Direkte Leben Versicherung kündigen
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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Direkte Leben Versicherung kündigen
Was Sie zur Kündigung bei Direkte Leben Versicherung wissen sollten – verständlich erklärt
1. Ihren DIREKTE LEBEN‑Vertrag kündigen
Senden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben mit Zustellnachweis. Der Empfangsnachweis dokumentiert das Absendedatum und vor allem den tatsächlichen Zugang bei DIREKTE LEBEN Versicherung AG. So können Sie im Streitfall belegen, wann Ihr Schreiben eingegangen ist. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsbeleg auf.
Prüfen Sie vor dem Versand Ihre Vertragsunterlagen. Viele Policen verlangen Schriftform und eine handschriftliche Unterschrift. Textform - also per E-Mail, Fax oder Brief. Achten Sie außerdem auf abweichende Versicherungsperioden.
Geben Sie Kundennummer und Versicherungsnummer deutlich an. Schreiben Sie "Kündigung" gut sichtbar in den Betreff. Adressieren Sie das Schreiben an DIREKTE LEBEN. Der Zusatz "Kundenbetreuung" erleichtert die Zuordnung.
So senden Sie das Einschreiben richtig
Für Rechtssicherheit senden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben mit Zustellnachweis. Legen Sie eine Kopie Ihrer Vertragsdaten bei und unterschreiben Sie das Original handschriftlich. Notieren Sie die Sendungsnummer und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Der Zustellnachweis dokumentiert später den tatsächlichen Zugang.
Geben Sie das Schreiben persönlich bei der Post ab oder nutzen Sie den Einlieferungsbeleg einer Filiale. Notieren Sie das Abgabedatum in Ihren Unterlagen. Legen Sie eine Kopie des unterschriebenen Schreibens bei. Bewahren Sie die Unterlagen bis zur schriftlichen Rückmeldung auf. So verringern Sie das Risiko, dass der Versicherer den Zugang bestreitet.
- Unterschreiben Sie das Schreiben und geben Sie Kundennummer sowie Versicherungsnummer deutlich an.
- Fertigen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen an.
- Empfänger: DIREKTE LEBEN Versicherung AG, Kundenbetreuung, Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart.
- Geben Sie das Schreiben bei der Post als "Einschreiben mit Rückschein" auf und notieren Sie Einlieferungsbeleg sowie Sendungsnummer.
- Bewahren Sie Rückschein, Einlieferungsbeleg und Kopien bis zur schriftlichen Zusage auf.
2. Ihren DIREKTE LEBEN‑Vertrag verstehen
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Viele Verträge bei DIREKTE LEBEN haben eine ordentliche Frist von drei Monaten. Die Versicherungsperiode beträgt meist zwölf Monate. Entscheidend ist das Ende dieser Periode. Achten Sie darauf, dass Ihr Schreiben vor Ablauf der drei Monate beim Versicherer eingeht.
Endet die Periode am 31.12., muss Ihr Schreiben spätestens am 30.09. beim Versicherer vorliegen. Bei einem Vertrag vom 01.05. mit Periode bis 30.04. ist der Stichtag der 31.01. des Folgejahres. So vermeiden Sie eine ungewollte Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Das müssen Sie zur automatischen Verlängerung wissen
Viele Policen verlängern sich automatisch um zwölf Monate, wenn keine fristgerechte Mitteilung vorliegt. Das betrifft zahlreiche Verträge bei DIREKTE LEBEN. Verpasst der Versicherte die dreimonatige Frist, verschiebt sich der nächste Kündigungstermin auf das Ende der folgenden Periode. Notieren Sie Beginn und Ende Ihrer Versicherungsperiode aus dem Versicherungsschein.
Setzen Sie im Schreiben alternativ ein konkretes Datum. Sie können auch "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" angeben. Ein fixes Datum schafft Klarheit. Die allgemeine Formulierung lässt Auslegungsspielräume.
Wichtig für BestattungsVorsorge
Bei BestattungsVorsorge-Tarifen gelten in den ersten 18 Monaten häufig gestaffelte Leistungsfreigaben. In dieser Aufbauzeit sind Leistungen oft eingeschränkt. Eine Vertragsbeendigung in den frühen Jahren kann finanziell nachteilig sein. Prüfen Sie daher die Tarifbedingungen zur Aufbauzeit, bevor Sie entscheiden.
Klären Sie Unklarheiten mit der Kundenbetreuung von DIREKTE LEBEN und lassen Sie sich die Regelungen schriftlich zusenden. Informieren Sie sich genau über die Folgen einer Vertragsbeendigung in den ersten 18 Monaten, damit Sie Nachteile vermeiden.
3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen
Welche Unterlagen Sie brauchen
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, bevor Sie das Schreiben verfassen. Dazu gehören Versicherungsschein und das zuletzt erhaltene Schreiben der Versicherung. Halten Sie Ihre Identifikationsdaten bereit, denn die Auszahlung verlangt oft eine bestätigte Kopie des Ausweises und die Steuer‑ID. Notieren Sie die aktuelle Kundennummer oder Vertragsnummer.
Bereiten Sie Ihre Bankverbindung (IBAN) vor, damit die Auszahlung des Rückkaufswerts direkt erfolgen kann. Handeln Sie als Erbe oder in Sonderfällen und legen Sie Sterbeurkunde sowie gegebenenfalls Erbschein bei. Prüfen Sie, welche Nachweise DIREKTE LEBEN konkret benötigt.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kundennummer / Versicherungsnummer / Vertragsnummer
- Datum
- Handschriftliche Unterschrift
So bauen Sie das Schreiben auf
Beginnen Sie mit dem Betreff "Kündigung" und nennen Sie gleich Ihre Versicherungs- oder Kundennummer. Geben Sie ein konkretes Datum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" als Ende des Vertragsverhältnisses an. Formulieren Sie deutlich, dass Sie den Vertrag beenden, und verlangen Sie eine schriftliche Zusage sowie die Berechnung des Rückkaufswerts. Unterschreiben Sie handschriftlich, da DIREKTE LEBEN in der Regel eine Originalunterschrift verlangt.
Das müssen Sie bei Sonderfällen beachten
Bei außerordentlicher Beendigung des Vertrags, etwa wegen Beitragserhöhung, nennen Sie den Änderungsgrund deutlich im Schreiben. Fügen Sie, wenn möglich, die Änderungsmitteilung des Versicherers bei. Im Todesfall melden sich Erben schriftlich und legen Sterbeurkunde und gegebenenfalls Erbschein vor. Prüfen Sie bei bAV-, Riester- oder Rürup-Verträgen Ihre Unterlagen, da dort oft andere Regeln gelten.
Unterschreiben Sie das Schreiben stets persönlich. Versenden Sie ein Fax nur mit handschriftlicher Unterschrift und bewahren Sie den Faxbericht als Zustellnachweis auf. Legen Sie bei einer außerordentlichen Beendigung die Änderungsankündigung bei, damit Sie die Frist wahren.
4. Häufige Probleme lösen
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Dokumentieren Sie alle Schritte, wenn Sie keine Rückmeldung erhalten. Setzen Sie der Versicherung eine Frist von 14 Tagen zur Rückmeldung und senden Sie diese Fristsetzung per Einschreiben mit Zustellnachweis. Sammeln Sie Einlieferungsbeleg, Sendungsbeleg und Kopien des Schreibens und notieren Sie telefonische Gespräche.
Reagiert die Versicherung weiterhin nicht, reichen Sie eine formelle Beschwerde ein und legen Sie Ihre Unterlagen bei. Kontaktieren Sie den Ombudsmann für Versicherungen oder die BaFin zur außergerichtlichen Klärung. Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz und die Sendungsbelege für eine mögliche Prüfung auf.
So gehen Sie vor bei verzögerter Auszahlung
DIREKTE LEBEN berechnet den Rückkaufswert nach §169 VVG. Er beruht auf den eingezahlten Beiträgen ohne Risikoanteile. Davon zieht die Gesellschaft Abschluss- und Verwaltungskosten ab. Sie rechnet Überschüsse und Zinsen hinzu. Ein vereinbarter Stornoabschlag mindert den Betrag gegebenenfalls.
Die Versicherung zahlt üblicherweise etwa eine Woche nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung aus. Konkrete Fristen können abweichen. Fordern Sie bei Verzögerungen schriftlich die Aufschlüsselung der Berechnung und ein verbindliches Auszahlungsdatum an.
Bereiten Sie die üblichen Unterlagen vor, damit sich die Bearbeitung nicht verzögert. Typische Unterlagen sind:
- Bestätigte Kopie des Personalausweises (Identifizierung nach GwG)
- Steuer‑Identifikationsnummer (Steuer‑ID)
- Bankverbindung / IBAN für die Auszahlung
- Bei Todesfall: Sterbeurkunde und ggf. Erbschein
So beschaffen Sie die bestätigte Kopie des Personalausweises
Zur Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verlangen Versicherer oft eine bestätigte Kopie des Ausweises. Einige Institute akzeptieren nur Bestätigungen bestimmter Stellen. Eine rein notariell beurkundete Kopie reicht nicht immer. Fragen Sie Ihre Hausbank, ob sie die Bestätigung vornimmt und welche Form sie verlangt (Stempel, Vermerk, Datum).
Vereinbaren Sie einen Termin in der Bank und bringen Sie den Originalausweis mit. Bitten Sie um die Ausstellung einer bestätigten Kopie mit Stempel und Unterschrift. Bewahren Sie das bestätigte Exemplar auf und legen Sie es Ihrer Beendigungserklärung oder Auszahlungsmeldung bei, wenn DIREKTE LEBEN es verlangt.
5. Kann ich DIREKTE LEBEN auch direkt kontaktieren?
Ja, Sie können DIREKTE LEBEN direkt kontaktieren. Für formwirksame Mitteilungen senden Sie ein unterschriebenes Schreiben per Post oder per Fax mit handschriftlicher Unterschrift. Adresse: Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart. Fax: 0711 665-1516. Wir empfehlen das Einschreiben, damit Sie den Zustellnachweis sicher haben.
6. Checkliste: Wichtige Fragen
So senden Sie das Einschreiben richtig
Ein Einschreiben mit Zustellnachweis dokumentiert den Zugang Ihrer Mitteilung und sichert die Fristwahrung. Nennen Sie Versicherungsnummer und gewünschten Beendigungszeitpunkt deutlich im Betreff. Unterschreiben Sie handschriftlich und notieren Sie Sendungsnummer, Einlieferungsbeleg und Sendungsbeleg. Bewahren Sie die Belege bis zur schriftlichen Rückmeldung auf.
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Die ordentliche Frist beträgt meist drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. Die Periode läuft in der Regel zwölf Monate. Maßgeblich ist das Datum, an dem Ihr Schreiben beim Versicherer eingeht. Setzen Sie bei Unsicherheit ein konkretes Datum in das Schreiben, um Missverständnisse zu vermeiden.
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Setzen Sie der Versicherung eine Frist von 14 Tagen zur Rückmeldung und senden Sie diese Fristsetzung per Einschreiben mit Zustellnachweis. Sammeln Sie alle Belege und Gesprächsnotizen. Reichen Sie bei weiterem Ausbleiben eine formelle Beschwerde ein und ziehen Sie den Ombudsmann oder die BaFin hinzu.
Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht
Für ein formwirksames Schreiben nennen Sie vollständigen Namen, Anschrift, Kundennummer oder Versicherungsnummer, Datum und die händische Unterschrift. Geben Sie die IBAN an, wenn Sie eine Auszahlung wünschen. Bei Erbangelegenheiten legen Sie Sterbeurkunde und Erbschein bei.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kundennummer / Versicherungsnummer / Vertragsnummer
- Datum
- Handschriftliche Unterschrift
So stoppen Sie SEPA‑Lastschriften
Informieren Sie die Versicherung schriftlich über die Beendigung und verlangen Sie die Einstellung weiterer Abbuchungen ab dem Wirksamwerden der Beendigung. Parallel können Sie das SEPA‑Mandat bei Ihrer Bank widerrufen oder unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen. Bewahren Sie alle Nachweise und Kontoauszüge als Beleg für mögliche Rückforderungen auf.
- Schriftliche Mitteilung an Versicherung mit Bitte um Beendigung des SEPA‑Mandats.
- Schriftlicher Widerruf bzw. Rückbuchung über Ihre Bank bei unberechtigtem Abbuchungsversuch.
- Nachweise (Kündigung, Kontoauszug) sammeln und aufbewahren.
Das müssen Sie zur Rückkaufswertberechnung wissen
Der Rückkaufswert ergibt sich nach §169 VVG. Er basiert auf den eingezahlten Beiträgen ohne Risikoanteile. Die Versicherung zieht Abschluss- und Verwaltungskosten ab und rechnet Überschüsse sowie Zinsen hinzu. Ein Stornoabschlag mindert den Betrag, sofern er vereinbart und angemessen ist. Fordern Sie die schriftliche Aufschlüsselung der Berechnung an.
So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Bei Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung. Nennen Sie die Beitragserhöhung als Grund und legen Sie die Änderungsankündigung bei. Formulieren Sie "außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
So melden Erben den Anspruch
Erben melden den Anspruch schriftlich und geben die Versicherungsnummer sowie Kontodaten an. Legen Sie Sterbeurkunde und, falls nötig, den Erbschein bei. Die Versicherung prüft die Unterlagen und veranlasst Auszahlung oder eine Änderung im Vertrag. Prüfen Sie die Police auf eingetragene Bezugsrechte, da diese die Auszahlung beeinflussen.
So fordern Sie Bestätigung und Auszahlung an
Fordern Sie ausdrücklich eine schriftliche Rückmeldung, die Berechnung des Rückkaufswerts und die Auszahlung auf die angegebene IBAN an. Setzen Sie eine Frist zur Rückmeldung von 14 Tagen und senden Sie die Aufforderung per Einschreiben mit Zustellnachweis. Notieren Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen, damit die Versicherung Unklarheiten kurzfristig klärt.
Das tun Sie bei falsch berechnetem Rückkaufswert
Bestehen Zweifel an der Berechnung, fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung aller Abzüge schriftlich an. Bewahren Sie Beitragsbelege und Vertragsunterlagen, damit Sachverständige die Basis prüfen können. Setzen Sie eine letzte Frist zur Klärung und schalten Sie gegebenenfalls den Ombudsmann ein.
So beurteilen Sie, ob Kündigung finanziell sinnvoll ist
In frühen Vertragsjahren können Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Stornoabschläge den Rückkaufswert stark verringern. Vergleichen Sie den Rückkaufswert mit den bereits gezahlten Beiträgen und prüfen Sie Alternativen wie Beitragsfreistellung, Beleihung der Police oder Verkauf. Lassen Sie sich die Berechnung schriftlich vorlegen und vergleichen Sie verschiedene Szenarien.
So reichen Sie Beschwerde beim Ombudsmann ein
Fassen Sie den Sachverhalt schriftlich zusammen und legen Sie alle Belege bei, inklusive Kündigung, Versandnachweis und Schriftverkehr. Reichen Sie die Unterlagen beim Ombudsmann Versicherungen ein, damit eine außergerichtliche Prüfung erfolgen kann. Geben Sie klar an, welche Schritte Sie erwarten (Neuberechnung, Auszahlung, Bestätigung) und bewahren Sie Kopien der Eingaben sowie die Eingangsbestätigung des Ombudsmanns auf.
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