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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Swisslife kündigen

Was Sie zur Kündigung bei Swisslife wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren Swiss Life-Vertrag kündigen

Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Empfangsnachweis. So dokumentieren Sie Absendezeitpunkt und Zugang bei Swiss Life. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und unterschriebenen Empfangsnachweis auf. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig und behalten Sie eine Kopie.

So gehen Sie vor (nummerierte Schritte)

  1. Schreiben fertigstellen, eigenhändig unterschreiben und Datum notieren.
  2. Kopie des Schreibens sowie relevante Vertragsunterlagen (Policen‑/Versicherungsnummer) beilegen.
  3. Brief bei der Post als "Einschreiben mit Empfangsnachweis" aufgeben und Einlieferungsbeleg annehmen.
  4. Sendungsnummer notieren; den unterschriebenen Zustellnachweis nach Empfang sichern.
  5. Bei Fristnähe zusätzlich per Fax senden und Faxprotokoll aufbewahren, um Zugangsrisiken zu minimieren.

So senden Sie das Kündigungsschreiben

Formulieren Sie den Betreff klar und nennen Sie die Vertragsnummer. Geben Sie das gewünschte Kündigungsdatum an oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Eingang an. Halten Sie Bankverbindung (IBAN) bereit, damit Swiss Life die Auszahlung vornehmen kann.

Das brauchen Sie für den Versand

Legen Sie dem Schreiben die letzten Beitragszahlungen oder die Standmitteilung bei, wenn vorhanden. Notieren Sie die Sendungsnummer und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg bis zur Auszahlung auf. Bei Identitätsprüfungen fügen Sie die verlangten Unterlagen bei, etwa eine bestätigte Ausweiskopie.

2. Ihren Swiss Life-Vertrag verstehen

Prüfen Sie vor der Kündigung die Fristen und die Vertragslaufzeit in Ihrem Vertrag. Swiss Life verwendet produktabhängige Fristen. Bei Rentenversicherungen beträgt die Frist häufig drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. Bei monatlicher Zahlung gilt oft max. 1 Monat. Viele Verträge verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn keine fristgerechte Kündigung eingeht.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Ermitteln Sie das Ende der Versicherungsperiode, wie es im Vertrag steht. Ziehen Sie die vereinbarte Kündigungsfrist ab. Rechnen Sie die postalische Laufzeit dazu. Läuft das Versicherungsjahr beispielhaft vom 01.04. bis 31.03. und die Frist beträgt drei Monate, muss Swiss Life Ihre Kündigung bis spätestens 28.02. erhalten.

Das müssen Sie zur automatischen Verlängerung wissen

Viele Policen verlängern sich um jeweils 12 Monate, wenn keine gültige Kündigung vorliegt. Entscheidend ist der tatsächliche Zugang bei Swiss Life, nicht das Absendedatum. Notieren Sie Vertragsbeginn und -ende und kalkulieren Sie Rückwärtsfristen inklusive Puffer für Postlaufzeiten ein.

So unterscheiden Sie Produktvarianten

Erkennen Sie Ihre Produktgruppe im Versicherungsschein: fondsgebunden, klassische kapitalbildende Police, Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Fondsgebundene Policen erlauben oft Fondsüberträge. Klassische Policen führen häufiger zu Barauszahlungen und Stornokosten. In frühen Vertragsjahren fallen Rückkaufswerte meist niedriger als die eingezahlten Beiträge aus. Berücksichtigen Sie diese Unterschiede bei Ihrer Entscheidung.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Sammeln Sie vor dem Schreiben alle notwendigen Angaben: Name, Anschrift, Vertragsnummer, Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift. Ergänzen Sie die Bankverbindung für die Auszahlung. Legen Sie auf Wunsch eine Kopie des Ausweises bei, wenn Ihr Vertrag dies verlangt. Schreiben Sie knapp, nennen Sie die Policen‑/Versicherungsnummer und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs.

So finden Sie Ihre Vertragsdaten

Suchen Sie den Versicherungsschein oder die letzte Standmitteilung; dort steht die Policennummer und das Ende der Versicherungsperiode. Prüfen Sie auch Beitragsbescheide und letzte Schreiben von Swiss Life. Fehlt der Versicherungsschein, verwenden Sie Rechnungen oder Kontaktkorrespondenz, um die Vertragsdaten zu ermitteln.

Das müssen Sie in jedem Fall angeben

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Versicherungsnummer / Policennummer
  • Datum des Schreibens und Unterschrift (handschriftlich)
  • Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN) für die Auszahlung

Geben Sie wenn möglich Geburtsdatum und das gewünschte Kündigungsdatum an. Fügen Sie eine bestätigte Ausweiskopie bei, falls Ihr Vertrag dies fordert.

So formulieren Sie die Zahlungsaufforderung

Fordern Sie die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts ausdrücklich im Kündigungsschreiben an. Nennen Sie die Ziel-IBAN und bitten Sie um eine schriftliche Aufschlüsselung der Berechnung. Falls vorhanden, fordern Sie die technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) zur Nachvollziehbarkeit an. Ergänzen Sie bei außerordentlicher Kündigung die Änderungsmitteilung des Versicherers.

4. Häufige Probleme lösen

Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Unterlagen oder ausbleibende Rückmeldungen. Häufig fehlen Steuer‑ID, eine bestätigte Ausweiskopie oder Bankangaben; das führt zu Rückfragen. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig bei, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Dokumentieren Sie jeden Schritt und bewahren Sie Kopien aller Sendungen auf.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Prüfen Sie zuerst Einlieferungsbeleg und Empfangsnachweis. Fordern Sie per Einschreiben eine schriftliche Eingangsbestätigung und setzen Sie eine Frist zur Rückmeldung. Rufen Sie die Kundenhotline an und nennen Sie Sendungsnummer und Zustellnachweis. Notieren Sie Gesprächspartner, Datum und Gesprächsinhalte.

So handeln Sie bei niedriger Auszahlung

Die Berechnung erfolgt nach §169 VVG: Beiträge abzüglich Risikoanteile und Kosten, zuzüglich Überschüsse, abzüglich eventuell vereinbarter Stornopauschalen. Fordern Sie eine detaillierte Kostenaufstellung und die technischen Berechnungsgrundlagen an. Wenn die Aufschlüsselung unklar bleibt, dokumentieren Sie Ihre Anfrage und prüfen Sie rechtliche Schritte oder eine Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle.

So vermeiden Sie Verzögerungen wegen fehlender Dokumente

Prüfen Sie vor dem Versand, welche Unterlagen Ihr Vertrag verlangt, und legen Sie diese bei. Typische Dokumente sind Policennummer, IBAN, Steuer‑ID und ggf. eine bestätigte Kopie des Ausweises. Vollständige Unterlagen reduzieren Rückfragen und verkürzen die Bearbeitung.

Kurzcheck – wichtige Unterlagen

  • Versicherungsnummer / Policennummer
  • IBAN und Kontoinhaber
  • Steuer‑Identifikationsnummer (falls gefordert)
  • Bestätigte Kopie des Personalausweises (GwG), wenn verlangt

Kontakt- und Eskalationspfad: Nutzen Sie zuerst die Kundenhotline von Swiss Life (Telefon 089 38109-0) oder senden Sie ein eingeschriebenes Schreiben an die postalische Adresse. Reichen Sie bei andauernden Problemen eine formale Beschwerde ein und nutzen Sie gegebenenfalls Ombudsmann oder Aufsichtsbehörde.

5. Kann ich Swiss Life auch direkt kontaktieren?

Sie können Swiss Life schriftlich kontaktieren. Textform - also per E-Mail, Fax oder Brief - bedeutet, dass die Erklärung lesbar und reproduzierbar sein muss. Senden Sie Kündigungen per Brief an Swiss Life AG, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching bei München. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Wir empfehlen das Einschreiben für eindeutigen Zugangsnachweis.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Geben Sie den Brief als Einschreiben mit Empfangsnachweis auf und notieren Sie die Sendungsnummer. Legen Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens bei und bewahren Sie Einlieferungsbeleg sowie unterschriebenen Zustellnachweis zusammen auf. Diese Unterlagen sind zentral, falls der Zugang strittig wird.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Ermitteln Sie das Vertragsende aus dem Versicherungsschein. Ziehen Sie die vertragliche Frist ab und rechnen Sie Postlaufzeit sowie Puffer hinzu. Planen Sie frühzeitig, damit die Kündigung rechtzeitig bei Swiss Life eingeht.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Beginnen Sie mit Einlieferungsbeleg und Empfangsnachweis als Belege. Fordern Sie per Einschreiben eine Eingangsbestätigung und setzen Sie eine klare Frist, etwa 14 Tage. Notieren Sie Telefonkontakte und Gesprächsprotokolle, falls Sie weiter eskalieren müssen.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Versicherungsnummer / Policennummer
  • Datum des Schreibens und Unterschrift
  • Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN) für Auszahlung

Ergänzend sind Geburtsdatum, Steuer‑ID und gegebenenfalls eine bestätigte Ausweiskopie erforderlich.

So fordern Sie den Rückkaufswert an

Formulieren Sie im Kündigungsschreiben die Bitte um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts. Geben Sie die Ziel-IBAN an und fordern Sie eine schriftliche Aufschlüsselung. Bitten Sie um Übersendung der technischen Berechnungsgrundlagen, falls verfügbar.

So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Auszahlung

Legen Sie IBAN, Policennummer und, falls verlangt, die Steuer‑ID sofort bei. Fügen Sie die bestätigte Ausweiskopie bei, wenn Ihr Vertrag dies vorsieht. Vollständige Unterlagen verhindern in vielen Fällen Rückfragen.

So reagieren Sie bei Beitragsanpassungen

Bei einer Mitteilung zur Beitragsanpassung besteht meist ein außerordentliches Kündigungsrecht mit kurzer Frist. Benennen Sie in der Kündigung ausdrücklich den Grund und fügen Sie die Änderungsmitteilung bei. Fordern Sie gegebenenfalls die Rückabwicklung oder Auszahlung zum Zeitpunkt der Änderung.

So kündigen Erben richtig

Erben informieren Swiss Life umgehend und legen die Sterbeurkunde vor. Reichen Sie Nachweise zur Erbberechtigung wie Erbschein oder Testamentsauszug ein. Nennen Sie die Policennummer und Kontodaten des Anspruchsberechtigten. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

So prüfen Sie, ob ein Widerruf möglich ist

Das Widerrufsrecht beträgt in der Regel 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn die Widerrufsbelehrung zutrifft. Prüfen Sie das Datum des Vertragsschlusses und die Belehrung im Versicherungsschein. Formulieren Sie den Widerruf schriftlich und verlangen Sie die Rückabwicklung samt Rückzahlung.

So sichern Sie den Nachweis, wenn Sie Fax nutzen

Bewahren Sie das Faxprotokoll als ersten Beleg. Ergänzen Sie bei Fristnähe den Versand per Einschreiben, um den Zugang lückenlos zu belegen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und die Faxnummer sowie alle Nachweise der Übermittlung.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 22. Juli 2026