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Was Sie zur Kündigung bei FAZ wissen sollten – verständlich erklärt

Ihren FAZ‑Vertrag kündigen

Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen gerichtsfesten Beleg. Der Verlag hat Ihr Schreiben erhalten. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg, Sendungsnummer und den Empfangsnachweis auf.

Formulieren Sie Ihr Schreiben klar und vollständig. Nennen Sie Kundennummer oder Auftragsnummer sowie den gewünschten Beendigungszeitpunkt. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs an. Legen Sie eine Kopie des Vertrags oder der letzten Rechnung bei, damit der Kundenservice Ihre Anfrage schneller zuordnen kann.

Die korrekte Versandadresse lautet: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Kundenservice, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main.

  1. Formulieren Sie Ihr Schreiben mit vollständigem Namen und Anschrift. Geben Sie Kundennummer oder Auftragsnummer, die Abonnementbezeichnung und den gewünschten Kündigungstermin an. Bitten Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung.
  2. Drucken Sie Brief und eine Kopie für Ihre Unterlagen aus.
  3. Geben Sie den Brief bei der Post als Einschreiben mit Empfangsnachweis auf. Notieren Sie die Sendungsnummer des Einlieferungsbelegs.
  4. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und später den Zustellnachweis auf. Scannen Sie beide Dokumente ein.
  5. Erhalten Sie keine Rückmeldung, senden Sie innerhalb von 14 Tagen eine Nachforderung per Einschreiben mit Sendungsbeleg.

Ihren FAZ‑Vertrag verstehen

Fristen, Laufzeiten und Sonderregelungen variieren je nach Tarif. Die Standardfrist beträgt 20 Tage zum Monatsende oder zum Ende des vorausbezahlten Bezugszeitraums. Das bedeutet: Ihre Kündigung muss spätestens 20 Kalendertage vor Vertragsende beim Verlag eingehen. Planen Sie Puffer für Postlaufzeiten und Feiertage ein.

Besondere Regeln gelten für Mini‑Abos, Gratis‑Abos und gerätefinanzierte Tarife. Mini‑Abos laufen oft 12 oder 13 Wochen. Bei diesen Tarifen müssen Sie spätestens zehn Wochen nach Lieferbeginn kündigen, sonst verlängert sich der Bezug monatlich. Gratis‑Abos gelten häufig für zwei Wochen; kündigen Sie bei weiterem Bezug spätestens nach der zehnten Ausgabe. Gerätefinanzierte Digitalabos haben oft Mindestlaufzeiten von 24 Monaten.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Die Standardfrist lautet 20 Tage zum Monatsende oder zum Ende des vorausbezahlten Bezugszeitraums. Entscheidend ist der Zugang Ihrer Kündigung beim Verlag. Achten Sie darauf, dass der Verlag Ihre Kündigung erhält, nicht nur, dass Sie den Brief aufgegeben haben. Rechnen Sie Feiertage ein und behalten Sie den Einlieferungsbeleg.

Beispiel: Soll das Abo zum 30. September enden, muss Ihre Kündigung spätestens am 10. September beim Verlag eingehen. Bei vorausbezahlten Bezugszeiträumen rechnen Sie die Frist vom Ende dieses Zeitraums zurück. Versäumen Sie die Frist, verlängert sich das Abonnement in der Regel um einen Monat.

Das müssen Sie bei automatischer Verlängerung beachten

Viele FAZ‑Tarife verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn Sie die Frist versäumen. Der genaue Zugangstag Ihrer Kündigung entscheidet über die nächste Abrechnungsperiode. Bei gerätefinanzierten Tarifen und vorausbezahlten Zeiträumen gelten oft abweichende Regeln. Lesen Sie Ihre AGB, um zu klären, wie Ihr Tarif verlängert wird.

Gerätefinanzierte Tarife haben häufig eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Kündigen Sie in diesem Fall spätestens 20 Tage vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit, sonst verlängert sich das Abo monatlich. Die Frist richtet sich nach dem Zugang Ihrer Kündigung beim Verlag. Klären Sie in Ihren Vertragsunterlagen, wie Rückgabe und Restzahlungen geregelt sind.

Wichtig für verschiedene Tarifarten

Mini‑Abos enden meist nach 12 oder 13 Wochen. Für diese Tarife gilt oft die Regel, dass Sie spätestens zehn Wochen nach Lieferbeginn kündigen müssen. Gratis‑Abos laufen häufig zwei Wochen; bei weiterem Bezug kündigen Sie spätestens nach der zehnten Ausgabe. Standard‑Print‑ oder Digital‑Abos arbeiten oft mit vorausbezahlten Zeiträumen (z. B. 3, 6 oder 12 Monate), bei denen Fristen an das Ende dieses Zeitraums geknüpft sind.

Sammeln Sie Beginn und Ende Ihres Bezugszeitraums und prüfen Sie die Fristen. Planen Sie rechtzeitig Puffer für den Versand Ihrer Kündigung ein.

Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Legen Sie vor dem Schreiben alle relevanten Unterlagen bereit. Dazu gehören Kundennummer, Auftragsnummer, Vertrags‑ oder Rechnungsbelege und die genaue Bezeichnung Ihres Abos (z. B. FAZ Print, FAZ Digital, FAZ+). Halten Sie die im Kundenkonto hinterlegte E‑Mail‑Adresse und Telefonnummer bereit. Das erleichtert dem Kundenservice die Zuordnung.

Formulieren Sie kurz, eindeutig und vollständig. Nennen Sie, ob Sie ordentlich oder außerordentlich beenden wollen, und geben Sie das gewünschte Enddatum an. Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend, denn Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - kann genügen. Bei postalischem Versand erhöht Ihre Unterschrift die Beweiskraft.

So finden Sie Ihre Kundennummer und Auftragsnummer

Ihre Kundennummer finden Sie im Kundenkonto "Mein Abo" auf der FAZ‑Website sowie in vertraglicher Korrespondenz und auf Rechnungen. Notieren Sie sowohl Kundennummer als auch Auftragsnummer, denn beides beschleunigt die Zuordnung durch den Kundenservice. Können Sie die Nummer nicht finden, kontaktieren Sie den Kundenservice telefonisch oder per E‑Mail und halten Sie Ihre persönlichen Daten bereit.

So strukturieren Sie Ihr Kündigungsschreiben

Setzen Sie Absender und Empfänger an den Anfang. Fügen Sie Datum und einen klaren Betreff ein, etwa "Kündigung Abonnement [Bezeichnung] – Kundennr. X". Formulieren Sie dann kurz: "Hiermit kündige ich meinen Vertrag Nr. … zum …". Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung des Eingangs und unterschreiben Sie bei postalischem Versand.

  • Vollständiger Name (Vorname, Nachname)
  • Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Kundennummer / Auftragsnummer
  • Bezeichnung des Abonnements und gewünschter Kündigungszeitpunkt
  • Datum und klare Kündigungsformulierung

„Hiermit kündige ich meinen [Dienst]-Vertrag Nr. [Nummer] zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Kündigung. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]“

Wichtig bei Sonderfällen

Bei Preiserhöhung, Umzug, Sterbefall oder nachgewiesenen Zustellproblemen nutzen Sie das Feld für außerordentliche Kündigungen im Formular. Nennen Sie den konkreten Grund und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei. Melden Sie Adressänderungen laut AGB spätestens maximal einen Monat im Voraus.

Dokumentieren Sie die Umstände präzise, zum Beispiel Datum der Preiserhöhungsmitteilung oder Nachweis des Umzugs. Reichen Sie die verlangten Nachweise mit Ihrem Schreiben ein und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an.

Häufige Probleme lösen

Fehlende Bestätigungen oder widersprüchliche Aussagen zum Kündigungsweg kommen häufig vor. Bleiben Sie sachlich und dokumentieren Sie jeden Schritt. Sammeln Sie Versandnachweise, E‑Mails und Gesprächsnotizen. Setzen Sie bei ausbleibender Rückmeldung eine Nachfrist von 14 Tagen.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Senden Sie zuerst eine höfliche Nachfassmail an aboservice@faz.de. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen und verweisen Sie auf Ihr ursprüngliches Schreiben. Nennen Sie Kundennummer, Auftragsnummer und den Versandnachweis. Bewahren Sie die Nachfassmail und den Einlieferungsbeleg auf.

Erhalten Sie dann noch keine Rückmeldung, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben mit Zustellnachweis oder per Fax. Sichern Sie den Fax‑Übertragungsbericht. Legen Sie alle Belege chronologisch ab. Reagiert FAZ weiterhin nicht, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an eine Schlichtungsstelle.

So gehen Sie vor bei widersprüchlichen Angaben zur Kündigungsform

Bei widersprüchlichen Angaben wählen Sie den Weg mit dem besten Belegwert. Nutzen Sie schriftliche Wege wie E‑Mail oder Fax oder senden Sie ein Einschreiben mit Zustellnachweis. Fragen Sie bei telefonischer Auskunft nach einer schriftlichen Bestätigung. Notieren Sie Namen, Datum und Uhrzeit des Gesprächs und bestätigen Sie den Inhalt per E‑Mail.

So sichern Sie Ihren Nachweis

Der Nachweis stärkt Ihre Position im Streitfall. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg, Empfangsnachweis, Fax‑Übertragungsbericht und gesendete E‑Mail‑Header auf. Scannen Sie Papierunterlagen ein und sichern Sie digitale Versandnachweise. Legen Sie die Unterlagen in chronologischer Reihenfolge ab.

Kann ich FAZ auch direkt kontaktieren?

Sie können FAZ per Online‑Kündigungsformular kontaktieren. Schreiben Sie alternativ eine E‑Mail an aboservice@faz.de oder senden Sie ein Fax an (069) 7591‑2180. Senden Sie die Kündigung postalisch per Einschreiben an den Kundenservice oder rufen Sie unter +49 69 7591‑1000 an. Kündigen Sie In‑App‑Abos im jeweiligen Store‑Konto (Apple oder Google). Für maximale Sicherheit senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Empfangsnachweis.

Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Ein Einschreiben mit Empfangsnachweis liefert gerichtsfesten Beleg für den Zugang Ihrer Kündigung. Formulieren Sie das Schreiben eindeutig und legen Sie eine Kopie des Vertrags bei. Notieren Sie das Datum der Aufgabe am Postschalter und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.

  1. Erstellen Sie das Schreiben und fertigen Sie Kopien an.
  2. Wählen Sie Einschreiben mit Zustellnachweis.
  3. Sichern Sie Einlieferungsbeleg und späteren Zustellnachweis und scannen Sie beide.

So berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist

Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag an das Monatsende oder an ein vorausbezahltes Bezugsende gebunden ist. Die Standardfrist beträgt 20 Tage. Zählen Sie 20 Kalendertage rückwärts vom gewünschten Vertragsende und planen Sie Puffer ein. Beispiel: Abo endet am 31. März, letzter Zugangstag ist der 11. März.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Setzen Sie eine Nachfrist von etwa 14 Tagen und senden Sie eine erneute Anfrage an aboservice@faz.de. Geben Sie Kundennummer sowie Versandnachweis an und sichern Sie die gesendete Nachricht. Erhalten Sie keine Reaktion, wiederholen Sie die Kündigung per Einschreiben mit Zustellnachweis oder per Fax.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

  • Vollständiger Name (Vorname, Nachname)
  • Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Kundennummer / Auftragsnummer
  • Bezeichnung des Abonnements und gewünschter Kündigungszeitpunkt
  • E‑Mail‑Adresse und Telefonnummer (zur schnelleren Zuordnung)

Wenn möglich, fügen Sie eine Kopie der letzten Rechnung oder des Vertrags bei.

So sichern Sie den Fax‑Übertragungsbericht

Fordern Sie den Übertragungsbericht nach dem Faxversand an. Scannen Sie den Bericht ein und ordnen Sie ihn Ihrer Kündigungsakte zu. Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Versands. Liefert Ihr Faxdienst keinen Bericht, bitten Sie den Anbieter um einen Nachweis oder senden Sie zusätzlich eine E‑Mail an aboservice@faz.de.

So belegen Sie eine telefonische Kündigung

Fordern Sie nach einem Telefonat eine schriftliche Rückmeldung an. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen des Gesprächspartners. Senden Sie zeitnah eine E‑Mail mit einer kurzen Zusammenfassung des Gesprächs an aboservice@faz.de. Ohne schriftliche Rückmeldung ist eine telefonische Kündigung schwer nachzuweisen.

So kündigen Sie Ihr In‑App‑Abo

In‑App‑Abonnements aus dem Apple App Store oder Google Play kündigen Sie im Store‑Konto. Öffnen Sie Ihr Konto, suchen Sie das Abonnement und wählen Sie "Abo kündigen". Machen Sie einen Screenshot des Bestätigungsbildschirms als Nachweis. FAZ kann technische Hinweise geben, die Kündigung selbst erfolgt über den Store.

So nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht

Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Ihnen die erste Ausgabe zum Abruf bereitgestellt wurde oder Sie die erste Ware erhalten haben. Erklären Sie den Widerruf per Brief, Fax oder E‑Mail an widerruf@faz.de. Für die Frist reicht der rechtzeitige Versand Ihrer Mitteilung. Nach Ihrem Widerruf erstattet der Verlag den bezahlten Betrag unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen.

So handeln Sie bei Preiserhöhung

Eine Preiserhöhung kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Wählen Sie im Formular das Feld "außerordentlich" und fügen Sie die Mitteilung bei. Dokumentieren Sie Datum und Frist der Preiserhöhung und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an. Prüfen Sie die AGB, um die genaue Frist zu erkennen.

So kündigen Sie ein gerätefinanziertes Abo

Gerätefinanzierte Abos haben meist eine 24‑monatige Mindestlaufzeit. Kündigen Sie spätestens 20 Tage vor Ende der Mindestlaufzeit, sonst verlängert sich das Abo monatlich. Klären Sie, wie mit verbleibenden Finanzierungsbeträgen oder einer möglichen Rückgabe des Geräts verfahren wird. Fordern Sie alle Vereinbarungen schriftlich an und sichern Sie sie.

So handeln Sie bei Geschenkabo oder Sterbefall

Bei Geschenkabos klären Sie, wer kündigungsberechtigt ist - Schenker oder Beschenkter - und legen Sie diese Klärung schriftlich vor. Bei Sterbefall geben Sie Vorname, Nachname und letzte Anschrift des Verstorbenen an und fügen die erforderlichen Nachweise bei. Bitten Sie um eine zügige schriftliche Rückmeldung des Kundenservices. Dokumentieren Sie jede Korrespondenz.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 27. Juli 2026