FID Verlag kündigen
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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei FID Verlag kündigen
Was Sie zur Kündigung bei FID Verlag wissen sollten – verständlich erklärt
1. Ihren FID Verlag-Vertrag kündigen
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein dokumentiert das Absendedatum und den Zugang beim Empfänger. Für die Fristwahrung zählt der Zugang bei FID Verlag, nicht das Absendedatum. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den unterschriebenen Empfangsnachweis sorgfältig auf.
- Unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben und fertigen Sie eine Kopie an.
- Adressieren Sie den Umschlag an FID Verlag GmbH, Koblenzer Str. 99, 53177 Bonn.
- Geben Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein auf und verlangen Sie den Einlieferungsbeleg.
- Notieren Sie die Sendungsnummer und bewahren Sie den Sendungsbeleg auf.
- Heben Sie den Rückschein nach Erhalt auf und scannen Sie ihn ein.
- Archivieren Sie alle Empfangsunterlagen bis zur endgültigen Vertragsbeendigung.
2. Ihren FID Verlag-Vertrag verstehen
Vertragslaufzeiten und Fristen unterscheiden sich je nach Produkt. Lesen Sie Ihre Vertragsunterlagen, um die genaue Laufzeit und Frist zu finden. Viele Produktseiten nennen als Standard eine Frist von max. 1 Monat zum Vertragsende.
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Ermitteln Sie zuerst das vertraglich festgelegte Vertragsende. Ziehen Sie die vereinbarte Frist davon ab, um den letzten Zugangstag zu bestimmen. Für die Fristwahrung zählt der Eingang beim Anbieter, nicht das Absendedatum.
Ist die Frist "1 Monat zum Vertragsende" und endet Ihr Vertrag am 30.06., muss Ihre Kündigung spätestens am 31.05. beim Anbieter eingehen.
Das müssen Sie zur automatischen Verlängerung wissen
Verträge verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Läuft das Abo weiter, gelten die Konditionen der neuen Periode. Kontrollieren Sie deshalb rechtzeitig Ihre Laufzeiten im Kundenportal oder auf Rechnungen.
Wichtig für Verträge mit 24 Monate Mindestlaufzeit
Einige Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Diese Verträge binden Sie mindestens zwei Jahre. Eine Kündigung ist erst zum Laufzeitende möglich. Notieren Sie den Beginn der Mindestlaufzeit und rechnen Sie 24 Monate hinzu, um das frühestmögliche Beendigungsdatum zu ermitteln.
3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen
Sammeln Sie alle Angaben, die zur eindeutigen Zuordnung Ihres Vertrags nötig sind. Typische Informationen sind vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer oder Vertragsnummer und der genaue Produktname. Halten Sie diese Daten bereit, um Rückfragen zu vermeiden und die Bearbeitung zu beschleunigen.
Welche Angaben Sie sammeln müssen
- Vollständiger Name oder Firmenname
- Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
- Kundennummer oder Vertragsnummer
- Produktname beziehungsweise Titel des Abonnements
- Datum des Schreibens und bei postalischem Versand die Unterschrift
Fertigen Sie eine Kopie des Schreibens an und speichern Sie alle Belege digital.
So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben
Ein klares Schreiben enthält oben Absender und Empfänger. Formulieren Sie eine kurze Kündigungserklärung mit Vertragsnummer und gewünschtem Beendigungszeitpunkt. Fordern Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums an. Beispiel: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag Nr. [Nummer] zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Eingang und das Beendigungsdatum. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]“.
Wichtig für die Unterschrift
Textform - also per E-Mail, Fax oder Brief. Bei postalischem Versand unterschreiben Sie das Schreiben. E‑Mails oder Online‑Formulare genügen oft in Schriftform. Scannen Sie das unterschriebene Original und speichern Sie die Kopie.
4. Häufige Probleme lösen
Treten Probleme auf, dokumentieren Sie jeden Schritt und sammeln Sie Belege. Häufige Schwierigkeiten sind unklare Fristen, unberechtigte Abbuchungen und ausbleibende Bestätigungen. Eine lückenlose Dokumentation erhöht Ihre Chancen auf eine schnelle Klärung.
Das tun Sie bei unberechtigten Abbuchungen
Haben Sie eine unberechtigte Abbuchung, notieren Sie Datum und Buchungsreferenz. Senden Sie gleichzeitig die Kündigung und informieren Sie Ihre Bank, damit diese eine SEPA‑Rückbuchung prüfen kann. Sammeln Sie Kontoauszug, Rechnung, E‑Mails und Screenshots als Belege.
Kurze Checkliste: wichtige Nachweise
- Kontoauszug mit der Buchung
- Rechnung oder Abbuchungsmitteilung
- Vertragsunterlagen oder Bestellbestätigung
- E‑Mail‑Korrespondenz und Screenshots
So verhalten Sie sich, wenn keine Bestätigung kommt
Bleibt die Bestätigung per E‑Mail aus, fordern Sie den Eingang schriftlich erneut an. Senden Sie die Kündigung zusätzlich per Einschreiben mit Empfangsnachweis, damit der Zugang nachweisbar ist. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Kommunikationskanal jeder Kontaktaufnahme und speichern Sie die Korrespondenz.
Eskalationspfad Beschwerden und Schlichtung
Bringt der direkte Kontakt keine Lösung, kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle. Legen Sie eine sachliche Zusammenfassung und alle Belege vor. Als letzte Instanz steht die ODR‑Plattform zur Verfügung.
5. Kann ich FID Verlag auch direkt kontaktieren?
Sie können FID Verlag direkt kontaktieren. Nutzen Sie das Online‑Kündigungsformular: https://www.fid-verlag.de/kuendigung/ oder das Kundenportal: https://kunde.fid-verlag.de/. Senden Sie eine E‑Mail an info@fid-verlag.de oder postalisch an FID Verlag GmbH, Koblenzer Str. 99, 53177 Bonn. Alternativ faxen Sie an +49 228 82 05 57 36 oder rufen Sie die Hotline 0228 9550420 an. Für maximale Sicherheit senden Sie ein Einschreiben.
6. Checkliste: Wichtige Fragen
So sichern Sie den Nachweis
Sichern Sie Belege in mehreren Formaten: Einlieferungsbeleg, Empfangsnachweis, Fax‑Sendebericht oder E‑Mail‑Sendebericht. Bewahren Sie jeweils eine gedruckte und eine digitale Kopie an einem sicheren Ort auf. Ordnen Sie die Unterlagen chronologisch und notieren Sie Versanddatum sowie Sendungsnummer.
So berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist
Ermitteln Sie das vertragliche Ende und die vereinbarte Frist. Ziehen Sie die Frist vom Vertragsende zurück, um den letzten Zugangstag zu bestimmen. Setzen Sie einen Puffer von zwei bis drei Werktagen für Postlaufzeiten an.
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Prüfen Sie zuerst Ihren Spam‑Ordner und Filtereinstellungen. Rufen Sie den Kundenservice an und verweisen Sie auf Ihr Schreiben sowie die Sendungsnummer. Kommt weiterhin keine Rückmeldung, senden Sie erneut ein Einschreiben mit Empfangsnachweis und dokumentieren Sie alle Schritte.
Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht
- Vor‑ und Nachname oder Firmenname
- Vollständige Anschrift
- Kundennummer oder Vertragsnummer
- Produktname
- Datum des Schreibens und Unterschrift
Fehlt die Kundennummer, fügen Sie Bestelldatum, Rechnungsnummer oder die E‑Mail‑Adresse bei.
So finden Sie Ihre Kundennummer
Die Kundennummer finden Sie meist auf Rechnungen, im Bestellschein, in Bestätigungs‑E‑Mails oder im Kundenportal. Melden Sie sich im Kundenkonto an oder durchsuchen Sie Ihre E‑Mails nach Bestellbestätigungen. Wenn Sie die Nummer nicht finden, geben Sie alternative Identifikationsdaten im Schreiben an.
So reagieren Sie bei unberechtigter Abbuchung
Notieren Sie Datum und Betrag und informieren Sie Ihre Bank sofort mit der Bitte um Prüfung einer SEPA‑Rückbuchung. Senden Sie parallel die Kündigung an den Anbieter und fordern Sie die Erstattung. Fügen Sie Kontoauszug, Abbuchungsmitteilung und Vertragsunterlagen bei.
So nutzen Sie das Widerrufsrecht für Probeabos
Bei Fernabsatzverträgen gilt ein 14‑tägiges Widerrufsrecht, das mit Erhalt der Vertragsunterlagen beginnt. Widerrufen Sie innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen. Bewahren Sie die Widerrufsbestätigung auf und prüfen Sie Angaben zu Rückzahlungen.
So üben Sie das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung aus
Reagiert der Anbieter mit einer Preiserhöhung, steht Ihnen meist ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu. Preiserhöhungen werden in der Regel mit Beginn des dritten Monats nach Zugang wirksam. Legen Sie die Änderungsmitteilung der Kündigung bei und fordern Sie eine schriftliche Zusage mit Beendigungsdatum an.
So widerrufen Sie die Einzugsermächtigung
Nach Vertragsende widerrufen Sie die erteilte Einzugsermächtigung, damit keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Informieren Sie zugleich Ihre Bank über den Widerruf. Bewahren Sie Antworten des Anbieters und Ihrer Bank als Dokumentation auf.
So kündigen Sie ein Geschenkabo oder fremden Vertrag
Bei Geschenkabonnements entscheidet häufig der eingetragene Vertragsinhaber über die Kündigung. Haben Sie nicht die Kundennummer, fügen Sie Bestellbeleg oder Schenkungsnachweis bei, damit der Anbieter zuordnen kann. Gelingt die Zuordnung nicht, nehmen Sie Kontakt mit dem Kundenservice auf und dokumentieren die Kommunikation.
Bereit für einen klaren Schlussstrich bei FID Verlag?
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