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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Pb Versicherung kündigen

Was Sie zur Kündigung bei Pb Versicherung wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren PB Lebensversicherung-Vertrag kündigen

Nutzen Sie für eine rechtswirksame Vertragsbeendigung ein Einschreiben mit Zustellbestätigung. Die Zustellbestätigung dokumentiert den Zugang beim Versicherer und das Zugangsdatum. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Empfangsbestätigung sorgfältig auf.

So senden Sie das Einschreiben mit Rückschein

Bereiten Sie das unterschriebene Schreiben und alle relevanten Unterlagen vor. Mit dem Einschreiben sichern Sie den Zugang und das Zugangsdatum. Notieren Sie die Sendungsnummer und legen Sie Kopien bei.

  1. Verfassen Sie das Kündigungsschreiben und unterschreiben Sie es handschriftlich.
  2. Fertigen Sie eine Kopie des unterschriebenen Schreibens an und legen Sie die Unterlagen bei.
  3. Geben Sie den Brief bei der Post als Einschreiben mit Rückschein auf und lassen Sie sich den Einlieferungsbeleg aushändigen.
  4. Notieren Sie die Sendungsnummer vom Einlieferungsbeleg.
  5. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und später die Empfangsbestätigung als Beleg für den Zugang auf.

2. Ihren PB Lebensversicherung-Vertrag verstehen

Beachten Sie die Formvorgaben, die Kündigungsfrist und die Laufzeit Ihres Vertrags. PB verlangt meist die Schriftform per Brief oder Fax. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Versicherungsperiode umfasst 12 Monate.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Rechnen Sie vom Ende der Versicherungsperiode rückwärts. Bei 12 Monaten Laufzeit und 3 Monaten Frist liegt der Stichtag drei Monate vor Periodenende. Endet die Periode am 30. September, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. Juni beim Versicherer eingehen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein und die AVB auf abweichende Fristen.

Wichtig für die Widerrufsfrist

Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Zugang aller Pflichtunterlagen, inklusive Police und Widerrufsbelehrung. Fehlen Unterlagen oder ist die Belehrung formell falsch, läuft die Frist nicht an. In diesem Fall bleibt Ihr Widerrufsrecht bestehen und Sie können es später ausüben. Dokumentieren Sie fehlende oder fehlerhafte Belehrungen.

Das müssen Sie zur Vertragsdauer wissen

Die Versicherungsperiode umfasst 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Prüfen Sie Ihre Police auf Hinweise zur automatischen Verlängerung oder zu abweichenden Laufzeiten. Bei Beitragserhöhungen gilt meist ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von max. 1 Monat ab Änderungsmitteilung. Der Versicherer informiert Betroffene schriftlich.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert Fehler und Verzögerungen. Halten Sie Name, Anschrift und Vertragsnummer bereit. Fügen Sie Ihre Bankverbindung bei, wenn Sie eine Auszahlung erwarten, und prüfen Sie, ob zusätzliche Unterlagen nötig sind.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

Formulieren Sie das Schreiben so, dass alle relevanten Angaben in einem Dokument stehen. Gliedern Sie die Angaben übersichtlich, damit die Bearbeitung schneller gelingt. Die Liste unten zeigt die üblichen Angaben und Unterlagen:

  • Persönliche und Vertragsdaten: vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer/Policen‑Nr., Datum.
  • Kündigungserklärung: eindeutiger Begriff "Kündigung" und gewünschter Beendigungszeitpunkt oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Auszahlung und Bankdaten: Bitte um Berechnung des Rückkaufswertes und Kontoinhaber, IBAN, BIC.
  • Unterschrift und Unterlagen: handschriftliche Unterschrift; bei Erben Sterbeurkunde/Erbschein, bei Vollmacht entsprechende Unterlage beifügen.

So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben

Setzen Sie oben links Ihre Kontaktdaten, danach Empfänger und Datum. Formulieren Sie in einem kurzen Satz, dass Sie den Vertrag beenden, und nennen Sie die Vertragsnummer. Fordern Sie die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswertes an und unterschreiben Sie handschriftlich. Bitten Sie am Ende um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs.

Wichtig bei Sonderfällen

Bei Todesfall geht die Police meist auf die Erben über. Erben fügen Sterbeurkunde und Erbschein bei und erklären, ob sie die Police übernehmen oder die Belieferung beenden möchten. Bei Beitragserhöhungen beziehen Sie sich in Ihrem Schreiben auf das Änderungsdatum und machen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Bei Pfändung oder Verpfändung klären Sie vorher die Ansprüche Dritter.

4. Häufige Probleme lösen

Nach dem Absenden der Kündigung können Probleme auftreten. Typische Probleme sind ausbleibende Rückmeldungen, unklare Berechnungen des Rückkaufswerts oder Fragen zum Widerruf. In vielen Fällen klären Sie die Angelegenheit durch gezielte Nachfragen, Fristsetzung und die Sicherung von Unterlagen.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Warten Sie zunächst die übliche Bearbeitungszeit ab. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage bis maximal ein bis zwei Wochen nach Wirksamwerden. Senden Sie bei fehlender Rückmeldung eine schriftliche Erinnerung mit Kopie Ihrer Kündigung und setzen Sie eine kurze Frist zur Rückmeldung. Dokumentieren Sie alle Nachfragen. Wenn PB nicht reagiert, sind Ombudsmann oder Verbraucherzentrale mögliche nächste Schritte.

So gehen Sie vor bei falsch berechnetem Rückkaufswert

Der Rückkaufswert basiert auf versicherungsmathematischen Grundlagen. Fordern Sie schriftlich die vollständige Berechnung und die Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) an. Prüfen Sie die Aufschlüsselung der Abzüge und verlangen Sie eine nachvollziehbare Darstellung der Positionen. Setzen Sie bei Unstimmigkeiten eine Frist zur Korrektur und ziehen Sie ggf. Verbraucherberatung oder anwaltliche Prüfung hinzu.

So handeln Sie bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie formell fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht. Prüfen Sie, ob Ihnen alle Pflichtunterlagen einschließlich Police und Informationsunterlagen zugegangen sind. Halten Sie fehlende Unterlagen schriftlich fest und fordern Sie diese an. Holen Sie zeitnah eine fachliche Einschätzung ein, etwa bei der Verbraucherberatung oder einem spezialisierten Anwalt.

5. Kann ich PB Lebensversicherung auch direkt kontaktieren?

Ja. Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung an PB Lebensversicherung, Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden. Alternativ senden Sie das Schreiben per Fax an 02103 34-6820. Bewahren Sie den Fax‑Sendebericht als Beleg auf. Sie können E-Mails an info@pb-versicherung.de richten oder telefonisch 02103 34 6820 anrufen. Für maximale Sicherheit empfehlen wir das Einschreiben.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

Diese Checkliste fasst die wichtigsten Schritte und Hinweise zusammen. Nutzen Sie die einzelnen Punkte, um Ihre Kündigung und die Nachverfolgung zu organisieren.

So senden Sie das Einschreiben richtig

Formulieren Sie das Schreiben vollständig und unterschreiben Sie es handschriftlich. Geben Sie den Brief bei der Post als Einschreiben auf und lassen Sie sich den Einlieferungsbeleg geben. Notieren Sie die Sendungsnummer. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und späteren Empfangsbeleg zusammen mit einer Kopie Ihres Schreibens auf.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Berechnen Sie die Frist vom Ende der Versicherungsperiode rückwärts. Bei 12 Monaten Laufzeit und 3 Monaten Frist liegt der Stichtag drei Monate vor Periodenende. Tragen Sie den Stichtag in den Kalender ein und senden Sie das Schreiben rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Warten Sie die übliche Bearbeitungszeit ab und geben Sie dem Versicherer Zeit zur Prüfung. Senden Sie danach eine Erinnerung mit Kopie Ihrer ursprünglichen Mitteilung und setzen Sie eine kurze Frist zur Rückmeldung. Dokumentieren Sie alle Schritte, damit Sie bei einer Eskalation Nachweise vorlegen können.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

Ihr Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen enthalten. Legen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Name, Anschrift, Kundennummer/Policen‑Nr., Datum.
  • Eindeutige Kündigungserklärung und gewünschtes Beendigungsdatum.
  • Kontodaten für Auszahlung: Kontoinhaber, IBAN, BIC.
  • Unterschrift; bei Erben Sterbeurkunde/Erbschein, bei Vollmacht Vollmachtsunterlage.

So sichern Sie den Nachweis per Fax

Wenn Sie per Fax kündigen, sichern Sie den Fax‑Sendebericht mit Datum und Uhrzeit. Scannen Sie zusätzlich die unterschriebene Kündigung ein und speichern Sie die Datei. Kombinieren Sie bei Unsicherheit Fax und Einschreiben, um doppelten Beleg zu haben.

So fordern Sie die Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) an

Fordern Sie schriftlich die vollständige Berechnung des Rückkaufswerts und die Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) an. Bitten Sie um eine nachvollziehbare Darstellung der Abzüge, etwa Abschluss‑ und Verwaltungskosten sowie Stornopauschale. Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren Vertragsunterlagen und lassen Sie Unklarheiten fachlich prüfen.

Das müssen Sie bei einer Beitragserhöhung tun

Prüfen Sie die Änderungsmitteilung genau. Sie haben in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von max. 1 Monat ab dem Änderungsdatum. Kündigen Sie schriftlich unter Bezugnahme auf die Mitteilung und fordern Sie eine Vergleichsberechnung alter und neuer Beiträge an.

So verfahren Erben bei der Kündigung

Erben können die Police übernehmen oder die Belieferung beenden. Für die Beendigung legen Erben Sterbeurkunde und Erbschein bei und geben an, ob sie Auszahlung oder Übernahme wünschen. Nennen Sie die Policennummer und Ihre Kontoverbindung für eine Auszahlung. Dokumentieren Sie Ihre Beziehung zum Verstorbenen und Ihre Berechtigung.

So stoppen Sie weitere Abbuchungen

Informieren Sie PB schriftlich über Ihre Kündigung und fordern Sie die Einstellung weiterer Lastschriften an. Widerrufen Sie gegebenenfalls das SEPA‑Mandat bei Ihrer Bank. Bewahren Sie alle Rückmeldungen über die Einstellung der Zahlungen auf und prüfen Sie danach Ihre Kontobewegungen, um unberechtigte Abbuchungen zu erkennen.

So prüfen Sie, ob ein Widerruf möglich ist

Prüfen Sie, ob Ihnen alle Pflichtunterlagen einschließlich Police und Widerrufsbelehrung vollständig zugegangen sind. Fehlen Unterlagen, hat die Widerrufsfrist möglicherweise nie begonnen. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Zugang aller Pflichtunterlagen. Bei Unsicherheit lassen Sie die Belehrung fachlich prüfen.

So gehen Sie vor, wenn PB falsch abrechnet

Fordern Sie die vollständige Berechnung und die relevanten Unterlagen schriftlich an. Setzen Sie eine Frist zur Korrektur und dokumentieren Sie Ihre Schritte. Reichen Sie bei Nichtreaktion eine Beschwerde ein und ziehen Sie Ombudsmann oder Verbraucherzentrale hinzu. Bei komplexen Streitigkeiten kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Das müssen Sie zur Auszahlung wissen

Der Versicherer berechnet den Rückkaufswert nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 VVG). Er stellt die Berechnung im Wesentlichen so dar: Beiträge plus Erträge minus Abschluss‑ und Verwaltungskosten minus ggf. Stornopauschale. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage bis maximal ein bis zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung. Geben Sie im Schreiben klar Ihre Bankverbindung an, damit die Auszahlung zügig erfolgen kann.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 11. Sept. 2026