Lebensversicherung 1871 Muenchen
Lebensversicherung 1871 MuenchenKündigung

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Was Sie zur Kündigung bei Lebensversicherung 1871 Muenchen wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren LV 1871‑Vertrag kündigen

So senden Sie das Einschreiben mit Rückschein

Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. So dokumentieren Sie präzise, ob und wann LV 1871 das Schreiben erhalten hat. Der Zugangstag entscheidet über die Frist.

Bereiten Sie das Schreiben vollständig vor. Unterschreiben Sie es eigenhändig und legen Sie alle nötigen Unterlagen bei. Fertigen Sie vor dem Versand eine Kopie an. Wenn Sie den Empfangsnachweis erhalten, heben Sie ihn zusammen mit dem Einlieferungsbeleg auf.

  1. Unterschreiben Sie das Schreiben und fertigen Sie eine Kopie an; senden Sie das Original an LV 1871.
  2. Geben Sie den Umschlag bei der Post als Einschreiben mit Zustellnachweis auf.
  3. Verwenden Sie exakt diese Empfängeradresse: Lebensversicherung von 1871 a. G. München, Kundenservice, Maximiliansplatz 5, 80333 München.
  4. Notieren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer; bewahren Sie die Belege auf, sobald Sie die Rückmeldung erhalten.
  5. Senden Sie die Kündigung rechtzeitig, damit Porto und Laufzeiten den Zugang nicht gefährden.

2. Ihren LV 1871‑Vertrag verstehen

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Häufig gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Prüfen Sie, wann Ihre Periode endet, und rechnen Sie die Frist rückwärts. Die Periode kann am Tag der nächsten Beitragszahlung enden.

Die Periode läuft zum Beispiel vom 1. August bis 31. Juli. Bei einer dreimonatigen Frist muss die Kündigung bis Ende April beim Versicherer eingehen. Prüfen Sie Ihre Police und die AVB. Tarif und Zahlungsweise beeinflussen die genaue Anwendung.

Das müssen Sie zur Versicherungsperiode und Verlängerung wissen

Die Versicherungsperiode folgt meist Ihrer vereinbarten Zahlungsweise. Bei jährlicher Zahlung endet die Periode einmal pro Jahr. Bei monatlicher Zahlung verschiebt sich das Ende entsprechend.

Notieren Sie das Datum der nächsten Beitragszahlung und rechnen Sie die Frist zurück. Viele Policen verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Kontaktieren Sie den Vertragsservice. Notieren Sie Datum und Ansprechpartner und senden Sie dann die unterschriebene Kündigung per Einschreiben.

So verstehen Sie den Rückkaufswert und typische Fristen

LV 1871 berechnet den Rückkaufswert nach versicherungsmathematischen Regeln. Fordern Sie in Ihrem Schreiben die Berechnung zum konkreten Beendigungszeitpunkt an und nennen Sie Ihre IBAN für die Auszahlung. Fehlende Unterlagen können die Auszahlung verzögern.

Die Zusammensetzung des Rückkaufswerts enthält üblicherweise:

  • Eingezahlte Beiträge sowie Überschüsse und Zinsen
  • Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten
  • Gegebenenfalls Stornopauschale und enthaltene Risikobausteine

Legen Sie Steuer‑ID und bestätigte Ausweiskopie direkt bei. In der Regel zahlt LV 1871 innerhalb weniger Tage bis etwa einer Woche nach Berechnung aus.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Das müssen Sie bereitstellen

Sammeln Sie vorab alle relevanten Vertragsdaten und Identitätsunterlagen. Typische Angaben sind Ihr vollständiger Name, Anschrift, Policen‑ oder Kundennummer, Datum und Ihre händische Unterschrift. Fehlen Steuer‑ID oder bestätigte Ausweiskopie, verzögert das die Auszahlung.

  • Vollständiger Name, Anschrift und Datum
  • Versicherungsnummer / Policennummer und Kundennummer / Vertragsnummer
  • Deutliche Formulierung "Kündigung" und Kündigungszeitpunkt oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Angabe der Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung und händische Unterschrift

So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben

Schreiben Sie kurz und klar: Betreff, Adressblock, knappe Kündigungsformel, Bitte um schriftliche Rückmeldung und Unterschrift. Nennen Sie die Policennummer und fordern Sie die Berechnung des Rückkaufswerts mit Angabe der Berechnungsposten an. Vermeiden Sie unnötige Details, damit es keine Interpretationsspielräume gibt.

„Hiermit kündige ich meinen Vertrag Nr. [Nummer] zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Eingang meiner Kündigung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]“

Legen Sie Kopien der geforderten Unterlagen bei und notieren Sie die Nummer Ihrer Einlieferungsbestätigung.

Wichtig bei Sonderfällen

Im Sterbefall reichen Sie Sterbeurkunde, gegebenenfalls den Originalversicherungsschein und ein unterschriebenes Begleitschreiben mit Bankverbindung ein. Als Erbe treten Sie in die Rechtsstellung des Verstorbenen und können das Vertragsverhältnis beenden.

Bei bAV‑Verträgen gelten oft andere Regeln; eine Kündigung ist nicht immer möglich oder sinnvoll. Prüfen Sie Übertragungsoptionen und sprechen Sie mit Arbeitgeber und Versicherer. Bei Produktvarianten wie Golden BU sind Stundung oder Beitragsfreistellung mögliche Alternativen. Fügen Sie bei Sonderfällen die jeweils geforderten Unterlagen vollständig bei.

4. Häufige Probleme lösen

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Fehlt eine schriftliche Rückmeldung, prüfen Sie zunächst Ihre Sendungsunterlagen. Wenn das Einschreiben zugestellt wurde, notieren Sie das Zustelldatum und legen Sie die Belege ab. Reagiert LV 1871 nicht, senden Sie eine Erinnerung mit Fristsetzung und verweisen Sie auf die Sendungsnummer.

  1. Prüfen Sie Sendungsnachweis und fertigen Sie Kopien an
  2. Senden Sie eine Erinnerung per Einschreiben mit kurzer Frist (z. B. 14 Tage)
  3. Schalten Sie bei Bedarf den Ombudsmann ein oder reichen Sie eine Beschwerde bei der BaFin ein; die Verbraucherzentrale kann Sie unterstützen

Dokumentieren Sie alle Kontakte mit Datum, Uhrzeit und Namen der Ansprechpartner. Diese Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten einer Beschwerde.

So sichern Sie fehlende Unterlagen

Unvollständige Unterlagen sind eine häufige Ursache für Verzögerungen. LV 1871 verlangt oft Steuer‑ID, eine bestätigte Ausweiskopie (GwG‑Konformität) und die IBAN des Begünstigten. Bereiten Sie diese Unterlagen vollständig vor und fügen Sie Kopien der Kündigung bei.

Lassen Sie die Ausweiskopie bei Ihrer Hausbank oder einer anerkannten Stelle bestätigen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Auszahlung in der Regel binnen weniger Tage bis etwa einer Woche.

So eskalieren Sie richtig

Gehen Sie strukturiert vor: Dokumentieren Sie Versendungen und Reaktionen lückenlos. Setzen Sie eine finale Frist per Einschreiben und bereiten Sie die Unterlagen für eine formale Beschwerde vor. Reichen Sie zunächst eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann ein und fügen Sie alle Belege bei.

Wenn der Ombudsmann nicht zur Klärung führt, ist die BaFin die zuständige Aufsichtsstelle. Parallel können Sie die Verbraucherzentrale für konkrete Unterstützung hinzuziehen.

5. Kann ich LV 1871 auch direkt kontaktieren?

Ja. Sie können LV 1871 direkt ansprechen und die Kündigung auf dem Postweg oder per Fax einreichen. Die unterschriebene Kündigung ist für die Wirksamkeit erforderlich. Senden Sie postalisch an: Lebensversicherung von 1871 a. G. München, Kundenservice, Maximiliansplatz 5, 80333 München oder per Fax an 089/55167-1212. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen das Einschreiben.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Geben Sie in der Postfiliale "Einschreiben mit Rückschein" an und notieren Sie die Sendungsnummer. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und später den Empfangsnachweis auf. Senden Sie Kopien wichtiger Anlagen, nicht die Originale, es sei denn, LV 1871 verlangt den Originalschein.

Notieren Sie Datum der Absendung und archivieren Sie die Belege chronologisch.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Prüfen Sie Ihre Police auf Angaben zur Versicherungsperiode und Zahlungsweise. Rechnen Sie die Frist rückwärts vom Periodenende. Beachten Sie, dass manche Policen die Kündigung bis einen Tag vor der nächsten Beitragszahlung zulassen.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Prüfen Sie zuerst den Sendungsnachweis und dokumentieren Sie den Zugang. Senden Sie bei fehlender Rückmeldung eine Erinnerung mit Frist und nennen Sie die Sendungsnummer. Leiten Sie bei ausbleibender Reaktion eine Beschwerde an den Ombudsmann weiter und informieren Sie gegebenenfalls die BaFin.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

  • Versicherungsnummer / Policennummer und Kundennummer
  • Vollständiger Name und Anschrift sowie Datum
  • Deutliche Kündigungsformel und gewünschter Beendigungszeitpunkt
  • IBAN für die Auszahlung und händische Unterschrift
    Bei besonderen Fällen: Sterbeurkunde, Erbschein oder weitere Nachweise

So fordern Sie eine Rückkaufswert‑Berechnung an

Nennen Sie im Schreiben ausdrücklich, dass Sie die Berechnung des Rückkaufswerts zum Beendigungszeitpunkt wünschen. Geben Sie Ihre IBAN an, damit eine Auszahlung möglich ist. Fordern Sie gleichzeitig eine schriftliche Ausweisung der Berechnungsposten an.

So bereiten Sie die bestätigte Ausweiskopie vor

Fragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einer amtlich anerkannten Stelle nach, wer die Ausweiskopie bestätigt. Lassen Sie die Kopie rechtzeitig erstellen und fügen Sie sie der Kündigung bei. Bewahren Sie die Originale sicher auf.

So sichern Sie den Versandnachweis

Bewahren Sie Einlieferungsbeleg, Rückmeldung und Fax‑Sendebestätigung auf; notieren Sie Sendungsnummer, Datum und Uhrzeit. Legen Sie elektronische Kopien Ihrer Belege zusätzlich in einem sicheren Ordner ab. Diese Unterlagen sind im Streitfall entscheidend.

So melden Sie einen Sterbefall

Als Erbe oder Begünstigter senden Sie Kopie der Sterbeurkunde, gegebenenfalls den Originalversicherungsschein und ein unterschriebenes Begleitschreiben mit Bankverbindung. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung an. Reichen Sie bei Bedarf einen Erbschein nach.

So verfahren Sie bei bAV‑Verträgen

Bei betrieblichen Altersvorsorgeverträgen gelten oft besondere Regelungen. Eine Kündigung ist nicht immer möglich oder sinnvoll. Prüfen Sie Übertragungsoptionen, sprechen Sie mit Arbeitgeber und Versicherer und holen Sie gegebenenfalls fachliche Beratung ein.

So prüfen Sie Ihr Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht läuft in der Regel 30 Tage. Die Frist beginnt mit Zugang aller Pflichtunterlagen und der Widerrufsbelehrung. Fehlt die Belehrung, beginnt die Frist nicht. Prüfen Sie die Originalunterlagen sorgfältig.

So notieren Sie wichtige Fristen und Ansprechpartner

Führen Sie eine einfache Liste: Datum der Kündigung, Sendungsnummer, Eingangsbestätigung, Name des Ansprechpartners und Frist für Rückmeldung. Legen Sie alle Belege zusammen in einen Ordner für eventuelle Beschwerden oder Schlichtungsverfahren.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 31. Aug. 2026