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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Mitteldeutsche Zeitung kündigen

Was Sie zur Kündigung bei Mitteldeutsche Zeitung wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren Mitteldeutsche Zeitung‑Vertrag kündigen

Wenn Sie Ihr Mitteldeutsche Zeitung-Abonnement beenden wollen, senden Sie die Mitteilung per Einschreiben mit Empfangsnachweis. Der Empfangsnachweis dokumentiert Absendedatum und den tatsächlichen Zugang beim Verlag. Für die Fristwahrung entscheidet der Eingang beim Verlag.

  1. Füllen Sie das Schreiben aus: vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer oder Vertragsnummer, Datum und klare Kündigungsformel.
  2. Fertigen Sie eine Kopie an und legen Sie diese geordnet ab.
  3. Geben Sie den Brief als Einschreiben mit Zustellnachweis bei der Post auf.
  4. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer auf.
  5. Legen Sie den Empfangsnachweis mit dem Originalschreiben ab, sobald er zurückkommt.
  6. Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, senden Sie eine Nachfass‑E‑Mail oder ein erneutes Einschreiben.

Empfängeradresse (verwenden Sie diese genau so in Ihrem Einschreiben):
Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH, Abo‑Service, Delitzscher Str. 65, 06112 Halle/Saale.

2. Ihren Mitteldeutsche Zeitung‑Vertrag verstehen

Lesen Sie Ihre Vertragsunterlagen und das Begrüßungsschreiben, bevor Sie handeln. Diese Unterlagen bestimmen Ihre Frist und das weitere Vorgehen. Für Neuverträge ab dem 01.03.2022 gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Ermitteln Sie zuerst die in Ihrem Vertrag genannte Frist. Rechnen Sie dann rückwärts vom gewünschten Beendigungsdatum. Senden Sie die Mitteilung so, dass der Verlag sie spätestens am letzten Tag der Frist erhält. Bei Digitalangeboten ohne feste Laufzeit gilt oft eine Frist von fünf Tagen zum Monatsende.

Wichtig für Abo‑Typen und Mindestlaufzeit

Die Produktart beeinflusst Ihre Rechte und Pflichten. E‑Paper mit mobilem Endgerät hat eine Mindestbezugszeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestzeit können Sie erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit beenden. Für gedruckte Ausgaben gelten die vereinbarten Zustellregeln.

Das müssen Sie zur automatischen Verlängerung wissen

Läuft die Mindestlaufzeit aus und Sie reichen keine Mitteilung ein, verlängert sich das Abonnement unbefristet. Ordentliche Beendigungen richten sich dann nach den aktuell geltenden Fristen. Teilt der Verlag eine Preiserhöhung mit, kann das in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Notieren Sie das Datum einer Mitteilung über Preisänderungen und setzen Sie Erinnerungen.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Sammeln Sie vor dem Absenden alle Identifikationsdaten und relevanten Unterlagen. Fehlende Kundennummern oder eine falsche Fristberechnung verzögern die Bearbeitung. Formulieren Sie ein kurzes Schreiben und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung mit dem konkreten Beendigungszeitpunkt an.

Welche Unterlagen Sie bereithalten müssen

Bereiten Sie diese Angaben vor, damit der Verlag den Vertrag eindeutig zuordnen kann:

  • Vollständiger Name
  • Vollständige Anschrift
  • Kundennummer / Vertragsnummer
  • Datum des Schreibens

Fügen Sie bei Sonderkündigungen passende Belege bei, etwa Meldebescheinigung oder Sterbeurkunde. Geben Sie eine Rückmailadresse an, damit der Verlag elektronisch antworten kann. Bewahren Sie alle Unterlagen geordnet auf.

So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben

Beginnen Sie mit einem klaren Betreff, zum Beispiel: "Kündigung meines Abonnements - Kundennummer X". Nennen Sie im ersten Satz die eindeutige Absicht, das Vertragsverhältnis zu beenden. Nennen Sie Produkt, Vertragsnummer und das gewünschte Beendigungsdatum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Schließen Sie mit der Bitte um eine schriftliche Rückmeldung über das konkrete Beendigungsdatum.

Wichtig bei Unterschrift und Sonderfällen

Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - genügt in der Regel für eine ordentliche Beendigung. Eine eigenhändige Unterschrift ist meist nicht zwingend, kann aber im Streitfall zusätzliche Sicherheit bieten. Bei Umzug außerhalb des Verbreitungsgebiets, Sterbefall oder Preiserhöhung fügen Sie den jeweils relevanten Beleg bei. Wenn Sie keine Kundennummer angeben können, legen Sie zur Identifikation eine Rechnungs- oder Abbuchungsangabe bei.

4. Häufige Probleme lösen

Fehlende Bestätigungen, nicht auffindbare Kundennummern oder Zustellprobleme treten häufig auf. Handeln Sie ruhig und dokumentieren Sie jeden Schritt schriftlich. Geordnete Belege und klare Kommunikation erleichtern die Durchsetzung Ihres Beendigungswunsches.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Prüfen Sie zuerst Ihren Gesendet-Ordner und den Spam-Ordner auf Empfangsbestätigungen. Wenn nach etwa 14 Tagen keine Rückmeldung vorliegt, senden Sie eine Nachfass‑E‑Mail an leserservice@mz.de mit Datum und Sendungsnummer. Reagiert der Verlag nicht, schicken Sie ein Einschreiben mit Zustellnachweis oder einen Fax‑Sendebericht. Heben Sie alle Belege auf und notieren Sie Kontaktversuche.

So verfahren Sie, wenn die Kundennummer fehlt

Suchen Sie Rechnungen, Begrüßungsschreiben und Kontoauszüge nach der Nummer. Geben Sie in der Mitteilung so viele Identifikationsmerkmale wie möglich an, etwa Datum der letzten Abbuchung oder Rechnungsnummer. Fordern Sie den Verlag schriftlich auf, die interne Vertragsnummer mitzuteilen und die Mitteilung anhand Ihrer Angaben zuzuordnen.

So melden Sie Zustellmängel und eskalieren

Melden Sie Zustellmängel unverzüglich und dokumentieren Sie fehlende Ausgaben. Machen Sie Fotos vom Ablageort und notieren Sie Datum und Uhrzeiten. Fordern Sie per E‑Mail oder Einschreiben Prüfung, Ersatzlieferung oder Gutschrift an. Bleibt die Reaktion aus, legen Sie die Unterlagen einer Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle vor.

5. Kann ich Mitteldeutsche Zeitung auch direkt kontaktieren?

Sie können das Online‑Kündigungsformular unter https://abo.mz.de/kuendigungsformular-mz nutzen. Weitere Wege sind E‑Mail an leserservice@mz.de, Fax an 0345 565-2799 oder postalisch an Delitzscher Str. 65, 06112 Halle/Saale. Telefonische Beratung ersetzt keine schriftliche Mitteilung; für maximale Sicherheit senden Sie ein Einschreiben.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Schreiben Sie Ihre Kündigung sauber lesbar und legen Sie eine Kopie bei. Geben Sie als Empfänger die Adresse des Abo‑Services an. Notieren Sie die Sendungsnummer und bewahren Sie Einlieferungsbeleg sowie Empfangsnachweis zusammen auf.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Ermitteln Sie die Frist aus Ihrer Vertragsunterlage oder dem Begrüßungsschreiben. Rechnen Sie rückwärts vom gewünschten Beendigungsdatum und planen Sie einen Puffer für Postlaufzeiten ein. Bei Digitalangeboten ohne feste Laufzeit beachten Sie die Frist von fünf Tagen zum Monatsende.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

Bereiten Sie diese Angaben vor, damit die Zuordnung schnell gelingt:

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Kundennummer / Vertragsnummer
  • Datum und ggf. ein Beleg bei Sonderkündigungen

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Senden Sie zuerst eine freundliche Nachfass‑E‑Mail mit Referenz auf die ursprüngliche Mitteilung und fügen Sie Kopien aller Belege bei. Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine verbindliche Rückmeldung, senden Sie ein Einschreiben mit Zustellnachweis oder ein Fax mit Sendebericht. Dokumentieren Sie jeden Schritt und heben Sie alle Antworten auf.

So gehen Sie vor, wenn die Zeitung nicht geliefert wird

Melden Sie Zustellmängel unverzüglich und notieren Sie betroffene Ausgaben und Zeiträume. Machen Sie Fotos vom Ablageort und schicken Sie die Dokumentation an den Leserservice. Fordern Sie Ersatzlieferung oder Gutschrift schriftlich an und verlangen Sie eine Rückmeldung.

So kündigen Sie ohne Kundennummer

Geben Sie vollständigen Namen und Lieferadresse sowie weitere Identifikationsmerkmale an, etwa Datum der letzten Abbuchung oder Rechnungsnummer. Fügen Sie zur Identifikation gegebenenfalls einen Kontoauszugabschnitt bei. Bitten Sie darum, dass der Verlag die Vertragsnummer mitteilt und die Mitteilung zuordnet.

So sichern Sie den Nachweis

Speichern Sie gesendete E‑Mails und automatische Antworten als PDF. Bewahren Sie Fax‑Sendeprotokolle und den Einlieferungsbeleg auf. Legen Sie alle Unterlagen geordnet ab und dokumentieren Sie Telefonate schriftlich.

Wichtig für E‑Paper‑Abos mit Gerät

E‑Paper‑Abonnements mit mobilem Endgerät haben eine Mindestbezugszeit von 24 Monaten. Eine ordentliche Beendigung ist erstmals einen Monat zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Das Gerät bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verlags; klären Sie offene Restbeträge vor einer Rückabwicklung.

So nutzen Sie das Online‑Formular korrekt

Füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus und geben Sie besonders die Kundennummer an. Speichern Sie die Bestätigungsmail als PDF. Erhalten Sie keine Bestätigung, machen Sie einen Screenshot der Formularseite und senden Sie parallel eine E‑Mail an leserservice@mz.de.

Wichtiger Punkt für Sonderkündigungen

Fügen Sie bei Sonderkündigungen passende Belege bei, zum Beispiel eine Meldebescheinigung, Sterbeurkunde oder die Mitteilung zur Preiserhöhung. Formulieren Sie die Sonderkündigung kurz und fügen Sie die Unterlagen bei. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung mit dem konkreten Beendigungszeitpunkt.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 25. Sept. 2026