ARAG Allgemeine Versicherung kündigen
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ARAG-Platz 1
40472 Düsseldorf
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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei ARAG Allgemeine Versicherung kündigen
Was Sie zur Kündigung bei ARAG Allgemeine Versicherung wissen sollten – verständlich erklärt
1. Ihren ARAG Allgemeine Versicherung-Vertrag kündigen
So senden Sie das Einschreiben richtig
Nutzen Sie für eine rechts- und fristensichere Kündigung das Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein belegt den Zugang beim Versicherer und schützt Sie bei Streitfällen. Senden Sie das unterschriebene Kündigungsschreiben an ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, ARAG-Platz 1, 40472 Düsseldorf. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Eingang an und bewahren Sie Einlieferungsbeleg sowie den Empfangsnachweis auf.
Planen Sie Zeit für Versand und Zustellung ein, damit das Schreiben rechtzeitig eingeht. Notieren Sie die Sendungsnummer und scannen Sie den Einlieferungsbeleg. Reagiert ARAG nicht, nutzen Sie den Zustellnachweis als Beleg bei Erinnerung oder Eskalation.
- Verfassen und unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben mit Namen, Anschrift, Versicherungsnummer und Datum.
- Erstellen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen und legen Sie ggf. Anlagen bei, zum Beispiel die Erhöhungsmitteilung.
- Geben Sie den Brief bei der Post ab und wählen Sie "Einschreiben mit Rückschein". Notieren Sie die Sendungsnummer.
- Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und später den Sendungsbeleg auf. Fordern Sie im Schreiben eine schriftliche Rückmeldung an.
2. Ihren ARAG Allgemeine Versicherung-Vertrag verstehen
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
In vielen Policen beträgt die reguläre Kündigungsfrist drei Monate vor Vertragsende. Für die Frist zählt der Zugang Ihrer Kündigung beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Berechnen Sie rückwärts vom Vertragsende, um den letzten Zugangstag zu ermitteln.
Beispiel: Ihr Vertrag läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Bei einer Frist von drei Monaten muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eingegangen sein. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen auf abweichende Fristen, Mindestlaufzeiten oder tarifliche Sonderregelungen.
Das müssen Sie zur Vertragslaufzeit und Verlängerung wissen
Viele ARAG-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Einige Tarife, etwa bestimmte Rechtsschutzverträge, laufen über 1, 2 oder 3 Jahre. Endet die Laufzeit ohne fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um ein Jahr. Tragen Sie das Vertragsende in den Kalender ein und planen Sie die Kündigung frühzeitig.
Wichtig für Textform und Schriftform
Textform - also per E-Mail, Fax oder Brief reicht oft für Kündigungserklärungen. Ein unterschriebener Brief erfüllt die Schriftform und bietet die höchste Beweiskraft. Nutzen Sie schriftlich per E-Mail für einen schnellen Eingangsnachweis. Per Brief erreichen Sie maximale Beweissicherheit. Prüfen Sie die AGB, falls Ihr Tarif eine bestimmte Übermittlungsform vorschreibt.
3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen
Das benötigen Sie an Angaben und Dokumenten
Halten Sie vor dem Schreiben alle relevanten Vertragsdaten bereit, damit ARAG Ihre Kündigung eindeutig zuordnen kann. Fügen Sie bei Sonderkündigungsgründen wie Beitragserhöhung, Umzug oder Schadensfall passende Unterlagen bei.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Versicherungsnummer / Kundennummer
- Datum
Legen Sie Kopien der Police oder der letzten Beitragsrechnung bereit, damit Sie bei Rückfragen schnell reagieren können.
So bauen Sie das Kündigungsschreiben auf
Formulieren Sie kurz und eindeutig Ihre Absicht, das Vertragsverhältnis zu beenden. Nennen Sie die Vertragsnummer und das gewünschte Beendigungsdatum. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung über den Eingang Ihrer Erklärung an. Bei postalischer Kündigung setzen Sie Ihre eigenhändige Unterschrift darunter; bei E‑Mail reicht meist die eindeutige Erklärung.
Beispiel: "Hiermit beende ich meinen Vertrag Nr. [Nummer] zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Eingang schriftlich."
So verfahren Sie bei Sonderfällen
Bei einer Beitragserhöhung besteht meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Reichen Sie die Kündigung innerhalb von max. 1 Monat nach der Erhöhungsmitteilung ein und fügen Sie die Mitteilung als Anlage bei. Fällt das versicherte Objekt weg, gilt häufig eine Frist von max. 1 Monat ab Wegfall. Nach einer Leistungsablehnung können Sie meist innerhalb von max. 1 Monat außerordentlich beenden. Prüfen Sie die relevanten Passagen in Ihrer Police und den AGB.
4. Häufige Probleme lösen
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Warten Sie zunächst die übliche Bearbeitungszeit ab. ARAG benötigt meist wenige Tage bis maximal 1 Monat zur Bearbeitung. Senden Sie nach zwei Wochen eine Erinnerung und fügen Sie Ihre Sendeunterlagen bei. Dokumentieren Sie alle Schritte und wenden Sie sich schriftlich an den Kundenservice. Reicht das nicht, reichen Sie eine formale Beschwerde ein und involvieren Sie Ombudsmann oder Aufsichtsbehörde, wenn nötig.
So reagieren Sie bei Beitragserhöhung oder Leistungsablehnung
Prüfen Sie das Erhöhungsanschreiben genau und kündigen Sie innerhalb von max. 1 Monat, wenn Sie die Erhöhung nicht akzeptieren. Beziehen Sie sich konkret auf das Erhöhungsdatum und fügen Sie das Schreiben als Anlage bei. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Wirksamkeitsdatum an.
Bei einer Leistungsablehnung legen Sie die Ablehnungskorrespondenz der Kündigung bei und nennen Sie das Datum des Schreibens. Danach ist eine außerordentliche Kündigung meist innerhalb von max. 1 Monat möglich. Sichern Sie jede Kommunikation als Dokumentation.
So verhalten Sie sich bei Fristversäumnis
Kontaktieren Sie ARAG umgehend und schildern Sie die Verspätung. Manche Tarife ermöglichen kurzfristige Kulanz oder einen Tarifwechsel. Dokumentieren Sie das Gespräch und bestätigen Sie Vereinbarungen schriftlich.
5. Kann ich ARAG Allgemeine Versicherung auch direkt kontaktieren?
Ja, Sie können ARAG direkt kontaktieren, um Ihren Vertrag zu beenden. Nutzen Sie das Online-Kündigungsformular (https://www.arag.de/service/kundenservice/kuendigung/) oder schreiben Sie an service@arag.de. Alternativ faxen Sie an 0211 963-2850 oder senden Sie postalisch an ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, ARAG-Platz 1, 40472 Düsseldorf. Für maximale Sicherheit wählen Sie das Einschreiben.
6. Checkliste: Wichtige Fragen
Wie sende ich das Einschreiben richtig?
Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Einschreiben; der Empfangsnachweis dokumentiert den Zugang beim Versicherer. Notieren Sie die Sendungsnummer und scannen Sie Einlieferungsbeleg sowie den Zustellnachweis. Ist die Frist knapp, senden Sie parallel eine E‑Mail mit derselben Erklärung zur schnellen Dokumentation.
Wie berechne ich die Kündigungsfrist?
Ermitteln Sie zuerst das Vertragsende aus Ihrer Police. Ziehen Sie die vereinbarte Kündigungsfrist ab, zum Beispiel drei Monate, um den letzten Zugangstag zu finden. Tragen Sie dieses Datum in Ihren Kalender ein und planen Sie Puffer für den Versand ein.
Was muss ich tun, wenn keine Bestätigung kommt?
Warten Sie die übliche Bearbeitungszeit ab und senden Sie nach zwei Wochen eine Erinnerung. Fügen Sie Kopien Ihrer Sendebelege bei und fordern Sie erneut eine schriftliche Rückmeldung an. Dokumentieren Sie alle Schritte und reichen Sie bei Bedarf eine formale Beschwerde ein.
Was benötige ich für mein Kündigungsschreiben?
Ihr Schreiben braucht wenige, eindeutige Angaben, damit ARAG die Kündigung zuordnen kann. Nennen Sie Name, Anschrift, die Vertragsnummer und das Datum der Erklärung. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung zum Eingang.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Versicherungsnummer / Kundennummer
- Datum
Legen Sie Kopien der Police oder der letzten Beitragsrechnung bei, wenn Sie Rückfragen erwarten.
Wie verfahre ich bei Beitragserhöhung?
Reagieren Sie innerhalb von max. 1 Monat nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung. Formulieren Sie die Kündigung unter Bezug auf das Erhöhungsdatum und fügen Sie die Mitteilung bei. Senden Sie die Kündigung per nachweisbarem Versandweg und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Beendigungsdatum an.
Wie verhalte ich mich nach einem Schadensfall?
Legt ARAG die Leistung ab oder bestätigt sie einen Schaden, kann das ein Kündigungsgrund sein. Fügen Sie die Ablehnungs- oder Bestätigungsschrift Ihrer Kündigung bei und nennen Sie das Datum des Schreibens. Handeln Sie innerhalb von max. 1 Monat nach Erhalt der Mitteilung und sichern Sie alle Schadensunterlagen.
Wie kündige ich im Todesfall?
Einige Policen enden automatisch mit dem Tod, andere müssen die Erben aktiv beenden. Erben legen Sterbeurkunde und gegebenenfalls Erbschein vor und kontaktieren den Kundenservice. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung an und dokumentieren Sie alle Einsendungen.
Wie finde ich meine Versicherungsnummer?
Die Versicherungsnummer steht auf der Police, auf Beitragsrechnungen und im Kundenportal "Meine ARAG". Haben Sie keinen Zugriff, hilft der Kundenservice; halten Sie Name und Geburtsdatum zur Identifikation bereit. Ohne Nummer ist die Zuordnung schwieriger; geben Sie möglichst viele bekannte Daten an.
Wie sichere ich den Versandnachweis?
E-Mail‑Header, Fax‑Sendeprotokoll und der Sendungsbeleg gelten als zentrale Dokumentation für den Zugang Ihrer Kündigung. Speichern Sie Screenshots, Sendeberichte und eingescannten Zustellnachweis in einem Ordner. Beschriften Sie jede Datei aussagekräftig und bewahren Sie die Unterlagen bis zur schriftlichen Rückmeldung auf.
Wie handle ich, wenn ich die Frist verpasst habe?
Kontaktieren Sie ARAG sofort und schildern Sie die Verspätung. Klären Sie, ob Kulanz möglich ist oder ein Tarifwechsel infrage kommt. Protokollieren Sie das Gespräch schriftlich und bestätigen Sie Vereinbarungen per E‑Mail.
Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
Beginnen Sie mit einer formalen Beschwerde an den Kundenservice und fügen Sie alle Belege bei. Notieren Sie Fristen, Antworten und Ansprechpartner, damit die Beschwerde nachvollziehbar bleibt. Kommt keine Einigung zustande, wenden Sie sich an Ombudsmann oder Aufsichtsbehörde und legen Sie die vollständige Dokumentation vor.
Bereit für einen klaren Schlussstrich bei ARAG Allgemeine Versicherung?
Füllen Sie Ihre Daten aus, unterschreiben Sie digital und Resiliax bereitet den Versand per Einschreiben vor.
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