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Was Sie zur Kündigung bei Basler Lebensversicherung wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren Basler Lebensversicherung‑Vertrag kündigen

Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Empfangsnachweis. Dieser Nachweis zeigt, dass Basler Ihr Schreiben erhalten hat. Für Fristen zählt der Eingang beim Versicherer. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Empfangsbestätigung auf; sie dienen als Beleg, falls die Wirksamkeit bestritten wird.

  1. Finalisieren Sie das Schreiben mit Namen, Adresse, Vertragsnummer, gewünschtem Beendigungsdatum und handschriftlicher Unterschrift.
  2. Fertigen Sie Kopien der Police und der letzten Beitragsrechnung an; legen Sie Ausweiskopie oder Erbschein bei, wenn nötig.
  3. Geben Sie das Kuvert bei der Post als Einschreiben mit Empfangsnachweis auf und notieren Sie die Sendungsnummer.
  4. Heben Sie Einlieferungsbeleg und Empfangsbestätigung sicher auf.
  5. Fordern Sie schriftlich die Eingangsbestätigung und die Berechnung des Rückkaufswerts an.

Empfängeradresse für Ihr Einschreiben (verwenden Sie diese Adresse auf dem Kuvert): Baloise Lebensversicherung AG Deutschland, Ludwig‑Erhard‑Straße 22, 20459 Hamburg, Deutschland.

2. Ihren Basler Lebensversicherung‑Vertrag verstehen

Klare Kenntnis der Fristen und der Laufzeit verhindert unnötige Verlängerungen. Die Schriftform ist vielfach Voraussetzung; prüfen Sie daher Ihre Unterlagen sorgfältig. Kennen Sie Ihre individuelle Frist, damit Ihre Erklärung zum gewünschten Zeitpunkt wirkt.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Bei vielen Standardverträgen beträgt die Frist drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. Die Periode dauert in der Regel ein Jahr. Endet Ihre Periode am 30. April, müssen Sie das Schreiben bis zum 31. Januar an den Versicherer senden, denn für die Frist zählt der Eingang beim Versicherer.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein und die AVB, weil einzelne Tarife abweichende Fristen haben können. Schicken Sie die Erklärung lieber etwas früher ab, um Postlaufzeiten und interne Zuordnungsfehler zu vermeiden.

Das müssen Sie zur Vertragslaufzeit wissen

Die Versicherungsperiode läuft in der Regel zwölf Monate und verlängert sich automatisch, wenn Sie keine fristgerechte Erklärung abgeben. Notieren Sie Beginn und Ende der Laufzeit aus Ihrer Police, damit Sie den Stichtag berechnen. Prüfen Sie auch die Widerrufsbelehrung, falls Sie den Vertrag kürzlich geschlossen haben.

Bei Widerrufsmöglichkeiten beträgt die Frist häufig 30 Tage. Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen vollständig zugegangen sind.

Wichtig für die automatische Verlängerung

Viele Policen verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Frist versäumen. Planen Sie rechtzeitig Erinnerungen und senden Sie die Erklärung so, dass sie vor Fristablauf beim Versicherer eingeht. Wenn Basler die Beiträge erhöht, lesen Sie die Mitteilung genau. Bei einer Erhöhung ohne Gegenleistung besteht häufig ein außerordentliches Recht zur Vertragsbeendigung; Basler informiert Sie darüber schriftlich.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Bereiten Sie die Unterlagen vor, damit die Zuordnung schnell gelingt. Basler verlangt vielfach die Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift und eine eindeutige Zuordnung zur Police. Notieren Sie Policen‑/Versicherungsnummer, Kundennummer, Anschrift und die gewünschte Kontoverbindung für eine Auszahlung.

Das brauchen Sie vor dem Schreiben

Bereiten Sie folgende Angaben vor, damit Basler Ihre Erklärung zügig zuordnen kann. Nennen Sie die Vertragsnummer ohne Punkte oder Bindestriche und notieren Sie IBAN sowie Steuer‑ID, falls Sie eine Auszahlung wünschen. Legen Sie bei Erbfällen eine Kopie des Erbscheins bei und denken Sie an eine handschriftliche Unterschrift sowie einen Zustellnachweis.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift
  • Versicherungsnummer / Vertragsnummer / Policen‑Nummer
  • Datum des Schreibens und gewünschtes Beendigungsdatum oder «zum nächstmöglichen Zeitpunkt»
  • IBAN und Steuer‑ID (für Auszahlung); bei Erben: Kopie des Erbscheins
  • Handschriftliche Unterschrift und Zustellnachweis (Empfangsnachweis oder Faxbericht)

So strukturieren Sie Ihr Kündigungsschreiben

Beginnen Sie oben mit Ihren Kontaktdaten und der Vertragsnummer. Formulieren Sie klar, dass Sie den Vertrag beenden möchten, und nennen Sie das Datum. Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung und um die Berechnung sowie Auszahlung des Rückkaufswerts. Schließen Sie mit Ort, Datum und Ihrer handschriftlichen Unterschrift.

Wichtig bei Sonderfällen

Im Todesfall können Erben Vertrag und Auszahlung verlangen; legen Sie in diesem Fall eine Kopie des Erbscheins bei. Versicherer fordern für Auszahlungen häufig eine bestätigte Kopie des Ausweises und die Steuer‑ID. Wenn Sie wegen Beitragserhöhung außerordentlich beenden wollen, nennen Sie die Erhöhung im Schreiben und fordern Sie die sofortige Vertragsbeendigung.

4. Häufige Probleme lösen

Viele Unsicherheiten entstehen, wenn Rückmeldungen ausbleiben, Auszahlungen verzögert bleiben oder Widerrufsbelehrungen unklar sind. Dokumentieren Sie jeden Schritt und sammeln Sie Belege wie Einlieferungsbeleg, Empfangsbestätigung oder Faxbericht. Fordern Sie Basler schriftlich zur Erledigung auf; die Dokumentation bildet die Grundlage für eine Eskalation.

Das tun Sie, wenn die Auszahlung verzögert wird

Setzen Sie Basler schriftlich eine klare Frist zur Auszahlung und führen Sie nochmals alle fehlenden Unterlagen auf. Senden Sie fehlende Dokumente per Einschreiben oder Fax, damit der Eingang nachweisbar bleibt. Wenn die Frist verstreicht, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle des Versicherers. Reichen Sie dann eine Beschwerde beim Ombudsmann ein und prüfen Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte.

So gehen Sie vor bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Prüfen Sie, ob die Widerrufsbelehrung vollständig und deutlich hervorgehoben war und ob Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zugegangen sind. Archivieren Sie Versand‑ und Empfangsbelege und dokumentieren Sie Fristen genau. Lassen Sie die Belehrung fachlich prüfen, wenn Sie Anhaltspunkte für Fehler finden.

Wichtig für die Beschwerde und Eskalation

Stellen Sie Ihre Beschwerde schriftlich zusammen und fügen Sie alle relevanten Belege bei. Reichen Sie die Beschwerde zunächst bei der Kunden‑/Beschwerdestelle von Basler ein. Bleibt die Klärung aus, wenden Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen. Als letzte Stufe folgen die Aufsicht oder gerichtliche Schritte.

Präzise Schritte: 1) schriftliche Aufforderung mit Frist, 2) Beschwerde beim Versicherer, 3) Schlichtung durch den Ombudsmann, 4) Beschwerde bei der Aufsicht oder gerichtliche Maßnahmen.

5. Kann ich Basler Lebensversicherung auch direkt kontaktieren?

Ja. Sie können Basler direkt per Post oder Fax kontaktieren, weil für die Erklärung die handschriftliche Unterschrift gefordert ist. Verwenden Sie für den Postweg die Adresse Ludwig‑Erhard‑Straße 22, 20459 Hamburg. Faxnummer: +49 40 3599 3636. Wir empfehlen, das Schreiben als Einschreiben mit Empfangsnachweis zu versenden.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

Wie sende ich das Einschreiben richtig?

Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Empfangsnachweis. Nennen Sie die bei Baloise hinterlegte Firmenbezeichnung auf dem Kuvert und notieren Sie die Sendungsnummer. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Empfangsbestätigung sicher auf; diese Unterlagen sind wichtig, falls es später Streit um Fristen gibt.

Wie berechne ich die Kündigungsfrist?

Für Standardverträge gilt meist eine Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Die Periode beträgt in der Regel ein Jahr. Senden Sie die Erklärung so, dass der Eingang beim Versicherer vor Fristablauf erfolgt, nicht nur das Absendedatum.

Was tun ich, wenn keine Bestätigung kommt?

Fordern Sie schriftlich die Eingangsbestätigung und die Wirksamkeitsbestätigung Ihrer Erklärung an. Legen Sie Kopien des Einschreibebelegs oder des Faxberichts bei. Dokumentieren Sie alle weiteren Kontakte und Antworten, damit Sie bei Bedarf eskalieren können.

Welche Dokumente braucht mein Schreiben?

Nennen Sie die Vertragsnummer ohne Punkte oder Bindestriche und fügen Sie IBAN sowie Steuer‑ID bei, wenn Sie eine Auszahlung wünschen. Bei Erbfällen legen Sie eine Kopie des Erbscheins bei. Unterschreiben Sie handschriftlich; die Schriftform ist vielfach vorgeschrieben.

Wie sichere ich den Nachweis per Fax?

Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Fax und bewahren Sie den Sendebericht auf. Der Faxbericht dient als Zustellnachweis. Versenden Sie zusätzlich eine postalische Kopie als Einschreiben, wenn Fristen kritisch sind.

Wie handle ich bei Fristversäumnis?

Wenn die Erklärung nicht fristgerecht eingeht, wirkt sie meist erst zum Ende der nächsten Versicherungsperiode. Prüfen Sie sofort Ihre Unterlagen, um den nächstmöglichen Stichtag zu ermitteln. Versenden Sie umgehend ein neues Schreiben per Einschreiben, um die nächste Frist zu wahren.

Wie kündige ich als Erbe richtig?

Als Erbe treten Sie in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein; Sie können den Vertrag beenden oder Auszahlung verlangen. Reichen Sie eine Kopie des Erbscheins ein und teilen Sie Ihre aktuelle Bankverbindung mit. Unterzeichnen Sie die Erklärung als berechtigter Erbe und legen Sie die geforderten Identitätsnachweise bei.

Wie prüfe ich die Widerrufsfrist?

Die Widerrufsfrist beträgt häufig 30 Tage und beginnt erst mit Zugang aller gesetzlich vorgesehenen Unterlagen. Prüfen Sie, ob Ihnen Police, AVB und die Widerrufsbelehrung vollständig zugegangen sind. Ist die Belehrung fehlerhaft oder unvollständig, kann ein Widerruf auch nach Ablauf der üblichen Frist möglich sein.

Was muss ich bei Steuer‑ID und Ausweiskopie beachten?

Für die Auszahlung verlangen Versicherer oft die Steuer‑Identifikationsnummer und eine bestätigte Kopie des Ausweises; ohne diese Angaben kann die Auszahlung verzögert oder abgelehnt werden. Bereiten Sie IBAN, Steuer‑ID und eine bestätigte Ausweiskopie vor. Fordern Sie vom Versicherer eine schriftliche Aufstellung der benötigten Formate, wenn Unklarheiten bestehen.

Wie kündige ich aus dem Ausland?

Klären Sie zunächst, welche Adresse und Kommunikationswege Basler in Ihrer Police als zuständig angibt. Versenden Sie die Erklärung per Einschreiben an die genannte Adresse und behalten Sie Sendungsnachweise. Informieren Sie Basler über eine neue Korrespondenzadresse, damit Bestätigungen und Rückfragen Sie erreichen.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 25. Mai 2026