Die Gruenen Parteimitgliedschaft
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Was Sie zur Kündigung bei Die Gruenen Parteimitgliedschaft wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Vertrag kündigen

Am sichersten beenden Sie Ihre Mitgliedschaft per Einschreiben mit Empfangsnachweis.

So senden Sie das Einschreiben richtig

Mit einem Einschreiben mit Empfangsnachweis dokumentieren Sie Versand und Zugang bei der Partei. Verwenden Sie für die Bundesebene diese Adresse: Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin. Notieren Sie die Sendungsnummer und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg sowie den Zustellnachweis sorgfältig auf.

Formulieren Sie den gewünschten Beendigungszeitpunkt klar im Schreiben. Unterschreiben Sie handschriftlich, falls der zuständige Vorstand eine eigenhändige Signatur verlangt. Scannen Sie das Original und die Belege sofort nach Versand und speichern Sie die Dateien sicher. So können Sie später den Zugang beim Vorstand belegen.

  1. Verfassen Sie die Austrittserklärung auf Papier und unterschreiben Sie sie.
  2. Erstellen Sie Kopien und scannen Sie das Original sowie die Kopien ein.
  3. Geben Sie an der Post ein Einschreiben mit Empfangsnachweis auf; notieren Sie die Sendungsnummer.
  4. Senden Sie an die Bundesgeschäftsstelle: Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin.
  5. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg, Zustellnachweis und digitale Kopien zusammen auf.

2. Ihren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Vertrag verstehen

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Die Satzung nennt keine Mindestmitgliedschaft. Sie können daher grundsätzlich jederzeit austreten. Reichen Sie Ihre Erklärung schriftlich beim zuständigen Vorstand ein. Fordern Sie im Schreiben die Angabe des konkreten Beendigungszeitpunkts und verlangen Sie eine schriftliche Zusage. Achten Sie besonders auf bevorstehende Abbuchungstermine und sorgen Sie dafür, dass der Zugang Ihres Schreibens vor diesen Terminen nachweisbar ist.

Das müssen Sie zur Wirkung des Austritts wissen

Reichen Sie die Austrittserklärung schriftlich beim Vorstand des zuständigen Kreis- oder Landesverbands ein. Viele Kreisverbände verwalten nur ihre eigenen Mitglieder. Klären Sie vor dem Versand, welcher Vorstand für Sie zuständig ist. Senden Sie die Erklärung notfalls zusätzlich an die Bundesgeschäftsstelle und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung über den Beendigungszeitpunkt an. Der Zugang beim zuständigen Vorstand entscheidet über die Wirksamkeit Ihres Austritts.

Wichtig für Beiträge und Abbuchungen

Die Beitragshöhen variieren. Die Satzung nennt oft 1 % des Nettoeinkommens als Mindestbeitrag. Viele Kreisverbände legen eigene Sätze fest. Beiträge bucht die Partei häufig jährlich ab. Bei unterjährigem Austritt erfolgt meist keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Mit Ihrem Austritt endet die SEPA-Einzugsermächtigung normalerweise. Kontrollieren Sie Ihr Konto weiter und dokumentieren Sie Abbuchungen sowie die Korrespondenz mit der Partei.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

So stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen

Sammeln Sie vor dem Versand alle Pflichtangaben. Dazu gehören vollständiger Name, aktuelle Anschrift und, falls vorhanden, Ihre Mitgliedsnummer. Fügen Sie Datum und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen bei. Legen Sie in besonderen Fällen Nachweise wie Sterbeurkunde oder Erbschein bei und weisen Sie auf einen gewünschten Widerruf der Einzugsermächtigung hin.

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben

Gliedern Sie das Schreiben klar: Empfängeradresse, Betreff ("Kündigung der Mitgliedschaft") und eine kurze Austrittserklärung mit dem gewünschten Beendigungsdatum. Fordern Sie eine schriftliche Zusage mit Angabe des Beendigungszeitpunkts an und nennen Sie eine Kontaktmöglichkeit. Unterschreiben Sie handschriftlich, falls Ihr zuständiger Vorstand eine eigenhändige Signatur verlangt. Erstellen Sie Kopien für Ihre Unterlagen. Senden Sie digital nur ein eingescanntes, unterschriebenes PDF und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.

So formulieren Sie Ihre Austrittserklärung und unterschreiben korrekt

Formulieren Sie den Austritt in einem kurzen, deutlichen Satz. Nennen Sie Datum und Ihre Mitgliedsnummer, damit die Verwaltung den Vorgang eindeutig zuordnen kann. Unterschreiben Sie handschriftlich, sofern der zuständige Vorstand eine eigenhändige Unterschrift verlangt. Als Mustertext reicht ein kurzer Satz: "Hiermit beende ich meine Mitgliedschaft Nr. [Mitgliedsnummer] zum [Datum]." Bitte senden Sie mir eine schriftliche Rückmeldung über den Eingang und den Beendigungszeitpunkt.

4. Häufige Probleme lösen

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Wenn Sie nach etwa 14 Tagen keine Rückmeldung erhalten, senden Sie eine Erinnerung mit Zustellnachweis. Wählen Sie ein Einschreiben oder eine E‑Mail mit Lesebestätigung und verweisen Sie auf Ihre ursprüngliche Austrittserklärung. Bewahren Sie alle Kopien und Belege geordnet auf. Informieren Sie die Bundesgeschäftsstelle schriftlich, wenn weiterhin keine Antwort erfolgt.

So gehen Sie vor bei unberechtigten Abbuchungen

Dokumentieren Sie jede unberechtigte Abbuchung sofort und benachrichtigen Sie schriftlich den zuständigen Kreisverband sowie die Bundesgeschäftsstelle. Legen Sie parallel einen SEPA‑Widerspruch bei Ihrer Bank ein, um weitere Belastungen zu verhindern. Sammeln Sie Kontoauszüge, Sende- und Empfangsbelege sowie die Korrespondenz für eine mögliche Klärung.

  1. Kontaktieren Sie Kreisverband und Bundesgeschäftsstelle schriftlich und fügen Sie die relevanten Unterlagen bei.
  2. Legen Sie bei Ihrer Bank einen SEPA‑Widerspruch ein.
  3. Senden Sie eine Mahnung per Einschreiben mit Sendungsbeleg.
  4. Erwägen Sie die Einschaltung der Schiedskommission oder rechtliche Schritte, falls die Belastungen anhalten.

Wichtig für die Zuständigkeit und Weiterleitung

Viele Mitglieder wissen nicht, welcher Kreisverband zuständig ist. Senden Sie bei Unsicherheit Ihre Erklärung an die Bundesgeschäftsstelle und fordern Sie die Weiterleitung an den zuständigen Vorstand an. Bitten Sie zugleich um eine schriftliche Rückmeldung, wer die Erklärung bearbeitet hat. Bewahren Sie alle Versand- und Empfangsbelege für Ihre Unterlagen auf.

5. Kann ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch direkt kontaktieren?

So kontaktieren Sie die Bundesgeschäftsstelle

Ja. Senden Sie Ihre schriftliche Austrittserklärung per Post an die Bundesgeschäftsstelle. Sie können eine E‑Mail an info@gruene.de senden oder per Fax an 030/615 00 599 übermitteln. Alternativ rufen Sie unter 030/28442-0 an. Beachten Sie, dass manche Kreisverbände ein postalisches Original bevorzugen.

So nutzen Sie E‑Mail, Fax oder Online‑Formulare

Viele Kreisverbände bieten Online‑Formulare oder akzeptieren Fax und E‑Mail. Wenn Sie digital senden, hängen Sie ein eingescanntes, unterschriebenes PDF an. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung an und speichern Sie alle digitalen Bestätigungen. Schicken Sie zusätzlich ein Einschreiben, wenn Sie den Zugang sicher belegen wollen.

Wichtig für die Wahl des Kontaktwegs

Für maximale Rechtssicherheit wählen Sie ein Einschreiben mit Zustellnachweis oder Sendungsbeleg. E‑Mail und Fax sind schneller, liefern aber weniger belastbaren Zugangsnachweis. Bewahren Sie stets digitale und papierene Kopien aller Nachrichten auf.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Achten Sie auf vollständige Empfängerangaben und die richtige Schreibweise. Notieren Sie die Sendungsnummer und heben Sie das Sendungsbeleg auf. Erstellen Sie digitale Scans von Schreiben und Belegen für Ihre Ablage.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Es gibt keine feste Frist; maßgeblich ist der Zugang Ihrer Erklärung beim zuständigen Vorstand. Geben Sie im Schreiben ein gewünschtes Beendigungsdatum an, um Unklarheiten zu vermeiden. Berücksichtigen Sie eventuelle Abbuchungstermine bei der Planung des Versands.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Warten Sie etwa 14 Tage auf eine Rückmeldung. Senden Sie dann eine Erinnerung per Einschreiben oder E‑Mail mit Empfangsbestätigung. Verweisen Sie auf Ihr erstes Schreiben und legen Sie die Sendungsnummer bei.

So stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen

Ihr Schreiben sollte Name, Anschrift, Mitgliedsnummer (falls vorhanden) und Datum enthalten. Unterschreiben Sie handschriftlich, wenn dies verlangt wird. Legen Sie bei einem Sterbefall Sterbeurkunde oder Erbschein bei.

So sichern Sie den Nachweis

Sichern Sie Versandnachweise mit Einlieferungsbeleg oder Empfangsbestätigung. Notieren Sie die Sendungsnummer und speichern Sie digitale Scans der Belege. Die dokumentierte Ablage erleichtert das Vorgehen gegenüber Verband und Bank.

So gehen Sie vor bei unberechtigten Abbuchungen

Dokumentieren Sie jede Belastung und fordern Sie die Partei schriftlich zur Stellungnahme auf. Reichen Sie parallel bei der Bank einen SEPA‑Widerspruch ein. Heben Sie Kontoauszüge und die gesamte Korrespondenz auf.

Das müssen Sie bei Sterbefall tun

Erben legen Sterbeurkunde oder Erbschein beim zuständigen Kreisverband vor. Nutzen Sie das Formular des Kreisverbands oder senden Sie eine schriftliche Mitteilung an die Bundesgeschäftsstelle. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung über den Beendigungszeitpunkt und die abschließende Abrechnung an.

So kündigen Sie bei Umzug

Prüfen Sie, welcher Kreisverband nach Ihrem Umzug zuständig ist. In vielen Fällen ist ein Austritt beim alten KV und eine Neuaufnahme beim neuen KV sinnvoll. Bei einer reinen Adressänderung nutzen Sie das entsprechende Formular des Kreisverbands.

Das müssen Mandatsträger*innen beachten

Ein Parteiaustritt kann Auswirkungen auf Mandate haben. Prüfen Sie interne Regelungen und zeitliche Abläufe vor einer öffentlichen Erklärung. Informieren Sie relevante Gremien und dokumentieren Sie Übergaben schriftlich.

Einzugsermächtigung widerrufen: So gehen Sie vor

Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung schriftlich gegenüber der Partei. Geben Sie bei der Bank eine bankfähige Widerrufsvorlage ab. Wenn die Partei trotz Widerruf weiter abbucht, legen Sie bei der Bank einen SEPA‑Widerspruch ein.

So fordern Sie die Löschung Ihrer Daten an

Nach Austritt können Sie Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten verlangen. Beantragen Sie schriftlich die Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen an und bewahren Sie diese auf.

An wen Sie sich bei Problemen wenden

Wenden Sie sich zunächst an den Vorstand des zuständigen Kreis- oder Landesverbands. Wenn das nicht hilft, kontaktieren Sie die Bundesgeschäftsstelle unter info@gruene.de oder telefonisch unter 030/28442-0. Dokumentieren Sie alle Schritte und fordern Sie schriftliche Bestätigungen von Weiterleitungen und Entscheidungen an.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 7. Juni 2026