Grundeigentuemer Versicherung kündigen
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Was Sie zur Kündigung bei Grundeigentuemer Versicherung wissen sollten – verständlich erklärt
1. Ihren Grundeigentümer-Versicherung GEV-Vertrag kündigen
So senden Sie das Einschreiben richtig
Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Der Empfangsnachweis belegt den Zugang bei der Grundeigentümer-Versicherung (GEV). Für die Fristwahrung zählt der Zugang beim Empfänger.
Senden Sie das Schreiben an: Grundeigentümer-Versicherung VVaG, Kundenbetreuung, Große Bäckerstr. 7, 20095 Hamburg. Vermerken Sie deutlich Ihre Kundennummer oder Policennummer auf dem Anschreiben.
Behalten Sie den Einlieferungsbeleg und den unterschriebenen Empfangsnachweis. Diese Unterlagen sichern Ihren Beleg, falls der Empfänger den Zugang bestreitet. Notieren Sie die Sendungsnummer und legen Sie eine Kopie des Schreibens sowie der Belege ab.
- Schreiben unterschreiben und Pflichtangaben (Name, Anschrift, Kundennummer/Policennummer, Datum) aufnehmen.
- Kopien relevanter Belege beifügen, zum Beispiel Kaufvertrag bei Eigentümerwechsel.
- Bei der Post als Einschreiben mit Zustellnachweis aufgeben; Empfänger: Kundenbetreuung, Große Bäckerstr. 7, 20095 Hamburg.
- Einlieferungsbeleg behalten und Sendungsnummer notieren.
- Empfangsnachweis abwarten und die unterschriebene Rückseite zur Akte legen.
2. Ihren Grundeigentümer-Versicherung GEV-Vertrag verstehen
Die wichtigsten Vertragsbegriffe und Fristen
Prüfen Sie Ihre Police, um Laufzeit und Fristen festzustellen. Bei vielen GEV-Verträgen liegt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate vor Vertragsende. Die Vertragslaufzeit beträgt meist ein Jahr. Senden Sie Ihre Kündigung so, dass sie spätestens am letzten Tag der Frist beim Versicherer eingeht.
Liegt Ihre Laufzeit vom 01.01. bis 31.12., muss die ordentliche Kündigung spätestens am 30.09. beim Versicherer eingehen. Planen Sie einen zeitlichen Puffer von ein bis zwei Wochen für Postlaufzeiten und interne Bearbeitung ein.
So wirkt die automatische Verlängerung
Viele GEV-Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht handeln. Ohne rechtzeitige Kündigung entstehen Beitragsforderungen für den nächsten Zeitraum. Setzen Sie frühzeitig eine Erinnerung und bereiten Sie das Schreiben rechtzeitig vor.
Wichtig für Sonderkündigungen
Außerordentliche Kündigungen folgen oft abweichenden, kürzeren Fristen. Bei tariflicher Beitragserhöhung haben Sie in der Regel max. 1 Monat nach Zugang der Mitteilung Zeit, um zu reagieren. Bei Eigentümerwechsel oder Wegfall des versicherten Interesses beginnt die Frist meist ebenfalls max. 1 Monat. Im Todesfall können Sie den Vertrag sofort beenden. Bei Schlechtleistung oder unberechtigten Abbuchungen können Sie ebenfalls außerordentlich kündigen. Fügen Sie dafür die relevanten Belege bei.
3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen
Welche Angaben Ihr Kündigungsschreiben braucht
Ein vollständiges Kündigungsschreiben vermeidet Rückfragen und Verzögerungen. Nennen Sie Name, Anschrift, Kundennummer oder Policennummer sowie das Datum. Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, nennen Sie den Grund und fügen Sie die benötigten Unterlagen bei.
- Vollständiger Name und Anschrift
- Kundennummer / Vertragsnummer / Policennummer
- Datum und klare Kündigungsformulierung (z. B. "hiermit kündige ich meinen Vertrag zum …")
- Bei postalischem Versand: eigenhändige Unterschrift; bei E‑Mail: unterschriebene PDF beifügen
So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben
Beginnen Sie mit einer präzisen Betreffzeile. Nennen Sie im Text Ihre Vertragsdaten und den gewünschten Beendigungszeitpunkt. Verweisen Sie auf beigefügte Unterlagen, falls zutreffend. Schließen Sie mit der Bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung und Ihrer Unterschrift.
Besondere Situationen kurz erklärt
Bei Eigentümerwechsel fügen Sie Kaufvertrag oder Grundbuchauszug bei. Bei Todesfall legen Sie die Sterbeurkunde bei. Bei Totalschaden reichen Sie Schadensunterlagen, Gutachten und Fotos ein.
Die GEV verlangt üblicherweise Kopien statt Originale. Prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen, ob Textform, also per E‑Mail, Fax oder Brief, ausreichend ist. Senden Sie bei E‑Mail eine unterschriebene PDF mit.
4. Häufige Probleme lösen
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Die GEV sendet normalerweise eine Eingangsbestätigung. Bleibt diese aus, prüfen Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer. Kontaktieren Sie den Kundenservice schriftlich und fordern Sie eine Rückmeldung. Reagiert die GEV nach drei Wochen nicht, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben mit Zustellnachweis.
- Prüfen Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer.
- Senden Sie eine Erinnerungs-E-Mail an kundenservice@grundvers.de und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an.
- Wenn weiterhin keine Reaktion, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben mit Empfangsnachweis und dokumentieren Sie den erneuten Versand.
So gehen Sie vor bei unberechtigten Abbuchungen oder Schlechtleistung
Sammeln Sie Kontoauszüge, Schriftverkehr und alle Belege zum Vorgang. Fordern Sie die GEV schriftlich zur Korrektur auf und setzen Sie eine angemessene Frist. Wenn keine Lösung erfolgt, kündigen Sie außerordentlich und dokumentieren die Fristsetzung. Bewahren Sie alle Unterlagen und Ansprechpartner schriftlich auf.
So eskalieren Sie: Schlichtungsstelle und Beschwerdewege
Wenn interne Nachfragen nichts bringen, legen Sie eine schriftliche Beschwerde mit konkreten Forderungen und Fristsetzung vor. Danach können Sie eine Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann einschalten. Fassen Sie den zeitlichen Ablauf zusammen und legen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
- Versicherungs- / Policenunterlagen
- Kündigungsschreiben mit Versandnachweis
- Schriftverkehr mit der GEV
- Kontoauszüge oder Schadensunterlagen
5. Kann ich Grundeigentümer-Versicherung GEV auch direkt kontaktieren?
Ja, Sie können die GEV direkt kontaktieren. Schreiben Sie an kundenservice@grundvers.de oder senden Sie Post an Große Bäckerstr. 7, 20095 Hamburg, Kundenbetreuung. Fax: 040-37663766. Für maximale Sicherheit nutzen Sie das Einschreiben.
6. Checkliste: Wichtige Fragen
So senden Sie das Einschreiben richtig
Für eine rechtssichere Kündigung ist das Einschreiben mit Zustellnachweis der stärkste Beleg gegenüber der GEV. Geben Sie das Schreiben bei der Post ab und wählen Sie die Option "Einschreiben mit Rückschein". Fotografieren Sie den Einlieferungsbeleg, bevor Sie den Schalter verlassen. Legen Sie eine digitale Kopie des Kündigungsschreibens und der Belege an einem sicheren Ort ab.
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Prüfen Sie zuerst die Vertragslaufzeit in Ihrer Police. Zählen Sie drei Monate vom Vertragsende zurück, um das Kündigungsdatum zu ermitteln. Planen Sie einen Puffer von ein bis zwei Wochen für Postlaufzeiten und interne Bearbeitung ein. Notieren Sie das Datum und senden Sie die Kündigung rechtzeitig.
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Bleibt eine Eingangsbestätigung aus, prüfen Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer. Senden Sie eine Erinnerungs-E-Mail an kundenservice@grundvers.de und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an. Falls die GEV nicht reagiert, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben mit Sendungsbeleg und verweisen Sie auf die vorherige Sendung.
Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht
Für eine vollständige Zuordnung benötigt die GEV standardmäßig folgende Unterlagen. Achten Sie auf eine eigenhändige Unterschrift bei postalischem Versand. Fügen Sie bei Sonderfällen die passenden Nachweise als Kopie bei.
- Vollständiger Name und Anschrift
- Kundennummer / Policennummer / Vertragsnummer
- Datum der Kündigung und gewünschter Kündigungszeitpunkt
- Eigenhändige Unterschrift (bei postalischem Versand)
- Bei Sonderfällen: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Sterbeurkunde oder Schadensunterlagen (Kopien)
So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhält die GEV eine Mitteilung zur Beitragserhöhung, haben Sie in der Regel max. 1 Monat nach Empfang der Mitteilung Zeit zur außerordentlichen Kündigung. Legen Sie der Kündigung die schriftliche Mitteilung oder die Rechnung bei. Notieren Sie das Datum des Erhalts und formulieren Sie die Kündigung entsprechend.
So kündigen Sie bei Eigentümerwechsel
Bei Verkauf der Immobilie besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beginnt in vielen Fällen mit dem Eigentumsübergang und beträgt typischerweise max. 1 Monat. Fügen Sie den Kaufvertrag oder Grundbuchauszug bei, damit die GEV den Eigentümerwechsel nachvollziehen kann. Klären Sie, wer bis zur Grundbuchumschreibung die Prämie zahlt.
So verfahren Sie bei Totalschaden oder Abriss
Bei Totalschaden oder Abriss entfällt in der Regel das versicherte Interesse. Sie können den Vertrag dann sofort beenden. Legen Sie Schadensunterlagen, Abbruchnachweise oder Gutachten bei und fordern Sie eine abschließende Abrechnung inklusive anteiliger Rückerstattung. Sammeln Sie Fotos, Schadensanzeigen und Kostenvoranschläge als Belege.
So stoppen Sie unberechtigte Abbuchungen
Dokumentieren Sie unberechtigte Abbuchungen sofort und setzen Sie die GEV schriftlich in Kenntnis. Fordern Sie eine Rücküberweisung und prüfen Sie mit Ihrer Bank die Rückbuchungsmöglichkeiten. Sichern Sie Kontoauszüge und den Schriftverkehr als Nachweis.
So vermeiden Sie eine Versicherungslücke beim Wechsel
Planen Sie den Wechsel so, dass eine neue Police beginnt, bevor die alte endet. Fordern Sie vom neuen Anbieter eine Versicherungsbestätigung an und legen Sie diese bei Bedarf vor. Stimmen Sie Kündigungsdatum und Beginn der neuen Police zeitlich ab, damit keine Deckungslücke entsteht.
Das tun Sie, wenn die Kündigung abgelehnt wird
Wird Ihre Kündigung abgelehnt, fordern Sie eine schriftliche Begründung an. Legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein und dokumentieren Fristen und Ansprechpartner. Reichen Sie bei ausbleibender Einigung eine Beschwerde ein oder wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle. Bereiten Sie eine vollständige Akte mit Versandnachweisen, Schriftverkehr und relevanten Belegen vor.
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