönlich und senden Sie es per Einschreiben mit Zustellnachweis oder per Fax mit Sendebericht. Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen und Versandbelege auf.

Wichtige Hinweise bei Sonderfällen

Fügen Sie bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Beitragserhöhung die Änderungsmitteilung als Anlage bei und nennen Sie den Grund klar. Stirbt der Versicherungsnehmer, informieren die Erben die myLife und reichen Erbschein und Sterbeurkunde ein. Die Erben können die Police fortführen oder den Vertrag beenden.

Bei Abtretungen, Pfändungen oder geänderten Bezugsrechten legen Sie zusätzliche Nachweise oder Vollmachten bei. Reichen Sie diese Unterlagen gleich mit dem Schreiben ein, um Verzögerungen zu vermeiden. Sorgfältige Dokumentation reduziert Nachfragen und beschleunigt die Auszahlung.

4. Häufige Probleme lösen

So reagieren Sie bei niedrigem Rückkaufswert

Ein häufiger Ärger ist ein niedriger Rückkaufswert. Die myLife berechnet den Rückkaufswert nach § 169 VVG. Die Berechnung berücksichtigt Ihre eingezahlten Beiträge ohne Risikoanteile und zieht Abschluss- sowie Verwaltungskosten ab. Die Gesellschaft fügt Überschüsse hinzu und zieht gegebenenfalls eine Stornopauschale ab.

Wenn Ihnen die Berechnung unplausibel erscheint, fordern Sie schriftlich eine detaillierte Aufschlüsselung an. Vergleichen Sie die Aufstellung mit Ihren Zahlungsbelegen. Erwägen Sie eine unabhängige Prüfung oder rechtliche Hilfe bei erheblichen Differenzen.

So verfahren Sie bei verzögerter Auszahlung

Die myLife zahlt den Rückkaufswert meist innerhalb von sieben bis vierzehn Tagen nach dem Stichtag, wenn alle Unterlagen vorliegen. Übliche Nachweise sind Versicherungsschein, bestätigte Ausweiskopie wegen GwG, Steuer-ID und IBAN. Fehlende Unterlagen verzögern die Auszahlung.

Kommt trotz vollständiger Unterlagen keine Zahlung, senden Sie eine schriftliche Erinnerung mit Versandnachweis. Setzen Sie eine Frist und fordern Sie eine Berechnung an. Nutzen Sie bei fortwährender Nichtzahlung Schlichtungsstellen oder reichen Sie eine Beschwerde bei der Aufsicht ein.

So eskalieren Sie bei fehlender Reaktion

Kontaktieren Sie zuerst den myLife-Kundenservice telefonisch unter 0551 9976-0, per E-Mail info@mylife-leben.de oder Fax 0551 9976-777. Fordern Sie eine verbindliche Rückmeldung mit Frist. Senden Sie bei ausbleibender Antwort eine Erinnerung per Einschreiben mit Zustellnachweis und legen Sie alle bisherigen Nachweise bei.

Ergibt sich weiterhin keine Reaktion oder erscheint die Berechnung fehlerhaft, bereiten Sie Unterlagen für eine Schlichtung vor. Legen Sie Kopien der Kündigung, Einlieferungsbeleg oder Sendungsbeleg, Schriftverkehr, Beitragsnachweise sowie Identitäts- und Steuerunterlagen zusammen. Diese Akte erleichtert Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.

5. Kann ich myLife auch direkt kontaktieren?

Ja, Sie können die myLife Lebensversicherung direkt kontaktieren. Akzeptierte Wege für eine schriftliche Kündigung sind Brief und Fax, da beide Schriftform erfüllen. Bei postalischer Kündigung senden Sie ein unterschriebenes Original. Beim Fax gilt der Sendebericht als Nachweis. Für maximale Rechtssicherheit empfehlen wir zusätzlich das Einschreiben mit Zustellnachweis.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

Wie sende ich das Einschreiben richtig?

Für eine rechtswirksame Beendigung ist das Einschreiben mit Zustellnachweis die verlässlichste Nachweisform. Der Empfangsnachweis dokumentiert den Zugang beim Empfänger und belegt das Datum. Fertigen Sie vor dem Versand Kopien aller Unterlagen an und notieren Sie Sendungsnummer und Einlieferungsbeleg.

Nennen Sie im Schreiben Ihre vollständigen Kontaktdaten und die Police- oder Versicherungsnummer, damit die myLife den Vorgang sofort zuordnen kann. Bewahren Sie Zustellnachweis und Einlieferungsbeleg sicher auf, bis Sie die schriftliche Rückmeldung erhalten. So vermeiden Sie Streit über Fristen.

Wie berechne ich die Kündigungsfrist?

Bei myLife gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr umfasst zwölf Monate. Tragen Sie den Stichtag in Ihre Unterlagen ein und planen Sie den Versand rechtzeitig, damit der Eingang nachweisbar innerhalb der Frist erfolgt.

Was tue ich, wenn keine Bestätigung kommt?

Bleibt die schriftliche Rückmeldung aus, dokumentieren Sie zunächst alle Versendungsnachweise. Senden Sie eine formelle Erinnerung mit klarer Frist zur Rückmeldung. Fordern Sie schriftlich die Bestätigung und die Berechnung des Rückkaufswerts an.

Reagiert die myLife nicht, nutzen Sie Eskalationswege wie eine Schlichtungsstelle oder eine Beschwerde bei der Aufsicht. Bei komplexen Fällen kann rechtliche Beratung sinnvoll sein. Halten Sie dafür alle relevanten Unterlagen bereit.

Welche Dokumente braucht mein Schreiben?

Ihr Kündigungsschreiben sollte die wichtigsten Vertragsdaten enthalten und die Auszahlungsvoraussetzungen ansprechen. Zu den zentralen Angaben zählen Police- oder Versicherungsnummer und Kundennummer. Ergänzend verlangen Versicherer oft die Steuer-ID und eine Ausweiskopie.

  • Police- oder Versicherungsnummer und Kundennummer
  • Gewünschter Beendigungszeitpunkt oder Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • IBAN für die Auszahlung und Steuer-Identifikationsnummer
  • Bestätigte Ausweiskopie (bei Identitätsprüfung)
  • Eigenhändig unterschriebenes Schreiben und Kopie des Versicherungsscheins

Wie sichere ich die bestätigte Ausweiskopie?

Die myLife verlangt häufig eine bestätigte Kopie des Personalausweises wegen der gesetzlichen Identitätsprüfung. Banken oder Notare bestätigen die Kopie mit Stempel, Namen und Datum. Fragen Sie Ihre Hausbank nach dem Verfahren und lassen Sie die Kopie bestätigen.

Bewahren Sie die bestätigte Kopie sicher auf und reichen Sie sie zusammen mit der Kündigung oder den Auszahlungspapieren ein. Reichen Sie die Kopie frühzeitig ein, damit die Auszahlung nicht verzögert wird. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen.

Wie reiche ich als Erbe die Kündigung ein?

Informieren Sie die myLife umgehend, wenn Sie als Erbe handeln. Senden Sie Kopien von Erbschein und Sterbeurkunde mit und geben Sie die gewünschte Kontoverbindung an. Entscheiden Sie, ob Sie die Police fortführen oder den Vertrag beenden möchten.

Passen Sie bei Bedarf Bezugsrecht und Bankverbindung an, damit die Auszahlung korrekt erfolgt. Halten Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bereit, falls zusätzliche Identitätsnachweise verlangt werden. So reduzieren Sie Rückfragen.

Wie wahre ich das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung?

Bei Beitragserhöhungen ohne entsprechende Leistungsanpassung können Sie außerordentlich kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung und beträgt maximal einen Monat. Legen Sie die Änderungsmitteilung Ihrer Kündigung als Anlage bei.

Formulieren Sie klar, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung handelt. Nennen Sie das Datum des Zugangs der Mitteilung. So machen Sie Ihren Anspruch deutlich.

Wie verfahre ich bei Beitragsrückstand?

Prüfen Sie frühzeitig Ihre Beitragslage, denn Rückstände können den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Kontaktieren Sie die myLife, um Zahlungsoptionen, Nachfrist oder eine Beitragsfreistellung zu besprechen. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich.

Ist eine Beitragsfreistellung sinnvoller als eine Vertragsbeendigung, lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen. So behalten Sie den Schutz bis zur endgültigen Entscheidung im Blick. Bewahren Sie die Bestätigung sicher auf.

Wie sichere ich die Auszahlungsvoraussetzungen?

Für die Auszahlung verlangt die myLife regelmäßig den Versicherungsschein, eine bestätigte Ausweiskopie, die Steuer-ID und die IBAN. Bei Erbschaften sind zusätzlich Erbschein und Sterbeurkunde erforderlich. Liegt alles vollständig vor, kann die Gesellschaft die Auszahlung schneller bearbeiten.

Haben Sie Unterlagen noch nicht vollständig, kündigen Sie fristgerecht und reichen Sie ergänzende Nachweise schnell nach. Notieren Sie Versanddaten und bewahren Sie Einlieferungsbelege auf. So vermeiden Sie Verzögerungen.

Was tue ich bei unberechtigten Abbuchungen?

Prüfen Sie Kontoauszug und Vertrag, um Fehlbuchungen zu erkennen. Schreiben Sie an die myLife und fügen Sie eine Kopie des Kontoauszugs bei. Fordern Sie Rückerstattung und eine schriftliche Stellungnahme an.

Prüfen Sie parallel bei Ihrer Bank die Möglichkeit einer Rückforderung. Dokumentieren Sie den Schriftverkehr und die Stornoforderung. Nutzen Sie bei fehlender Reaktion die Beschwerde- und Eskalationswege.

Wie eskaliere ich bei Nichtzahlung?

Ist trotz vollständiger Unterlagen und wiederholter Erinnerung keine Zahlung erfolgt, senden Sie eine förmliche Fristsetzung per Einschreiben mit Zustellnachweis. Nennen Sie eine klare Frist und kündigen Sie mögliche weitere Schritte an. Sammeln Sie alle Nachweise über Versand, Telefonate und Schriftverkehr.

Wenden Sie sich danach an Schlichtungsstellen, die Verbraucherzentrale oder die Aufsicht. In hartnäckigen Fällen kann rechtliche Beratung nötig sein. Legen Sie eine Akte mit allen relevanten Dokumenten an.

Wie entscheide ich, ob Kündigung sinnvoll ist?

Eine Kündigung führt oft zu einem Rückkaufswert, der niedriger ist als Ihre Einzahlungen. Die myLife berechnet diesen Wert nach § 169 VVG und berücksichtigt Abzüge wie Abschluss- und Verwaltungskosten. Prüfen Sie Alternativen wie Beitragsfreistellung, Verkauf der Police oder einen möglichen Widerruf bei fehlerhafter Belehrung.

Lassen Sie den Rückkaufswert berechnen und vergleichen Sie die Optionen. Bei Unsicherheit kann eine unabhängige Beratung oder rechtliche Prüfung hilfreich sein. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 7. Juni 2026