ARAG Krankenversicherung kündigen
Kündigen Sie Ihren Vertrag bei ARAG Krankenversicherung in nur wenigen Schritten.
Rechtsgültig & sofortige Versandbestätigung!
- 1.Kündigungsvorlage auswählen
- 2.Kündigung online unterschreiben
- 3.Direkt per Einschreiben versenden (kostenpflichtig)
Service
Kunden
ARAG-Platz 1
40472 Düsseldorf
Rechtsgültige Unterschrift
Sicherheit dank 3 Millionen erfolgreich bearbeiteter Kündigungen.
100% verifizierte Adressen
Dank einer wöchentlichen Aktualisierung unserer Datenbank.
Sofortiger Versand
Versand per Einschreiben oder Fax mit Versandnachweis.
Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei ARAG Krankenversicherung kündigen
Was Sie zur Kündigung bei ARAG Krankenversicherung wissen sollten – verständlich erklärt
1. Ihren ARAG‑Krankenversicherung‑Vertrag kündigen
So senden Sie das Einschreiben richtig
Verwenden Sie das Einschreiben mit Empfangsnachweis; dieser Zustellnachweis zeigt den Zugang eindeutig. Der Beleg dokumentiert Absendedatum und den tatsächlichen Zugang bei ARAG. Im Streitfall dient er als belastbarer Beleg.
Geben Sie den Brief bei der Post auf und notieren Sie die Sendungsnummer. Heben Sie den Einlieferungsbeleg und später den unterschriebenen Zustellnachweis auf. Diese Unterlagen schützen Sie bei Unstimmigkeiten über Zugang oder Zeitpunkt der Kündigung.
- Unterschreiben Sie das Schreiben, tragen Sie das Datum ein und fertigen Sie eine Kopie an.
- Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Empfangsnachweis an ARAG‑Platz 1, 40472 Düsseldorf.
- Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und später den unterschriebenen Zustellnachweis auf.
- Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung von ARAG an und archivieren Sie diese.
2. Ihren ARAG‑Vertrag verstehen
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Bei vielen ARAG‑Verträgen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Vertragsbeginn, wie in Ihrer Police angegeben. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung drei Monate vor Ablauf bei ARAG eingeht.
Endet Ihr Versicherungsjahr am 31.12., ist der letzte fristwahrende Zugangstag oft der 30.09. Achten Sie darauf, dass für manche Tarife Mindestvertragslaufzeiten gelten; in solchen Fällen beginnt die reguläre Kündigungswirkung erst nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit.
Das müssen Sie zur Vertragslaufzeit und Verlängerung wissen
ARAG‑Verträge haben unterschiedliche Laufzeiten. Viele Policen laufen 12 Monate, einige Zusatztarife weisen 24 Monate Mindestlaufzeit auf. Rechtsschutzverträge können vertraglich 1 bis 3 Jahre festgelegt sein.
Endet die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Sie kündigen nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um 12 Monate. Ermitteln Sie den genauen Vertragsbeginn in Ihrer Police. Planen Sie den Versand so, dass der Zugang drei Monate vor Ende erfolgt.
Wichtig für die Adress‑ und Abteilungswahl
ARAG nutzt zentrale Postadressen. Für allgemeine Anliegen verwenden Sie ARAG‑Platz 1, 40472 Düsseldorf. Für Kranken‑ und Leistungsangelegenheiten nennt ARAG zudem Hollerithstr. 11, 81829 München.
Wenn Ihr Schreiben an die falsche Abteilung geht, verzögert das die Bearbeitung. Prüfen Sie die Adresse in Ihrer Police und vermerken Sie die Versicherungsnummer deutlich, damit ARAG Ihr Schreiben eindeutig zuordnen kann.
3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen
Welche Angaben Ihr Schreiben unbedingt braucht
Ein vollständiges Kündigungsschreiben enthält Pflichtangaben, damit ARAG Ihre Anfrage sofort zuordnen kann. Fehlen wesentliche Angaben, verzögert das die Bearbeitung und die Rückmeldung. Die Unterschrift ist bei postalischer Schriftform zwingend; bei Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - gelten andere Anforderungen.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kundennummer / Versicherungsnummer / Vertragsnummer
- Datum
- Eigenhändige Unterschrift (bei postalischer Schriftform erforderlich)
So bauen Sie Ihr Kündigungsschreiben auf
Beginnen Sie mit einer klaren Erklärung, welcher Vertrag beendet werden soll. Nennen Sie die Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum oder "fristgerecht zum nächstmöglichen Termin". Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Eingang und eine schriftliche Zusage zur Vertragsbeendigung mit Datum an.
Halten Sie den Ton sachlich und vermeiden Sie Details, die die Bearbeitung verzögern. Formulierungsbeispiel: "Hiermit beende ich meinen Vertrag Nr. [Nummer] zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Eingang schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]"
Sonderfälle kurz: welche Nachweise ggf. beifügen
Bei Sonderkündigungen, etwa bei Beitragserhöhung, Wegfall des versicherten Objekts oder Todesfall, benötigen Sie Belege. Legen Sie die relevante Mitteilung oder Urkunde bei und versenden Sie diese per Einschreiben mit Zustellnachweis, damit Zugang und Begründung dokumentiert sind. Im Online‑Formular laden Sie die Dokumente als PDF oder JPG hoch; die Gesamtgröße darf 12 MB nicht überschreiten.
- Mitteilung über Beitragsanpassung
- Sterbeurkunde
- Abmeldebestätigung bei Wegzug ins Ausland
4. Häufige Probleme lösen
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Warten Sie einige Tage; in vielen Fällen erhalten Sie eine Rückmeldung binnen weniger Arbeitstage. Erhalten Sie nach circa zwei Wochen keine Rückmeldung, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben mit Empfangsnachweis. Fügen Sie eine Kopie der ersten Sendung bei und dokumentieren Sie alle Kontakte.
Wenn ARAG weiterhin nicht reagiert, bereiten Sie eine formelle Beschwerde vor und reichen Sie diese ein. Als nächste Instanzen stehen der Ombudsmann Versicherungen und die BaFin zur Verfügung.
So gehen Sie vor bei unberechtigten Abbuchungen
Informieren Sie ARAG schriftlich über unberechtigte Abbuchungen und legen Sie die Kündigungsunterlagen bei. Kündigen Sie zusätzlich das SEPA‑Mandat bei Ihrer Bank und beantragen Sie die Rückbuchung der belasteten Beträge. Sichern Sie Zahlungsbelege und Kontoauszüge als Belege für Ihre Forderung.
Fordern Sie die Erstattung zu viel gezahlter Beträge schriftlich an und setzen Sie eine Frist zur Auszahlung.
Beschwerde vorbereiten und Eskalationsweg
Fassen Sie Ihre Beschwerde schriftlich zusammen und legen Sie alle relevanten Unterlagen bei. Fordern Sie eine konkrete Stellungnahme und setzen Sie eine Frist zur Behebung des Problems. Senden Sie die Unterlagen an die ARAG‑Beschwerdestelle und verlangen Sie eine Empfangsbestätigung.
Reagiert ARAG nicht zufriedenstellend, schicken Sie die Dokumente erneut per Einschreiben mit Empfangsnachweis und leiten Sie das Verfahren an den Ombudsmann oder die BaFin weiter.
5. Kann ich ARAG auch direkt kontaktieren?
Ja, Sie können ARAG direkt kontaktieren. ARAG akzeptiert mehrere Übermittlungswege für Kündigungen und Anhänge. Geben Sie stets Ihre Versicherungsnummer an und halten Sie Anhänge innerhalb der maximalen Gesamtgröße von 12 MB.
So erreichen Sie ARAG online
Nutzen Sie das Online‑Formular unter https://www.arag.de/service/kundenservice/kuendigung/. Füllen Sie die Pflichtfelder vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF oder JPG hoch. Alternativ senden Sie eine E‑Mail an service@arag.de, wenn Sie Anhänge beifügen möchten.
So erreichen Sie ARAG per Post, Fax und Telefon
Versenden Sie postalische Schreiben an ARAG‑Platz 1, 40472 Düsseldorf. Für Kranken‑ und Leistungsangelegenheiten nennt ARAG zusätzlich Hollerithstr. 11, 81829 München. Hotlines: Kranken/Zahn 089 4124‑8200, allgemeine Anliegen 0211 9890‑1601.
Faxnummern finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen. Wenn Sie einen Versandnachweis benötigen, schicken Sie die Kündigung per Einschreiben.
6. Checkliste: Wichtige Fragen
Wie sende ich das Einschreiben richtig?
Ein Einschreiben mit Empfangsnachweis dokumentiert den Zugang bei ARAG und ist ein belastbares Beweismittel. Senden Sie das unterschriebene Schreiben an die in Ihrer Police angegebene Adresse, vorzugsweise an das Hauptquartier in Düsseldorf. Notieren Sie die Sendungsnummer und heben Sie den Einlieferungsbeleg auf.
Ist die zuständige Abteilung unklar, schicken Sie zusätzlich eine Kopie per E‑Mail an service@arag.de oder nutzen Sie das Online‑Formular. Bewahren Sie den Zustellnachweis und jede Empfangsbestätigung sorgfältig auf.
Wie berechne ich die Kündigungsfrist?
Die übliche Frist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Ermitteln Sie das Vertragsende in Ihrer Police und zählen Sie drei Monate zurück, um den letzten fristwahrenden Zugangstag zu bestimmen. Beachten Sie tarifabhängige Besonderheiten wie Mindestlaufzeiten.
Was tue ich, wenn keine Bestätigung kommt?
Warten Sie einige Tage; oft erfolgt die Rückmeldung binnen weniger Arbeitstage. Erhalten Sie nach circa zwei Wochen keine Rückmeldung, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben mit Empfangsnachweis. Fügen Sie eine Kopie des ersten Schreibens bei und dokumentieren Sie alle Kontaktversuche.
Welche Dokumente braucht mein Schreiben?
Ihre Kündigung sollte klar zuordenbar sein. Die wichtigsten Angaben sind Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Datum und Unterschrift. Fügen Sie gegebenenfalls Belege bei, die Ihre außerordentliche Kündigung begründen.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kundennummer / Versicherungsnummer / Vertragsnummer
- Datum
- Eigenhändige Unterschrift (bei postalischer Schriftform)
Wie sichere ich den Nachweis?
Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den unterschriebenen Zustellnachweis bei postalischer Versendung auf. Drucken Sie Fax‑Sendeberichte aus und speichern Sie die Eingangsbestätigung des Online‑Formulars. Bei E‑Mail‑Versand sichern Sie die gesendete Nachricht inklusive Zeitstempel.
Diese Unterlagen dienen als Zugangsnachweis, falls ARAG Zugang oder Datum bestreitet. Eine geordnete Dokumentation erleichtert spätere Beschwerden oder Schlichtungsverfahren.
Wie gehe ich vor bei unberechtigten Abbuchungen?
Informieren Sie ARAG schriftlich über unberechtigte Abbuchungen und legen Sie die Kündigungsunterlagen bei. Kündigen Sie das SEPA‑Mandat bei Ihrer Bank und beantragen Sie die Rückbuchung unberechtigter Belastungen. Sammeln Sie Kontoauszüge und Zahlungsbelege; diese Unterlagen sind wichtig für eine Erstattungsforderung.
Wie berechne ich die Mindestvertragslaufzeit?
Einige Zusatztarife haben vertraglich festgelegte Mindestlaufzeiten, häufig 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Vertragsbeginn in der Police; eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist meist nicht möglich. Nach Ablauf gelten die regulären Fristen, in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Planen Sie den Versand entsprechend und sichern Sie den Versandnachweis.
Was ist wichtig für die Bestätigung?
Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich eine schriftliche Rückmeldung zum Eingang und zur Beendigung des Vertrags. Bewahren Sie die Empfangsbestätigung auf, sobald Sie diese erhalten; sie dient als Nachweis für den Zugang. Erhalten Sie keine Rückmeldung, setzen Sie eine Frist zur Rückmeldung und verweisen Sie auf den Versand per Einschreiben mit Empfangsnachweis.
Wie mache ich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch?
Bei Beitragserhöhungen, Wegfall des versicherten Objekts, Todesfall oder nach Leistungsablehnung besteht häufig ein außerordentliches Kündigungsrecht. Reagieren Sie binnen der in der Mitteilung genannten Frist und fügen Sie die entsprechende Mitteilung oder Urkunde bei. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Empfangsnachweis. Fordern Sie die Wirksamkeit der Kündigung zum Zeitpunkt des Kündigungsgrundes.
Wie kündige ich Zusatz‑Tarife mit Mindestlaufzeit?
Bei Zahnzusatz‑Tarifen wie Dent70, Dent90 oder Dent90+ gelten häufig 24 Monate Mindestlaufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist meist erst nach Ablauf dieser Zeit möglich. Geben Sie in Ihrem Schreiben die Tarifbezeichnung und die Vertragsnummer an, damit ARAG den Tarif eindeutig identifizieren kann.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt die übliche Dreimonatsfrist zum Versicherungsjahresende. Planen Sie den Versand entsprechend und sichern Sie den Zugangsnachweis.
Wie verhalte ich mich nach einer Leistungsablehnung?
Wurde eine Leistung formell abgelehnt, können Sie oft innerhalb eines Monats kündigen; legen Sie die schriftliche Ablehnung bei. Senden Sie die Kündigung fristwahrend per Einschreiben mit Empfangsnachweis, damit Zugang und Zeitpunkt dokumentiert sind. Dokumentieren Sie zusätzlich die Kommunikation zum Leistungsfall und notieren Sie, falls vorhanden, eine Fallnummer.
Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Rückruf, um die Ablehnung eindeutig zuordnen zu können.
Bereit für einen klaren Schlussstrich bei ARAG Krankenversicherung?
Füllen Sie Ihre Daten aus, unterschreiben Sie digital und Resiliax bereitet den Versand per Einschreiben vor.
Kündigung vorbereiten