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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei RHEINPOWER kündigen

Was Sie zur Kündigung bei RHEINPOWER wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren RHEINPOWER-Vertrag kündigen

Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an RHEINPOWER. Das Einschreiben liefert einen belastbaren Empfangsnachweis und reduziert das Risiko, dass der Anbieter Fristen bestreitet. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg, Empfangsnachweis und eine digitale Kopie des Schreibens sicher auf.

So senden Sie das Einschreiben richtig

Formulieren Sie Ihr Schreiben klar und vollständig, damit RHEINPOWER den Vorgang eindeutig zuordnen kann. Nennen Sie Kundennummer, Zähler- oder Marktlokationsnummer und das gewünschte Beendigungsdatum deutlich. Unterschreiben Sie das Schreiben und legen Sie Kopien relevanter Unterlagen bei.

  1. Verfassen Sie ein klares Schreiben, in dem Sie Ihr Vertragsverhältnis beenden und Kundennummer, Zähler- oder Marktlokationsnummer sowie das Beendigungsdatum nennen.
  2. Adressieren Sie den Umschlag an Stadtwerke Duisburg AG, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg.
  3. Wählen Sie bei der Post "Einschreiben mit Rückschein". Verlangen Sie den Einlieferungsbeleg und notieren Sie die Sendungsnummer.
  4. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Zustellnachweis auf. Scannen Sie die Unterlagen zur digitalen Sicherung.

2. Ihren RHEINPOWER-Vertrag verstehen

Kennen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und die Regeln zur automatischen Verlängerung Ihres Vertrags. Die Standardkündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Viele Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich danach meist automatisch um weitere 12 Monate.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Prüfen Sie das genaue Vertragsende in Ihrer letzten Rechnung oder in den Vertragsunterlagen. Rechnen Sie die Frist vom Vertragsende rückwärts. Beispiel: Läuft der Vertrag bis zum 30. Juni und gilt "1 Monat zum Vertragsende". Ihre Kündigung muss spätestens am 31. Mai beim Anbieter eingehen.

Bei Sonderfällen, etwa angekündigten Preiserhöhungen, gilt oft ein außerordentliches Kündigungsrecht bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise. Melden Sie sich rechtzeitig, damit Sie die Frist einhalten.

Das müssen Sie bei automatischer Verlängerung beachten

Verpassen Sie die reguläre Frist, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um ein weiteres Jahr. Das kann zu zusätzlichen Zahlungen und zum Verlust von Bonusansprüchen führen. Tragen Sie deshalb frühzeitig einen Erinnerungstermin in Ihren Kalender ein. Seit 2022 gelten neue Regelungen, die Fristen in Einzelfällen ändern; die verbindliche Regelung finden Sie in Ihren Vertragsdokumenten.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Sammeln Sie vor dem Versand alle erforderlichen Angaben und Belege, damit RHEINPOWER die Kündigung ohne Rückfragen bearbeitet. Fehlende Informationen führen oft zu Verzögerungen oder zu Rückfragen. Genaue Angaben erleichtern die zügige Bearbeitung.

Welche Angaben Ihr Schreiben braucht

Bereiten Sie die Daten vor, die RHEINPOWER zur eindeutigen Zuordnung benötigt. Fehlen Pflichtangaben, kann die Bearbeitung verzögert oder die Kündigung nicht fristgerecht anerkannt werden. Die wichtigsten Angaben sind:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Kunden‑ bzw. Vertragsnummer
  • Zählernummer oder Marktlokationsnummer
  • Gewünschtes Beendigungsdatum
  • Bei Umzug: alte und neue Adresse sowie Zählerstände

So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben

RHEINPOWER akzeptiert Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief. Setzen Sie Ihre Kontaktdaten oben links und fügen Sie Datum sowie die Anschrift von RHEINPOWER ein. Nennen Sie Vertrags- oder Kundennummer und die Zählernummer. Formulieren Sie in einem klaren Satz, dass Sie Ihr Vertragsverhältnis beenden, und geben Sie das gewünschte Enddatum an. Bitten Sie abschließend um eine schriftliche Empfangsbestätigung.

Legen Sie bei Sonderkündigungen Kopien der Nachweise bei, zum Beispiel das Preisanpassungsschreiben, Mietvertragsunterlagen mit Übergabedatum oder die Sterbeurkunde.

4. Häufige Probleme lösen

Bei Kündigungen treten oft ähnliche Probleme auf: Sie erhalten keine Rückmeldung, Fristen werden verpasst oder Zählerstände fehlen, sodass Schätzungen erfolgen. Solche Probleme lassen sich mit systematischem Vorgehen und guter Dokumentation meist lösen. Sammeln Sie von Anfang an alle Belege, E‑Mails und Fotos des Zählerstands.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Prüfen Sie zuerst Ihren Spam-Ordner und das Kundenportal auf automatische Antworten. Fordern Sie dann schriftlich unter Angabe Ihrer Sendungsdaten und Kundennummer eine Rückmeldung an. Dokumentieren Sie alle Kontaktversuche und legen Sie Einlieferungsbeleg sowie Empfangsnachweis bei, falls Sie Beschwerde einreichen.

So reagieren Sie bei unberechtigten Abbuchungen

Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und das SEPA‑Mandat. Nach Vertragsende darf der Anbieter keine weiteren Abbuchungen vornehmen. Informieren Sie RHEINPOWER schriftlich über die unberechtigte Abbuchung und fordern Sie die Rückbuchung. Ziehen Sie Ihre Bank hinzu, wenn der Anbieter nicht reagiert, und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.

So vermeiden Sie Schätzungen in der Schlussrechnung

Melden Sie den Zählerstand zum Auszugsdatum oder zur Schlüsselübergabe präzise und dokumentieren Sie ihn mit Datum. Machen Sie ein Foto des Zählerstands und speichern Sie die Datei als Beleg. Übermitteln Sie den Stand schriftlich per E‑Mail, über das Kundenportal oder das Online‑Formular und notieren Sie das Übermittlungsdatum.

5. Kann ich RHEINPOWER auch direkt kontaktieren?

Sie können RHEINPOWER über das Online‑Kündigungsformular oder per E‑Mail an service@rheinpower.de kontaktieren. Alternativ senden Sie ein Schreiben per Post an Stadtwerke Duisburg AG oder nutzen Sie Fax. Das Online‑Formular fragt Vertragskontonummer, Zählernummer, Name, Adresse, E‑Mail und gewünschten Kündigungszeitpunkt ab. Fordern Sie bei E‑Mails eine Empfangsbestätigung an. Schicken Sie zur rechtlichen Absicherung zusätzlich ein Einschreiben.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Bereiten Sie das Schreiben vor und gehen Sie zur Post, um "Einschreiben mit Rückschein" auszuwählen. Nehmen Sie den Einlieferungsbeleg mit und notieren Sie die Sendungsnummer. Bewahren Sie Zustellnachweis und eine digitale Kopie des Schreibens auf, damit Sie im Streitfall das Zugangsdatum belegen können.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Lesen Sie das Vertragsende auf Ihrer letzten Rechnung oder in den Vertragsunterlagen nach. Rechnen Sie die Frist entsprechend der im Vertrag vereinbarten Frist. Notieren Sie den letzten möglichen Zugangstag und sichern Sie Versandnachweise als Beleg.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Prüfen Sie Spam-Ordner und das Kundenkonto. Schicken Sie eine E‑Mail mit Kopie des Einlieferungsbelegs und der Sendungsnummer. Sammeln Sie alle Unterlagen und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, wenn der Anbieter nicht reagiert.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

Stellen Sie sicher, dass Sie die nötigen Unterlagen beifügen, damit RHEINPOWER die Kündigung eindeutig zuordnen kann. Fehlende Unterlagen verzögern die Abwicklung. Übliche Nachweise sind:

  • Name und vollständige Anschrift
  • Kunden‑/Vertragsnummer
  • Zähler‑ oder Marktlokationsnummer
  • Gewünschtes Beendigungsdatum
  • Bei Umzug: Mietvertrag oder Übergabeprotokoll mit Zählerstand
  • Bei Todesfall: Sterbeurkunde

So melden Sie den Zählerstand korrekt

Notieren Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe und fotografieren Sie das Display mit Datum. Senden Sie das Foto per E‑Mail, über das Kundenportal oder das Online‑Formular an RHEINPOWER. Bewahren Sie Foto und Bestätigung der Übermittlung als Unterlage.

So handeln Sie bei einer Preiserhöhung

Erhält RHEINPOWER eine Preisanpassungsmitteilung, können Sie in der Regel bis zum Tag vor Inkrafttreten außerordentlich kündigen. Fügen Sie der Kündigung eine Kopie der Preisanpassung bei und nennen Sie das Datum des Inkrafttretens. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung, dass Ihre außerordentliche Kündigung anerkannt wurde.

So verfahren Sie bei Umzug

Teilen Sie Auszug und Einzug frühzeitig mit und geben Sie alte und neue Adresse an. Nennen Sie alte und neue Zählernummern sowie den Zählerstand zum Auszugsdatum. Fotografieren Sie Zählerstand und Übergabeprotokoll und fügen Sie diese Unterlagen bei. Fordern Sie eine Schlussrechnung auf Basis der übermittelten Zählerstände an.

Das tun Sie bei einem Todesfall

Hinterbliebene können eine außerordentliche Kündigung erklären und fügen eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Übermitteln Sie den Zählerstand und das Datum der Wohnungsabgabe. Nennen Sie einen Ansprechpartner für die Schlussrechnung und legen Sie Kontaktdaten bei. Dokumentieren Sie alle Unterlagen für die schnelle Bearbeitung.

So sichern Sie Beweise bei unberechtigten Abbuchungen

Sammeln Sie Kontoauszüge, die abbuchenden Beträge und die Abbuchungsdaten. Legen Sie Kündigungsschreiben und Versandbelege bei und informieren Sie RHEINPOWER schriftlich. Kündigen Sie bei Bedarf das SEPA‑Mandat und lassen Sie Ihre Bank eine Rückbuchung prüfen.

So vermeiden Sie teure Ersatzversorgung

Beauftragen Sie den Wechsel zum neuen Anbieter rechtzeitig und lassen Sie sich den Lieferbeginn schriftlich bestätigen. Dokumentieren Sie alle Termine und Bestätigungen. Falls die Belieferung dennoch nicht rechtzeitig startet, kontaktieren Sie RHEINPOWER und den neuen Anbieter sofort, um eine Lösung zu erreichen.

Wann Sie Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle einschalten sollten

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie, wenn RHEINPOWER trotz belegter Kündigung nicht reagiert oder unberechtigte Abbuchungen nicht klärt. Legen Sie eine Akte mit Kündigungsschreiben, Einlieferungsbeleg, Rückschein, E‑Mails und Kontoauszügen an. Diese Unterlagen beschleunigen die Prüfung und erhöhen die Chance auf eine zügige Lösung.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 7. Juni 2026