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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Ewe Tel kündigen

Was Sie zur Kündigung bei Ewe Tel wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren EWE-Vertrag kündigen

Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Einschreiben mit Empfangsnachweis an die offizielle Anschrift von EWE. Die Anschrift lautet EWE TEL GmbH, Cloppenburger Str. 310, 26133 Oldenburg. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer auf und fertigen Sie digitale Kopien an. Diese Belege sichern Ihre Fristwahrung und dienen bei Streitfällen als Unterlage.

So senden Sie das Einschreiben richtig

Ein Einschreiben mit Empfangsnachweis liefert den klarsten Zugangsnachweis. Es dokumentiert Einlieferungszeitpunkt und Eingang bei EWE, beides wichtig für die Frist. Notieren Sie die Sendungsnummer und scannen Sie den Einlieferungsbeleg.

  1. Erstellen Sie ein unterschriebenes Schreiben mit Name, Anschrift, Kundennummer, Vertragsnummer und gewünschtem Ende.
  2. Geben Sie den Brief bei der Post als Einschreiben mit Zustellnachweis auf und nehmen Sie den Einlieferungsbeleg mit.
  3. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und später den unterschriebenen Rückschein auf.
  4. Fügen Sie im Schreiben die Aufforderung zur schriftlichen Rückmeldung mit Angabe des Vertragsendes hinzu.

2. Ihren EWE-Vertrag verstehen

Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen variieren je nach Produkt. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, um das konkrete Ende der Mindestlaufzeit zu ermitteln. Bei DSL finden sich häufig 12 oder 24 Monate Mindestlaufzeit. Bei vielen Verträgen beträgt die Kündigungsfrist zum Laufzeitende maximal einen Monat. Mobilfunkverträge haben oft 24 Monate Laufzeit und andere Fristen.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Ermitteln Sie zuerst das tatsächliche Ende der Mindestlaufzeit. Ziehen Sie dann die vertraglich vereinbarte Frist ab, um den letzten Versandtag zu bestimmen. Beispiel: Ein DSL‑Vertrag mit 24 Monaten ab 01.01.2027 endet am 31.12.2027. Bei einer einmonatigen Frist muss die Kündigung spätestens am 30.11.2027 bei EWE eintreffen.

Das müssen Sie bei Mindestlaufzeit und Verlängerung beachten

Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Früher führte das oft zu einer Verlängerung um 12 Monate. Heute kommen teils monatliche Verlängerungen vor; prüfen Sie deshalb das Vertragsende und handeln Sie rechtzeitig. Nutzen Sie Erinnerungen oder Kalendereinträge, um den letzten Versandtag nicht zu verpassen.

Wichtig für Portierung und Widerruf

Sie können die Rufnummer bis zu 123 Kalendertage vor Vertragsende zur Portierung beauftragen. Die Portierung ist kostenfrei für Privatkunden; Name, Rufnummer und Geburtsdatum müssen bei beiden Anbietern übereinstimmen. Als Verbraucher haben Sie bei Fernabsatzverträgen in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Senden Sie den Widerruf schriftlich und legen Sie den Zugang dokumentiert vor.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Bereiten Sie Kundennummer, Vertragsnummer, Namen, aktuelle Anschrift und gewähltes Vertragsende vor. Manche Produkte verlangen die Schriftform mit Originalunterschrift; andere akzeptieren die Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief. Hängen Sie bei E‑Mail das eingescannt unterschriebene PDF an. So reduzieren Sie Rückfragen und beschleunigen die Bearbeitung.

Welche Dokumente und Angaben Sie bereithalten müssen

Sammeln Sie alle Pflichtangaben, bevor Sie das Schreiben aufsetzen. Fehlende Angaben verzögern die Zuordnung Ihres Anliegens bei EWE.

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift
  • Kundennummer oder Vertragsnummer
  • Datum und handschriftliche Unterschrift
  • Bei Umzug: alte und neue Adresse, Umzugsdatum und ggf. Meldebescheinigung
  • Bei Sterbefall: Kopie der Sterbeurkunde

So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben

Ein klares Schreiben beginnt mit Empfängeradresse und Datum, gefolgt von einem Betreff. Nennen Sie die Vertragsnummer, formulieren Sie die Kündigung klar und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung mit Angabe des Vertragsendes. Schließen Sie mit Grußformel und Ihrer handschriftlichen Unterschrift.

Beispiel:
„Hiermit kündige ich meinen [Dienst]-Vertrag Nr. [Nummer] zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Eingang und das Vertragsende. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]“

Besondere Fälle kurz erläutert

Bei Rufnummernmitnahme nennen Sie die zu portierende Nummer sowie Name und Geburtsdatum bei Privatkunden. Bei Umzug fügen Sie die Meldebescheinigung und Zählerstände hinzu, falls EWE diese verlangt. Bei Sterbefall legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei und geben Ihre Kontaktdaten als Erbe an. EWE fordert oft eine Originalunterschrift; senden Sie daher ein unterschriebenes Dokument.

4. Häufige Probleme lösen

Kündigungen verlaufen nicht immer reibungslos; dokumentieren Sie daher jeden Schritt. Sammeln Sie Versandbelege, Ticketnummern bei Störungen und Kopien aller Mitteilungen. Diese Dokumentation erleichtert eine Beschwerde oder das Durchsetzen eines Sonderkündigungsrechts.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Warten Sie nach dem Versand etwa eine Woche und fordern Sie danach den Eingang schriftlich an. Legen Sie den Einlieferungsbeleg als Beleg bei und nennen Sie die Sendungsnummer. Wenn die Rückmeldung weiter ausbleibt, kontaktieren Sie den Kundenservice und dokumentieren alle Antworten.

  1. Nach circa einer Woche per E‑Mail oder Telefon nachfassen und um eine Empfangsbestätigung bitten.
  2. Den Einlieferungsbeleg oder die Sendungsnummer vorlegen und um erneute Rückmeldung bitten.
  3. Bei fortdauerndem Ausbleiben Beschwerde dokumentieren und gegebenenfalls Verbraucher‑ oder Schlichtungsstellen einschalten.

So gehen Sie vor bei andauernden Störungen

Führen Sie ein Störungsprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer, Speedtest‑Ergebnissen und Ticket‑IDs. Setzen Sie EWE eine Frist von zwei bis drei Wochen zur Behebung der Störung. Wenn die Störung weiter besteht, prüfen Sie ein Sonderkündigungsrecht und machen Sie es gegebenenfalls geltend. Fügen Sie Ihrer Kündigung das Protokoll, Screenshots und Ticketkopien bei.

So eskalieren Sie bei fehlerhaften Rechnungen oder nicht erfolgter Gutschrift

Bei falschen Rechnungen beanstanden Sie diese schriftlich mit Angabe der betreffenden Rechnungsnummern. Fordern Sie eine Korrektur und setzen Sie eine Frist zur Berichtigung. Legen Sie Zahlungsbelege und Vergleiche bei und dokumentieren jede Kommunikation. Wenn keine Klärung erfolgt, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur.

5. Kann ich EWE auch direkt kontaktieren?

Ja, Sie können EWE auch direkt für Ihre Kündigung kontaktieren. Nutzen Sie das Online‑Kündigungsformular auf https://www.ewe.de/vertragskuendigung. Senden Sie eine eingescannt unterschriebene Kündigung per E‑Mail an info@ewe.de. Alternativ können Sie die postalische Sendung verwenden oder Fax, falls verfügbar. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen das Einschreiben.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Nutzen Sie das Einschreiben mit Empfangsnachweis, weil es den Zugang beim Anbieter dokumentiert. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich und notieren Sie die Sendungsnummer. Scannen Sie Einlieferungsbeleg und Zustellnachweis und speichern Sie diese Unterlagen digital.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Tragen Sie das konkrete Vertragsende in Ihren Kalender ein. Ziehen Sie die vertragliche Frist ab, um den letzten Versandtag zu ermitteln. Setzen Sie sofort einen Erinnerungsalarm für diesen Tag.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Warten Sie etwa eine Woche und fordern Sie dann den Eingang schriftlich an. Legen Sie den Einlieferungsbeleg als Beleg vor und geben Sie die Sendungsnummer an. Dokumentieren Sie alle Nachfragen und Antworten.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

Ihr Schreiben braucht Name, Anschrift, Kundennummer oder Vertragsnummer, Datum und Ihre Unterschrift, damit EWE die Kündigung zuordnen kann. Bei speziellen Fällen legen Sie zusätzliche Nachweise bei, etwa Meldebescheinigung oder Sterbeurkunde.

  • Name und Anschrift
  • Kundennummer / Vertragsnummer
  • Datum und handschriftliche Unterschrift
  • Bei Umzug: Meldebescheinigung
  • Bei Sterbefall: Sterbeurkunde

So nehmen Sie Ihre Rufnummer mit

Beauftragen Sie den neuen Anbieter rechtzeitig mit der Portierung. Die Portierung lässt sich bis zu 123 Tage vor Vertragsende beauftragen. Sie ist bis zu 90 Tage nach Vertragsende möglich und kostenfrei für Privatkunden. Stellen Sie sicher, dass Name und Geburtsdatum bei beiden Anbietern übereinstimmen.

So gehen Sie vor bei andauernden Störungen

Führen Sie ein detailliertes Störungsprotokoll mit Zeitstempeln und Speedtest‑Ergebnissen. Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen zur Beseitigung. Fügen Sie das Protokoll Ihrer Kündigung bei, falls die Mängel weiter bestehen.

So reagieren Sie auf eine Preiserhöhung

Prüfen Sie das Datum der Mitteilung und die dort genannten Fristen. Eine Preiserhöhung kann ein Sonderkündigungsrecht begründen; verweisen Sie in Ihrer Kündigung auf die erhaltene Mitteilung. Fordern Sie die Vertragsbeendigung zum nächstmöglichen Termin und bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung.

Das tun Sie bei Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets

Bei Umzug außerhalb des EWE‑Versorgungsgebiets können Sie in der Regel kündigen. Geben Sie in der Kündigung alte und neue Adresse sowie das Umzugsdatum an. Fügen Sie eine Meldebescheinigung bei, damit EWE die Beendigung nachvollziehen kann. Klären Sie frühzeitig, ob der Vertrag am neuen Ort übernommen werden kann.

So kündigen Sie im Sterbefall

Im Todesfall des Vertragsinhabers ist eine Kündigung jederzeit möglich. Legen Sie der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde und die Kundennummer bei. Die Frist beträgt eine Woche nach Eingang der Sterbeurkunde. Reichen Sie die Unterlagen daher zügig ein; alternativ können Erben den Vertrag übernehmen.

So sichern Sie Beweise für eine Beschwerde

Sammeln Sie alle Unterlagen chronologisch. Dazu gehören Kündigungsschreiben und Einlieferungsbelege. Fügen Sie Zustellnachweis, E‑Mails, Ticket‑IDs und Rechnungen bei. Erstellen Sie eine kurze Übersicht mit Datum, Inhalt und Ergebnis jeder Kontaktaufnahme. Legen Sie diese Mappe bei Eskalation der Verbraucherzentrale, der Bundesnetzagentur oder der Schlichtungsstelle vor.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 28. Sept. 2026