Rheinische Post kündigen
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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Rheinische Post kündigen
Was Sie zur Kündigung bei Rheinische Post wissen sollten – verständlich erklärt
1. Ihren Rheinische Post‑Vertrag kündigen
Die sicherste Methode ist ein Einschreiben mit Empfangsnachweis. Dieses Verfahren dokumentiert Versand und Zugang beim Verlag und liefert einen belastbaren Beleg für die Fristwahrung. Formulieren Sie das Schreiben klar und vollständig. Geben Sie alle relevanten Referenzen an.
So erstellen Sie ein eindeutiges Schreiben
Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre aktuelle Anschrift und die Kundennummer. Benennen Sie deutlich das gewünschte Beendigungsdatum und schreiben Sie, dass Sie das Vertragsverhältnis beenden. Fügen Sie bei postalischem Versand eine handschriftliche Unterschrift bei. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen.
So senden Sie das Schreiben per Einschreiben
Senden Sie Ihr Schreiben als Einschreiben mit Einlieferungsbeleg oder Zustellnachweis. Notieren Sie die Sendungsnummer und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg sicher auf. Wenn der Zustellnachweis zurückkommt, heben Sie diesen Beleg auf. Scannen oder fotografieren Sie alle Unterlagen für Ihre digitale Ablage.
So sichern Sie Ihre Belege
Fotografieren oder scannen Sie Einlieferungsbeleg, Zustellnachweis und die abgesandte Kündigung. Legen Sie die Dateien sowohl lokal als auch in einer Cloud ab. So haben Sie die Dokumentation schnell zur Hand, falls Sie sie nachweisen müssen.
- Schreiben fertigstellen: Name, Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, klares Beendigungsdatum und Bitte um Rückmeldung angeben.
- Bei der Post: "Einschreiben mit Einlieferungsbeleg" wählen und Einlieferungsbeleg mitnehmen.
- Adresse korrekt angeben: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf.
- Sendungsnummer notieren und Beleg sicher ablegen; nach Rückkehr den unterschriebenen Zustellnachweis aufbewahren.
- Kopie des Kündigungsschreibens und aller Post‑Belege digital sichern (Foto/Scan).
2. Ihren Rheinische Post‑Vertrag verstehen
So lesen Sie Ihre Laufzeit und Fristen
Abonnements unterscheiden sich nach Produktgruppe: Print‑Abos, ePaper/RP+ sowie RP ONLINE only haben eigene Laufzeiten. Manche Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Es gibt befristete Angebote über 3, 6 oder 12 Monate sowie monatlich kündbare Digitalangebote. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, bevor Sie die Frist berechnen.
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Fristregeln variieren je Tarif. Häufig gilt bei befristeten Verträgen vor dem 01.03.2020 eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende. Für Abschlüsse nach dem 01.03.2020 ist oft eine Frist von max. 1 Monat zum Monatsende vorgesehen. Unbefristete Abos enden in der Regel mit 6 Wochen zum Quartalsende. Rechnen Sie vom Vertragsende rückwärts, um den letzten Zugangstag zu ermitteln.
Rechenbeispiel: Endet ein Vertrag am 30. September und gilt "max. 1 Monat zum Monatsende", muss die Kündigung spätestens im September beim Verlag eingehen. Bei "6 Wochen zum Quartalsende" ergibt sich ein deutlich früherer letzten Zugangstag. Notieren Sie das genaue Datum und planen Sie einen Puffer für Postlaufzeiten ein.
Wichtig für die automatische Verlängerung
Viele Abos verlängern sich automatisch nach der Erstlaufzeit. Wenn Sie keine Verlängerung wünschen, sorgen Sie dafür, dass Ihr Schreiben dem Verlag rechtzeitig vorliegt. Prüfen Sie dazu AGB oder Auftragsbestätigung auf das Datum, an dem die Verlängerung beginnt. Planen Sie die Kündigung mit zusätzlichem Puffer, damit Laufzeiten oder technische Verzögerungen kein Problem werden.
3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen
Das müssen Sie bereithalten
Sammeln Sie vorab alle relevanten Angaben: Kundennummer, Vertragsnummer, vollständiger Name und aktuelle Anschrift. Notieren Sie das gewünschte Beendigungsdatum und halten Sie Nachweise für Sonderfälle bereit. Die Kundennummer finden Sie auf Rechnungen oder in Ihrem Leserservice‑Account. Diese Angaben reduzieren Rückfragen undbeschleunigen die Bearbeitung.
So gehen Sie vor: Öffnen Sie Ihre letzte Rechnung oder die Kontoansicht im Leserservice und notieren Sie die exakte Kundennummer. Haben Sie eine Prämie erhalten oder ein SEPA‑Mandat erteilt, legen Sie auch Zahlungsbelege vor, damit Prämien- oder Abbuchungsfragen schnell geklärt werden.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kundennummer / Vertragsnummer
- Datum des Schreibens
So formulieren Sie das Kündigungsschreiben
Formulieren Sie kurz und eindeutig. Beispieltext: "Hiermit beende ich mein Abonnement Nr. [Nummer] zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang schriftlich." Unterschreiben Sie das Schreiben bei postalischem Versand handschriftlich. Fügen Sie bei Sonderfällen die entsprechenden Belege bei, damit die Bearbeitung schneller erfolgt.
Ergänzen Sie das Schreiben bei Sonderfällen mit den notwendigen Unterlagen, etwa einer Meldebescheinigung oder einer Sterbeurkunde. Eine digitale Kopie aller Dokumente erleichtert spätere Nachweise.
So gehen Sie mit Sonderfällen um
Bei Preiserhöhungen, Umzug oder Sterbefall bestehen oft Sonderkündigungsrechte. Legen Sie die geforderten Unterlagen bei, zum Beispiel die Sterbeurkunde oder eine Meldebescheinigung. Benennen Sie bei Bedarf einen Ansprechpartner oder Rechtsnachfolger. Formulieren Sie die Begründung knapp und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung.
Bewahren Sie digitale Kopien aller eingesandten Unterlagen auf. So können Sie sie bei einer späteren Auseinandersetzung sofort vorlegen.
4. Häufige Probleme lösen
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Wenn Sie keine Rückmeldung erhalten, prüfen Sie zuerst Spam und den Online‑Leserservice auf Eingangsbestätigungen. Das digitale Formular erzeugt oft sofort eine Empfangsbestätigung. Haben Sie per E‑Mail oder Brief gekündigt, setzen Sie dem Verlag eine angemessene Frist zur Rückmeldung. Dokumentieren Sie alle Kontakte.
So gehen Sie stufenweise vor: Senden Sie nach Fristablauf eine Erinnerungs‑E‑Mail mit Fristsetzung. Rufen Sie den Leserservice zur Statusabfrage an. Bleibt die Reaktion aus, schicken Sie die Kündigung erneut per Einschreiben mit Zustellnachweis.
- Erinnerung per E‑Mail mit Fristsetzung senden.
- Telefonische Nachfrage beim Leserservice (0211 505-1111) für Statusinformation.
- Erneute Kündigung per Einschreiben mit Zustellnachweis als rechtssicherer Beleg senden.
So verhalten Sie sich bei verspäteter oder fehlender Zustellung
Verspätungen kommen vor, besonders in Urlaubszeiten oder an Wochenenden. Dokumentieren Sie Lieferausfälle und prüfen Sie die Lieferdaten im Leserservice. Wenn Ihnen trotz fristgerechter Abmeldung weiter Gebühren berechnet wurden, legen Sie alle Zahlungsbelege und Nachweise vor. Fordern Sie eine schriftliche Abrechnung oder Gutschrift an.
Wenn der Verlag nicht reagiert, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an eine Schlichtungsstelle. Diese Stellen unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
So lösen Sie Prämienstreitigkeiten
Prämien erhalten Kunden häufig erst nach Eingang der ersten Zahlung; Lieferungen erfolgen oft über Partnerunternehmen. Dokumentieren Sie Zahlungseingänge, Lieferbestätigungen und die geltenden Fristen. Prüfen Sie die Prämienbedingungen in Ihren Unterlagen, um mögliche Rückforderungsansprüche zu erkennen.
Kontaktieren Sie zunächst den Leserservice mit Ihren Belegen und fordern Sie eine Klärung an. Bei offenen Forderungen oder unklaren Rückforderungen kann die Verbraucherberatung helfen.
5. Kann ich Rheinische Post auch direkt kontaktieren?
Ja. Akzeptierte Kontaktwege sind das Online‑Formular im Leserservice, die E‑Mail an leserservice@rheinische-post.de, die Postanschrift und die Faxnummer 0211 505-1463. Das Online‑Formular liefert häufig sofort eine Empfangsbestätigung. Wir empfehlen aus Beweisgründen das Einschreiben mit Zustellnachweis.
6. Checkliste: Wichtige Fragen
Wie sende ich das Einschreiben richtig?
Wählen Sie bei der Post ein Einschreiben mit Einlieferungsbeleg oder Zustellnachweis. Notieren Sie die Sendungsnummer und lassen Sie sich den Einlieferungsbeleg geben. Bewahren Sie nach Rückkehr den unterschriebenen Zustellnachweis auf. Scannen Sie die Papiere zur sicheren digitalen Ablage.
Geben Sie im Brief deutlich Ihre Kundennummer und das gewünschte Beendigungsdatum an. Legen Sie bei Sonderfällen die notwendigen Unterlagen bei, damit die Bearbeitung nicht verzögert wird.
Wie berechne ich die Kündigungsfrist?
Entnehmen Sie zuerst Ihrer Vertragsunterlage die genannte Fristregel, zum Beispiel "max. 1 Monat zum Monatsende" oder "6 Wochen zum Quartalsende". Übersetzen Sie Wochen in Tage, wenn nötig, und rechnen Sie vom Vertragsende rückwärts. Planen Sie einen Puffer für Postlaufzeiten ein, damit der Zugang eindeutig vor Fristende erfolgt. Bei digitalen Tarifen beachten Sie mögliche Sonderregeln, etwa die Frist bis zum 25. des Monats.
Was tue ich, wenn keine Bestätigung kommt?
Dokumentieren Sie alle bisherigen Kontakte und Belege, damit Sie eine lückenlose Übersicht haben. Senden Sie eine formlose Erinnerungs‑E‑Mail mit Fristsetzung. Kommt weiterhin keine Antwort, wiederholen Sie die Kündigung per Einschreiben mit Einlieferungsbeleg. Notieren Sie Datum und Inhalt jedes Kontakts.
Wenn der Verlag trotz Belegen nicht reagiert, ziehen Sie die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle als Eskalationsstufe hinzu.
Welche Dokumente braucht mein Schreiben?
Für eine zügige Bearbeitung halten Sie diese Angaben bereit: Kundennummer, vollständiger Name, aktuelle Anschrift und das gewünschte Beendigungsdatum. Wenn ein Sonderfall vorliegt, fügen Sie den nötigen Beleg bei. Diese Informationen stehen meist auf Rechnungen oder in der Auftragsbestätigung.
- Kundennummer / Vertragsnummer
- Vollständiger Name und Anschrift
- Gewünschtes Beendigungsdatum
- Bei Sterbefall: Kopie der Sterbeurkunde; bei Umzug: Meldebescheinigung oder Auszugsnachweis
Wie sichere ich den Nachweis?
Sichern Sie Belege digital und physisch: Fotografieren oder scannen Sie Einlieferungsbelege, E‑Mail‑Sendeprotokolle und Empfangsbestätigungen. Speichern Sie die Dateien sowohl lokal als auch in einer Cloud, damit sie jederzeit verfügbar sind. Leiten Sie wichtige Bestätigungs‑E‑Mails an eine persönliche Archivadresse weiter. Bildschirmfotos vom Online‑Formular dienen ebenfalls als Nachweis.
Wie widerrufe ich das SEPA‑Mandat?
Informieren Sie Ihre Bank schriftlich über den Widerruf des SEPA‑Mandats, wenn Sie künftige Abbuchungen unterbinden möchten. Benachrichtigen Sie parallel den Leserservice schriftlich. Bewahren Sie die Bestätigung der Bank und Ihre Nachricht an den Verlag auf. Prüfen Sie danach die Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen.
Wenn eine unberechtigte Abbuchung erfolgt, können Sie diese innerhalb der gesetzlichen Frist bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Dokumentieren Sie dafür alle relevanten Unterlagen.
Wie kündige ich RP ONLINE?
RP ONLINE only ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss schriftlich eingehen und bis zum 25. des Monats beim Anbieter vorliegen, damit sie zum Monatsende wirkt. Nutzen Sie das Online‑Formular oder senden Sie eine E‑Mail an leserservice@rheinische-post.de. Archivieren Sie die Eingangsbestätigung elektronisch als Nachweis.
Wie kündige ich RP+?
RP+‑Abonnements sind monatlich kündbar. Nutzen Sie das digitale Kündigungsformular oder senden Sie eine E‑Mail, um Ihre Kündigung zu erklären. Nennen Sie Ihre Zugangsdaten oder die Kundennummer, damit der Leserservice das Abo eindeutig zuordnen kann. Prüfen Sie, ob Ihr Zugang an einen Account gekoppelt ist und löschen Sie bei Bedarf diesen Account separat.
Was tue ich bei Prämienstreit?
Prämien werden häufig erst nach Eingang der ersten Zahlung ausgezahlt; Lieferungen erfolgen oft über Partnerunternehmen. Legen Sie Zahlungsbelege, Lieferbestätigungen und die Prämienbedingungen vor, wenn Unstimmigkeiten auftreten. Fordern Sie eine Klärung beim Leserservice und verweisen Sie auf die konkreten Vertragsbedingungen.
Bei strittigen Forderungen hilft eine Verbraucherberatung, wenn Sie dort Ihre Dokumentation vorlegen.
Wie kündige ich bei Preiserhöhung?
Bei einer Preiserhöhung besteht meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Verweisen Sie in Ihrer Kündigung ausdrücklich auf die Preiserhöhung und legen Sie die Mitteilung bei. Fordern Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung und notieren Sie das Eingangsdatum. Reagieren Sie zügig, denn Sonderkündigungsfristen sind oft kurz.
Wie kündige ich im Sterbefall?
Im Sterbefall können Sie das Abonnement in der Regel sofort beenden. Fügen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei und benennen Sie den Erben oder den Verfügungsberechtigten. Teilen Sie mit, ob eine Vertragsübertragung gewünscht ist. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes und bewahren Sie Kopien aller eingesandten Unterlagen auf.
Wie kündige ich bei Umzug?
Ein Umzug kann ein Sonderkündigungsgrund sein. Legen Sie eine Meldebescheinigung oder einen Auszugsnachweis bei, wenn Sie die Kündigung darauf stützen. Nennen Sie die neue Adresse und begründen Sie kurz, warum die Zustellung dort nicht möglich oder nicht erwünscht ist. Fordern Sie eine Bestätigung der Vertragsbeendigung und dokumentieren Sie die beigefügten Unterlagen.
Bereit für einen klaren Schlussstrich bei Rheinische Post?
Füllen Sie Ihre Daten aus, unterschreiben Sie digital und Resiliax bereitet den Versand per Einschreiben vor.
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