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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Bvg kündigen
Was Sie zur Kündigung bei Bvg wissen sollten – verständlich erklärt
1. Ihren BVG Abo-Vertrag kündigen
So senden Sie das Einschreiben richtig
Für Ihr BVG-Abo nutzen Sie am sichersten ein Einschreiben mit Rückschein. Damit haben Sie einen dokumentierten Zugang und einen belastbaren Beleg über das Eingangsdatum beim Abo-Service. Notieren Sie die Sendungsnummer und scannen Sie Einlieferungsbeleg sowie den unterschriebenen Zustellnachweis.
- Verfassen Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben mit Name, Anschrift, Kundennummer/Bestellnummer und gewünschtem Vertragsende.
- Fügen Sie Kopien relevanter Belege bei, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.
- Geben Sie den Brief als Einschreiben auf und verlangen Sie den Sendungsbeleg.
- Adressieren Sie das Einschreiben an: Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), Abo-Service, FVM-V4 (43340), 10096 Berlin.
- Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und den zurückgesandten Zustellnachweis auf und scannen Sie beide Dokumente.
2. Ihren BVG Abo-Vertrag verstehen
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Prüfen Sie zuerst, um welchen Abo-Typ es sich handelt. Beim Deutschlandticket können Sie das Abonnement in der Regel zum Monatsende beenden. Jahresabos haben meist eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Bei Jahresverträgen gilt häufig eine Frist von sechs Wochen vor Ablauf.
Wenn Ihre Kündigung fristgerecht beim Abo-Service eingeht, endet das Abo zum Monatsende. Bei Jahresabos rechnen Sie die sechs Wochen rückwärts vom vertraglich festgelegten Ende. Notieren Sie den letzten Zugangstag in Ihrem Kalender und planen Sie einen Puffer ein.
Das müssen Sie bei automatischer Verlängerung beachten
Viele Jahresabos verlängern sich automatisch um zwölf Monate, wenn Sie die Frist versäumen. Versenden Sie die Kündigung rechtzeitig, damit keine unbeabsichtigte Verlängerung oder Abbuchungen entstehen. Dokumentieren Sie Sendungsbeleg und etwaige Empfangsbestätigung als Nachweis für den Zugang.
So beachten Sie Start-, Wechsel- und Abgabenfristen
Start- und Wechselfristen beeinflussen den Beginn Ihres Abos und die Ausgabe der fahrCard. Bei vielen Tarifen gilt der 20. des Vormonats als Stichtag für Medienwechsel. Bei Firmentickets ist häufig der 10. des Vormonats maßgeblich. Handytickets aktivieren sich oft innerhalb von 72 Stunden. Reichen Sie Erstattungsanträge bei Defekt innerhalb von sieben Tagen ein. Planen Sie Neubestellungen frühzeitig und vergleichen Sie Termine mit Ihren Bestelldaten.
3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen
So legen Sie Ihre Unterlagen bereit
Sammeln Sie Bestelldaten, Rechnungen und Ihre Kundennummer. Notieren Sie die fahrCard-Nummer, falls vorhanden; das vereinfacht die Zuordnung. Ohne Kundenlogin helfen diese Unterlagen, Ihr Anliegen eindeutig zu kennzeichnen.
So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben
Formulieren Sie das Schreiben kurz, eindeutig und vollständig. Nennen Sie Ihren Kündigungswillen, alle Identifikationsdaten und das gewünschte Vertragsende in einem Satz. Fordern Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung und eine schriftliche Zusage zur Vertragsbeendigung an und behalten Sie eine Kopie.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kundennummer / Vertragsnummer / Abo-Bestellnummer
- Datum und gewünschtes Vertragsende
- fahrCard-/Chipkartennummer (falls vorhanden)
"Hiermit beende ich mein Vertragsverhältnis Nr. [Nummer] zum [Datum]. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Empfangsbestätigung."
So verfahren Sie in Sonderfällen
Bei Sonderkündigungen wegen Umzug, Preiserhöhung oder Todesfall begründen Sie das Anliegen kurz und fügen Sie Kopien der Belege bei. Textform - also per E-Mail, Fax oder Brief - reicht in vielen Fällen. Unterschreiben Sie postalische Schreiben eigenhändig. Senden Sie Sonderkündigungen per Einschreiben und bewahren Sie den Beleg auf.
4. Häufige Probleme lösen
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Fehlt eine Rückmeldung der BVG, dokumentieren Sie das Ausbleiben und setzen Sie eine Nachfrist von 14 Tagen. Fordern Sie schriftlich eine Empfangsbestätigung und verweisen Sie auf Ihr ursprünglich gesendetes Schreiben. Sammeln Sie alle E‑Mails, Sendungsnummern und Gesprächsnotizen als lückenlose Dokumentation.
Wenn die Nachfrist verstreicht, gehen Sie in folgender Reihenfolge vor:
- Senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben und legen Sie eine Kopie des ersten Schreibens bei.
- Kontaktieren Sie das Kundencenter, notieren Sie Gesprächspartner und Datum und verlangen Sie eine sofortige Rückmeldung.
- Reagiert die BVG weiterhin nicht, übermitteln Sie Ihre Unterlagen an eine Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle.
So gehen Sie vor bei Problemen mit der fahrCard
Lassen Sie sich vom Kontrollpersonal eine Quittung ausstellen. Reichen Sie Quittung, fahrCard und ein Lichtbild innerhalb von sieben Tagen beim Abo‑Service ein. Nach Prüfung erhalten Sie in der Regel eine anteilige Erstattung und oft eine kostenfreie Ersatzkarte. Bei Verlust melden Sie die fahrCard sofort im Kundenzentrum, damit Mitarbeiter die Karte sperren und Ersatz ausstellen.
So eskalieren Sie formell: Beschwerden und nächste Schritte
Setzen Sie eine eindeutige Frist und senden Sie eine Nachfrist per Einschreiben. Fügen Sie alle bisherigen Belege und Sendungsnummern bei und fordern Sie eine abschließende Bearbeitung. Dokumentieren Sie parallel alle Telefonkontakte mit Datum und Namen des Gesprächspartners. Reichen Sie bei anhaltender Nichtreaktion die Unterlagen bei einer Verbraucherberatung oder der Schlichtungsstelle ein.
5. Kann ich BVG Abo auch direkt kontaktieren?
Ja. Sie können den Abo‑Service über das Online‑Kontaktformular oder das Kundenkonto erreichen. Alternativ senden Sie eine E‑Mail an abonnement@bvg.de oder reichen Sie die Kündigung postalisch beziehungsweise per Fax ein. Für maximale Rechtssicherheit nutzen Sie das Einschreiben und bewahren Sie den Beleg auf.
6. Checkliste: Wichtige Fragen
Wie sende ich das Einschreiben richtig?
Der Zugang beim Abo‑Service entscheidet für Ihre Kündigungsfrist. Notieren Sie die Sendungsnummer und bewahren Sie den Sendungsbeleg sowie den Zustellnachweis auf. Scannen Sie alle Sendungsunterlagen und legen Sie digitale Kopien ab.
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?
Ermitteln Sie zuerst Ihren Abo‑Typ. Bei Monatsabos endet das Abo meist am Monatsende, wenn die Kündigung rechtzeitig eingeht. Bei Jahresverträgen rechnen Sie sechs Wochen vor Ablauf zurück.
Was tun ich, wenn keine Bestätigung kommt?
Setzen Sie eine Nachfrist von 14 Tagen und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an. Senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben und dokumentieren Sie alle Kontakte. Leiten Sie bei weiterer Nichtreaktion Ihre Unterlagen an eine Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle weiter.
Was muss ich an Dokumenten beilegen?
Diese Unterlagen erleichtern die eindeutige Zuordnung Ihres Anliegens. Fügen Sie Kopien statt Originale bei und scannen Sie alles vor dem Versand. Bewahren Sie die digitalen Kopien geordnet auf.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kundennummer / Vertragsnummer / Abo‑Bestellnummer
- Datum und gewünschtes Vertragsende
- fahrCard-/Chipkartennummer (falls vorhanden)
Wie gehe ich vor bei defekter fahrCard?
Lassen Sie sich bei Kontrolle eine Quittung ausstellen. Reichen Sie Quittung, fahrCard und Lichtbild innerhalb von sieben Tagen beim Abo‑Service ein. Nach Prüfung erstattet die BVG in der Regel anteilig und stellt bei Defekt oft kostenfrei Ersatzkarten aus.
Wie regele ich Ersatzkarte und Rücksendung?
Melden Sie Verlust sofort im Kundenzentrum. Mitarbeiter sperren die Karte und geben eine Ersatzkarte aus. Die erste Ersatzkarte kostet 10 Euro. Weitere Ersatzkarten kosten 20 Euro innerhalb von 24 Monaten. Bei technischem Defekt ersetzt die BVG die Karte meist kostenfrei. Senden Sie die fahrCard binnen zehn Tagen nach Vertragsende zurück, wenn die Rücksendung gefordert ist.
Wie gehe ich vor bei unberechtigten Abbuchungen?
Prüfen Sie Kontoauszüge und vergleichen Sie Abbuchungszeiträume mit Ihren Kündigungsunterlagen. Informieren Sie Ihre Bank und senden Sie eine formelle Reklamation an den Abo‑Service mit Kontoauszügen und Kopien Ihrer Belege. Widerrufen Sie gegebenenfalls die Einzugsermächtigung und setzen Sie eine Frist zur Rückzahlung. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Verbraucherzentrale für Unterstützung.
Wie berechne ich meine Rückerstattung bei Jahreszahlern?
Nicht genutzte Monate eines Jahresabos sind unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig. Fügen Sie Kaufbeleg und Angaben zu den genutzten Monaten bei. Fordern Sie eine detaillierte Berechnung und eine schriftliche Aufstellung der Erstattung an. Archivieren Sie die Antwort zur Nachvollziehbarkeit.
Wie kündige ich ohne Login im Kundenkonto?
Nutzen Sie das Online‑Kontaktformular oder senden Sie eine E‑Mail an abonnement@bvg.de. Alternativ schicken Sie ein unterschriebenes Schreiben per Post als Einschreiben an den Abo‑Service und bewahren Sie den Beleg auf. Speichern Sie E‑Mails als PDF und notieren Sie den Sendezeitpunkt.
Wie eskaliere ich, wenn BVG nicht reagiert?
Sammeln Sie alle Belege und setzen Sie eine finale Frist. Senden Sie die Forderung per Einschreiben und fordern Sie eine abschließende Bearbeitung. Reichen Sie bei anhaltender Nichtreaktion eine Beschwerde bei einer Verbraucherzentrale ein und legen Sie Ihre vollständige Dokumentation vor.
Wie nutze ich Sonderkündigungsrechte?
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Preiserhöhung, Umzug, Todesfall oder schwerer Leistungsstörung. Fügen Sie die entsprechenden Kopien bei und begründen Sie Ihr Anliegen kurz. Senden Sie die Sonderkündigung per Einschreiben und verlangen Sie eine schriftliche Zusage zur Beendigung.
Was ist wichtig für die Bestätigung?
Die schriftliche Zusage dient Ihnen als entscheidender Beleg für das Beendigungsdatum. Bestehen Sie auf eine Eingangs- und eine schriftliche Zusage zur Vertragsbeendigung und archivieren Sie beide. Reagiert die BVG nicht, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben und bewahren Sie den Beleg auf.
Bereit für einen klaren Schlussstrich bei Bvg?
Füllen Sie Ihre Daten aus, unterschreiben Sie digital und Resiliax bereitet den Versand per Einschreiben vor.
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