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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Faz Allgemeine Woche kündigen
Was Sie zur Kündigung bei Faz Allgemeine Woche wissen sollten – verständlich erklärt
1. Ihren Frankfurter Allgemeine Zeitung‑Vertrag kündigen
Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Empfangsnachweis. So dokumentieren Sie Absendedatum und den Zugang beim Anbieter zuverlässig. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg, Sendungsnummer und den unterschriebenen Zustellnachweis auf. Diese Unterlagen dienen als Beleg, falls es später Streit um die Frist gibt.
Formulieren Sie einen kurzen, eindeutigen Brief zur Vertragsbeendigung und fügen Sie alle relevanten Vertragsdaten bei. Nennen Sie Ihre Kundennummer und das gewünschte Beendigungsdatum deutlich im Betreff und Text. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben und heften Sie Kopien an. So verringern Sie Rückfragen und schaffen klare Voraussetzungen für die Bearbeitung.
So senden Sie das Einschreiben richtig
Adressieren Sie das Einschreiben an die Serviceanschrift der Frankfurter Allgemeinen Zeitung GmbH und kennzeichnen Sie den Umschlag mit "Kündigung". Verwenden Sie diese Adresse: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Kundenservice, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main. Formulieren Sie eine klare Betreffzeile und fügen Sie die Kundennummer in das Schreiben ein.
Fertigen Sie eine unterschriebene Originalversion sowie mindestens eine Kopie für Ihre Unterlagen an. Legen Sie bei Bedarf Nachweise wie Sterbeurkunde oder Vollmacht als Kopie bei. Gehen Sie zur Post und wählen Sie ausdrücklich das Einschreiben mit Empfangsnachweis. Behalten Sie Einlieferungsbeleg und notieren Sie die Sendungsnummer.
- Schreiben fertigstellen: Kundennummer, Wunsch‑Beendigungsdatum, Unterschrift, Kopie für Ihre Unterlagen.
- Zur Post gehen: Einschreiben mit Empfangsnachweis wählen und Einlieferungsbeleg aufbewahren.
- Zustellnachweis aufbewahren, Sendungsnummer notieren und Bestätigung in Ihrer Ablage sichern.
2. Ihren Frankfurter Allgemeine Zeitung‑Vertrag verstehen
Prüfen Sie vor der Kündigung die Vertragsregeln für Ihr Abo. Fristen und Formvorschriften unterscheiden sich je nach Produkt. Viele Abos sehen eine Kündigungsfrist von max. 1 Monat vor. In Einzelfällen nennt der Vertrag 20 Tage.
Lesen Sie Bestellbestätigung und AGB, um die geltende Regel zu klären. Notieren Sie Beginn und Ende der Laufzeit sowie die dort angegebene Frist. So verhindern Sie, dass sich Ihr Abo stillschweigend verlängert.
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Zählen Sie die Frist vom Zugang Ihrer Kündigung beim Anbieter rückwärts. Bei einer Frist von max. 1 Monat muss Ihre Kündigung einen Monat vor dem Vertragsende eingegangen sein. Senden Sie die Kündigung rechtzeitig, damit sie vor dem Stichtag beim Anbieter ankommt. Notieren Sie den berechneten Stichtag und archivieren Sie Ihre Berechnung.
Wenn Sie kein konkretes Beendigungsdatum angeben, wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, den Ihr Vertrag zulässt. Bei Mini‑Abos oder Probeabos beachten Sie feste Laufzeiten und ziehen Sie die Frist entsprechend vor. Versenden Sie die Mitteilung so, dass sie fristgerecht zugeht.
Das müssen Sie zu Abo‑Typen wissen
Print-, Digital- und Kombi‑Abos können unterschiedliche Regelungen haben. Prüfen Sie die Bestellbestätigung, um zu sehen, welche Regel auf Ihr Produkt zutrifft. Mini‑Abos laufen oft 12 oder 13 Wochen und verlangen in manchen Fällen eine Kündigung spätestens 10 Wochen vor Ende der Laufzeit.
Für digitale Abos, die vor dem 30.09.2016 abgeschlossen wurden, kann die Schriftform per Post verlangt werden. Prüfen Sie daher, ob Ihr Vertrag die postalische Schriftform fordert. Notieren Sie die zutreffende Frist und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zur Wirksamkeit Ihrer Kündigung an.
3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen
Sammeln Sie vor dem Verfassen alle notwendigen Angaben: vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer oder Auftragsnummer sowie Ihre Kontaktinformationen. Diese Daten erleichtern die Zuordnung und reduzieren Rückfragen. Legen Sie bei Sonderfällen wie Vollmacht oder Todesfall die entsprechenden Unterlagen bereit.
Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kundennummer / Auftragsnummer
- E‑Mail‑Adresse
- Telefonnummer
Bei besonderen Situationen können weitere Unterlagen nötig sein, etwa eine Sterbeurkunde, eine Vollmacht oder ein Nachweis zur Namensänderung. Fügen Sie Kopien der Dokumente dem Einschreiben bei und vermerken Sie im Schreiben, welche Anlagen Sie mitsenden. Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen für Ihre Akte auf.
So formulieren Sie das Kündigungsschreiben
Formulieren Sie das Schreiben kurz, sachlich und eindeutig. Verwenden Sie einen Betreff wie "Kündigung Abonnement", nennen Sie die Kundennummer und das gewünschte Beendigungsdatum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an und geben Sie Kontaktdaten für Rückfragen an. Halten Sie den Text so knapp wie möglich, damit die Zuordnung leicht fällt.
Wichtig: Unterschrift und Sonderfälle
Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief. In diesen Fällen ist eine handschriftliche Unterschrift meist nicht notwendig. Liegt in Ihrem Vertrag jedoch die Verpflichtung zur Schriftform vor, senden Sie das unterschriebene Schreiben per Post. Bei Todesfall, Vollmacht oder Namensänderung fügen Sie die entsprechenden Kopien bei und vermerken Sie im Schreiben, welche Unterlagen Sie mitsenden.
Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen und Anlagen zusammen mit dem Einlieferungsbeleg und der Sendungsnummer auf. So halten Sie eine vollständige Dokumentation bereit, falls Fragen auftreten oder die Wirksamkeit der Kündigung strittig wird.
4. Häufige Probleme lösen
Viele Kündigungen laufen problemlos, dennoch treten gelegentlich Probleme auf. Häufige Fehler betreffen Fristen, die geforderte Form oder das Ausbleiben einer Bestätigung. Dokumentieren Sie jeden Kontakt mit dem Anbieter und sammeln Sie alle Belege. So schaffen Sie eine belastbare Grundlage für die Klärung oder eine Eskalation.
Kommen Probleme auf, arbeiten Sie strukturiert: Nachverfolgung, erneute Zustellung, Beschwerde und gegebenenfalls Einschaltung von Schlichtungsstellen oder der Verbraucherzentrale. Archivieren Sie alle Nachrichten, Sendeprotokolle und Gesprächsnotizen.
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Warten Sie zunächst 7–14 Tage nach dem Versand Ihrer Kündigung. Kommt keine Eingangsbestätigung, senden Sie eine E‑Mail an vertrieb@faz.de und nennen Sie Sendungsnummer sowie Versanddatum. Fragen Sie telefonisch nach und protokollieren Sie das Gespräch mit Datum und Name des Gesprächspartners.
Bleibt die Rückmeldung aus, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben mit Empfangsnachweis und dokumentieren Sie die Zustellung. Reichen Sie bei Bedarf eine formale Beschwerde ein und ziehen Sie die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle hinzu. Bewahren Sie alle Korrespondenzen und Belege zur Unterstützung Ihrer Forderung auf.
So gehen Sie vor bei unberechtigten Abbuchungen
Wenn nach Ihrer Kündigung weiter Abbuchungen erfolgen, informieren Sie die Frankfurter Allgemeine Zeitung schriftlich und verweisen Sie auf Ihre Kündigung sowie auf den Einlieferungsbeleg oder das Sendungsbeleg. Fordern Sie die Rückerstattung zu Unrecht abgebuchter Beträge und legen Sie Kopien Ihrer Nachweise bei. Dokumentieren Sie jede Kommunikation.
Kontaktieren Sie parallel Ihre Bank, widerrufen Sie gegebenenfalls das SEPA‑Mandat und veranlassen Sie eine Rückbuchung, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Melden Sie der Bank die unautorisierte Abbuchung und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Kombination aus Bank- und Anbieter‑Korrespondenz erhöht die Chance auf schnelle Klärung.
So reklamieren Sie Zustellprobleme
Dokumentieren Sie Ausfälle und verspätete Lieferungen mit Datum und Häufigkeit und melden Sie diese schriftlich an den Kundenservice. Eine gut dokumentierte Reklamation ist die Grundlage für eine mögliche außerordentliche Kündigung, wenn die Leistung deutlich von der Vereinbarung abweicht. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung und verbindliche Fristen für die Behebung.
Wenn die Zustellung dauerhaft unzureichend bleibt, fordern Sie zunächst Abhilfe und setzen Sie eine Frist. Reagiert der Anbieter nicht oder bessert er nicht, ziehen Sie Verbraucherschutzstellen oder eine Schlichtungsstelle hinzu. Bewahren Sie alle Belege und Antworten für die weitere Durchsetzung auf.
5. Kann ich Frankfurter Allgemeine Zeitung auch direkt kontaktieren?
Ja, Sie können die Frankfurter Allgemeine Zeitung direkt kontaktieren. Akzeptierte Wege sind das Online‑Kündigungsformular (https://abo.faz.net/subscription-cancellation-request), die E‑Mail an vertrieb@faz.de, der Faxversand an (069) 7591 - 2180 sowie die postalische Zusendung an Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Kundenservice, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main. Für Geschäftskunden nutzen Sie zusätzlich geschaeftskunden@faz.de.
Das Online‑Formular bietet strukturierte Pflichtfelder und zeigt eine Bestätigungsseite an; speichern Sie einen Screenshot als Nachweis. Senden Sie bei E‑Mails alle Pflichtangaben und fordern Sie eine Lesebestätigung an. Beim Fax bewahren Sie das Sendeprotokoll. Für höchste Rechtssicherheit verwenden Sie das Einschreiben.
6. Checkliste: Wichtige Fragen
So sichern Sie den Versandnachweis
Der Versandnachweis ist zentral für die rechtssichere Dokumentation Ihrer Kündigung. Senden Sie per Einschreiben mit Empfangsnachweis und behalten Sie Einlieferungsbeleg sowie später den unterschriebenen Zustellnachweis. Bei E‑Mails speichern Sie die Header und fordern eine Lesebestätigung an. Bei Fax sichern Sie das Sendeprotokoll.
Bewahren Sie alle Belege in einer Akte zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens und eingescannten Anlagen auf. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Sendungsnummer. Diese Unterlagen sind wichtig, wenn Sie später nachweisen müssen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Notieren Sie zuerst die im Vertrag genannte Kündigungsfrist; häufig beträgt diese max. 1 Monat, in Einzelfällen werden 20 Tage genannt. Rechnen Sie das Fristende entsprechend zurück und markieren Sie den letzten Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss. Wählen Sie bei Unsicherheit das frühere Datum.
Wenn Sie ein konkretes Beendigungsdatum wünschen, geben Sie dieses deutlich im Schreiben an; andernfalls wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertrags. Bei Mini‑Abos beachten Sie die Regel, spätestens 10 Wochen vor Laufzeitende zu kündigen. Legen Sie Ihre Berechnung schriftlich bei Bedarf offen.
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Warten Sie nach dem Versand 7–14 Tage und kontaktieren Sie den Kundenservice schriftlich, wenn keine Eingangsbestätigung eintrifft. Nennen Sie Sendungsnummer, Versanddatum und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung. Dokumentieren Sie Ihre Anfrage und das Antwortverhalten.
Bleibt die Reaktion aus, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben mit Empfangsnachweis. Erwägen Sie eine formale Beschwerde und ziehen Sie Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle hinzu. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente für den Nachweis auf.
Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht
Ihre Kündigung sollte folgende Identifikationsdaten enthalten: Name, vollständige Anschrift sowie Kundennummer oder Auftragsnummer. Ergänzen Sie eine E‑Mail‑Adresse und Telefonnummer, damit Rückfragen zügig geklärt werden können. Fehlen diese Angaben, kann sich die Bearbeitung verzögern.
Bei speziellen Situationen fügen Sie Nachweise bei, beispielsweise Sterbeurkunde, Vollmacht oder Unterlagen zur Namensänderung. Vermerken Sie im Schreiben, welche Anlagen Sie beifügen, und halten Sie Kopien für Ihre Unterlagen bereit.
So formulieren Sie das gewünschte Enddatum
Sie können ein konkretes Beendigungsdatum nennen oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verlangen; beide Varianten sind zulässig. Wenn Sie ein Datum angeben, berechnen Sie die Frist vorher und nennen Sie das Datum deutlich im Betreff und Text. Fordern Sie zusätzlich die Bestätigung des Wirksamkeitsdatums an.
Ohne konkrete Datumsangabe gilt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt laut Vertrag. Geben Sie in solchen Fällen ausdrücklich an, dass Sie die Kündigung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" wünschen, und verlangen Sie eine entsprechende schriftliche Rückmeldung.
So nutzen Sie das Online‑Kündigungsformular
Das Online‑Formular unter https://abo.faz.net/subscription-cancellation-request erfasst strukturierte Pflichtfelder und reduziert Rückfragen. Füllen Sie alle Felder vollständig aus und speichern Sie die Bestätigungsseite oder machen Sie einen Screenshot als Nachweis. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Absende‑Bestätigung.
Wenn das Formular eine Bestätigungsnummer anzeigt, bewahren Sie diese sowie die zugehörige E‑Mail auf. Ergänzen Sie das Online‑Vorgehen gegebenenfalls durch eine E‑Mail an vertrieb@faz.de mit denselben Angaben, um Ihre Beweislage zu stärken.
So schicken Sie die Kündigung per Fax richtig
Senden Sie die Kündigung an die Faxnummer (069) 7591 - 2180 und verwenden Sie ein Deckblatt mit Absender, Betreff und Kundennummer. Speichern Sie das Sendeprotokoll und fertigen Sie eine Kopie des Faxdokuments für Ihre Unterlagen an. Das Sendeprotokoll dient als wichtiger Nachweis beim Zugang.
Wenn möglich, senden Sie zusätzlich eine E‑Mail mit dem gleichen Inhalt, um mehrere Nachweiswege zu haben. Achten Sie darauf, dass die übermittelten Dokumente lesbar sind und die Unterschrift erkennbar bleibt, falls die Schriftform verlangt wird.
So stoppen Sie künftige Lastschriften
Informieren Sie die FAZ schriftlich über Ihre Kündigung und fordern Sie die Einstellung weiterer Abbuchungen. Kontaktieren Sie parallel Ihre Bank, um das SEPA‑Mandat zu widerrufen oder eine Rückbuchung zu veranlassen, wenn unberechtigte Abbuchungen stattgefunden haben. Dokumentieren Sie beide Schritte schriftlich.
Bewahren Sie die Bestätigungen der Bank und die Korrespondenz mit der FAZ auf. Diese Unterlagen helfen im Streitfall, Ansprüche geltend zu machen und Ihr Konto zu schützen. Nennen Sie in Ihrer Nachricht an die FAZ die relevanten Abbuchungsdaten.
So kündigen Sie ein Mini‑Abo
Mini‑Abos haben oft feste Laufzeiten von 12 oder 13 Wochen; beachten Sie, dass in manchen Angaben die Kündigung spätestens 10 Wochen vor Ende gefordert ist. Rechnen Sie die Frist früh genug zurück und senden Sie die Kündigung rechtzeitig, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Prüfen Sie die konkrete Laufzeit Ihres Mini‑Abos.
Geben Sie im Schreiben die genaue Laufzeit oder Bestellnummer des Mini‑Abos an und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums. Bei Unsicherheiten wählen Sie den Postweg mit Einschreiben, um einen klaren Nachweis zu haben.
So kündigen Sie bei Preiserhöhung
Bei einer Preiserhöhung besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht; sichern Sie die Änderungsmitteilung als Beleg und verweisen Sie im Schreiben konkret auf die Preisänderung. Formulieren Sie die Kündigung als außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und legen Sie das Informationsschreiben bei. Nennen Sie die betroffenen Tarifbestandteile.
Dokumentieren Sie alle Mitteilungen zur Preiserhöhung und die dabei genannte Frist und senden Sie die Kündigung mit Nachweis. Beantworten Sie Rückfragen schriftlich und verweisen Sie auf Ihre Anlage. Eine vollständige Dokumentation stärkt Ihre Position bei der Durchsetzung des Rechts.
So kündigen Sie bei Todesfall
Im Todesfall fügen Sie der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde bei und informieren den Kundenservice schriftlich über den Sachverhalt. Senden Sie die Unterlagen per Einschreiben und fordern Sie eine Bestätigung der Vertragsbeendigung an. Nennen Sie Ihre Beziehung zum Verstorbenen und geben Sie Kontaktdaten an.
Wenn Sie als Angehörige kündigen, legen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Berechtigung bei, sofern dies verlangt wird. Bewahren Sie Kopien aller Dokumente; oft reicht eine E‑Mail‑Anfrage zur ersten Klärung, doch für die endgültige Abwicklung ist die postalische Einsendung von Urkunden häufig nötig.
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