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LBS LandesbausparkasseKündigung

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Was Sie zur Kündigung bei LBS Landesbausparkasse wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren LBS Bausparvertrag kündigen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Wenn Sie lbs landesbausparkasse kündigen, senden Sie Ihr Schreiben als Einschreiben mit Empfangsnachweis. Der Empfangsnachweis belegt Versand und Zugang bei der zuständigen Landes-LBS. Für die Fristwahrung zählt der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer sorgfältig auf.

  1. Verfassen Sie das unterschriebene Kündigungsschreiben mit allen Pflichtangaben (siehe Checkliste weiter unten).
  2. Unterschreiben Sie das Original handschriftlich und fügen Sie gegebenenfalls Kopien bei.
  3. Versenden Sie den Brief als Einschreiben mit Zustellnachweis an die zuständige regionale LBS (Adresse aus Ihren Vertragsunterlagen oder LBS-Service-Center).
  4. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg, Sendungsnummer und später den Empfangsnachweis auf.

2. Ihren LBS Bausparvertrag verstehen

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Prüfen Sie die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) in Ihren Vertragsunterlagen. Viele LBS‑Verträge regeln Fristen zwischen drei und sechs Monaten. Für die Fristwahrung zählt der Zugang Ihrer Erklärung beim regionalen Landes‑LBS. Beispiel: Bei einer drei Monatsfrist und gewünschtem Ende am 30. September muss die Kündigung bis 30. Juni eingehen.

Das müssen Sie zur automatischen Verlängerung wissen

Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Die konkrete Verlängerungsdauer lesen Sie in Ihren Unterlagen. Notieren Sie die Dauer und berechnen Sie das Fristende rückwärts vom gewünschten Beendigungsdatum. Fordern Sie im Schreiben eine schriftliche Zusage des Beendigungsdatums an.

Wichtig für die Zuteilung und Auszahlung

Ist Ihr Vertrag zuteilungsreif, müssen Sie ihn meist nicht kündigen; beantragen Sie stattdessen die Zuteilung. Zuteilungen erfolgen häufig quartalsweise; die Auszahlung folgt nach dem Zuteilungstermin. Bei vorzeitiger Auszahlung kann die LBS einen Zinsausgleich oder Abschläge berechnen. Halten Sie Belege über erhaltene Förderungen bereit; die LBS fragt diese Angaben bei der Auszahlung ab.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Welche Dokumente und Angaben Sie brauchen

Sammeln Sie vor dem Versand alle Unterlagen, die die LBS zur Bearbeitung benötigt. Wesentlich sind Kundennummer oder Vertragsnummer, vollständiger Name, Anschrift, gewünschter Beendigungszeitpunkt und das Datum Ihres Schreibens. Geben Sie die Ziel‑IBAN für die Auszahlung an und fügen Sie Nachweise über erhaltene Förderungen bei. Bewahren Sie Kopien aller eingesandten Unterlagen und notieren Sie das Versanddatum.

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Kundennummer / Vertragsnummer
  • Gewünschter Kündigungstermin und Datum des Schreibens
  • Unterschrift (Original)
  • Ziel‑IBAN für Auszahlung
  • Kopien der Vertragsunterlagen und Förderbelege

So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben

Beginnen Sie oben links mit Ihren Kontaktdaten und einer klaren Betreffzeile, zum Beispiel "Kündigung Bausparvertrag Nr. …". Nennen Sie Vertragsnummer, gewünschtes Beendigungsdatum und fügen Sie die Ziel‑IBAN bei. Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung und eine schriftliche Zusage des Beendigungszeitpunkts an. Schließen Sie mit Ort, Datum und Ihrer handschriftlichen Unterschrift.

„Hiermit kündige ich meinen Bausparvertrag Nr. [Nummer] zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Eingang schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]“

Sonderfälle kurz

Bei Todesfall legen Sie Sterbeurkunde und Erbschein bei und klären Sie das weitere Vorgehen mit der regionalen LBS. Bei Abtretung oder Übertragung sind oft zusätzliche Vereinbarungen nötig; in vielen Fällen verlangt die LBS eine notarielle Beurkundung. Riester‑Tarife und Verträge mit Vorausdarlehen haben eigene Förder‑ und Rückzahlungsregeln. Fordern Sie bei Besonderheiten eine schriftliche Liste der benötigten Unterlagen an.

4. Häufige Probleme lösen

Das tun Sie, wenn die Auszahlung lange dauert

Lange Wartezeiten entstehen oft durch die vertragliche Kündigungsfrist, die häufig drei Monate beträgt. Fragen Sie zunächst telefonisch oder per E‑Mail freundlich nach und notieren Sie Datum sowie Namen des Ansprechpartners. Fassen Sie anschließend schriftlich nach und setzen Sie eine angemessene Frist zur Antwort. Reagiert die LBS nicht, senden Sie ein Einschreiben mit Zustellnachweis und reichen Sie eine formelle Beschwerde ein.

So reagieren Sie bei Zinsausgleich oder Abschlägen

Bei vorzeitiger Auszahlung verlangt die LBS häufig einen Zinsausgleich oder pauschale Abschläge. Bitten Sie um eine schriftliche, nachvollziehbare Rechenaufstellung der Berechnung. Vergleichen Sie die Angaben mit den Regelungen in Ihren ABB und bestehen Sie auf Erläuterung unklarer Posten. Dokumentieren Sie Abweichungen und leiten Sie bei Bedarf eine Beschwerde ein.

So eskalieren Sie bei fehlender Bestätigung oder widersprüchlicher Auskunft

Wenn die LBS Ihre Kündigung nicht bestätigt oder widersprüchlich antwortet, fordern Sie schriftlich eine Bestätigung mit Fristsetzung an. Dokumentieren Sie jeden Kontakt und senden Sie parallel ein Einschreiben mit Empfangsnachweis. Reicht die Antwort nicht aus, legen Sie eine formelle Beschwerde bei der regionalen LBS ein. Erreicht keine Einigung, prüfen Sie eine Beschwerde an die BaFin und ziehen Sie die Verbraucherzentrale zur Unterstützung hinzu.

5. Kann ich LBS Bausparvertrag auch direkt kontaktieren?

Ja, Sie können die LBS Bausparvertrag direkt kontaktieren. Akzeptierte Wege sind Post (schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Empfangsnachweis), Fax, E‑Mail als unterschriebenes PDF und das LBS‑Service‑Center mit online verfügbaren Formularen. Prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen, welche Methode Ihre regionale LBS ausdrücklich akzeptiert. Für maximale Sicherheit empfehlen wir das Einschreiben mit Zustellnachweis.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Versenden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Zustellnachweis, damit der Zugang beim Vertragspartner dokumentiert ist. Schreiben Sie keine sensiblen Bankdaten auf den Umschlag; legen Sie diese im Brief bei. Notieren Sie die Sendungsnummer sofort und heben Sie den Einlieferungsbeleg auf. Fordern Sie im Schreiben eine Empfangsbestätigung an.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Legen Sie ein konkretes Beendigungsdatum fest und rechnen Sie die vertragliche Frist rückwärts. Bei einer drei Monatsfrist sorgt ein Zugang drei Monate vorher für Rechtssicherheit. Nutzen Sie den Zustellnachweis oder den Eingangsstempel als Beleg. Senden Sie bei Fax oder E‑Mail zusätzlich eine Empfangsbestätigung an.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Warten Sie bis zu zwei Wochen auf eine Eingangsbestätigung. Fragen Sie dann schriftlich und telefonisch nach und dokumentieren Sie die Kontakte. Senden Sie anschließend erneut ein Einschreiben mit Empfangsnachweis, um den Zugang erneut zu belegen. Bleibt die LBS trotz Nachfragen stumm, fordern Sie schriftlich eine Bestätigung binnen einer gesetzten Frist und kündigen eine Beschwerde an.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

Stellen Sie sicher, dass Ihr Schreiben alle relevanten Angaben enthält, damit die LBS den Vorgang schnell zuordnet. Ohne Kundennummer oder Vertragsnummer verzögert sich die Bearbeitung. Eine unterschriebene Originalfassung beschleunigt die Prüfung.

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Kundennummer / Vertragsnummer
  • Gewünschter Beendigungszeitpunkt und Datum des Schreibens
  • Unterschrift (Original)
  • Ziel‑IBAN für Auszahlung
  • Kopien der Vertragsunterlagen

So beantragen Sie die Auszahlung

Geben Sie die Ziel‑IBAN im Kündigungsschreiben an oder reichen Sie sie auf Aufforderung nach. Die Bausparkasse teilt Ihnen nach Ablauf der Frist den konkreten Auszahlungstermin mit. Bei Auszahlung an ein Drittkonto verlangt die LBS häufig zusätzliche Prüfungen. Bereiten Sie gegebenenfalls Identitätsunterlagen und eine unterschriebene Einverständniserklärung vor.

So reagieren Sie bei Abschlägen und Zinsausgleich

Bitten Sie die LBS um eine schriftliche, nachvollziehbare Aufstellung der Abschläge und der Berechnung. Vergleichen Sie die Formel mit den Regelungen in Ihren ABB. Erkennen Sie Fehler, fordern Sie deren Korrektur und dokumentieren Sie die Differenzen. Bringt das keine Lösung, reichen Sie eine Beschwerde ein.

Das tun Sie bei Förderverlusten

Eine vorzeitige Beendigung kann zum Wegfall oder zur Rückforderung staatlicher Förderungen führen. Erfassen Sie, welche Förderungen Ihnen gutgeschrieben wurden, und halten Sie die entsprechenden Belege bereit. Fragen Sie die LBS schriftlich, ob eine Rückforderung droht, und notieren Sie die Antwort. In einigen Fällen erhalten Sie durch Teilung, Herabsetzung oder Zuteilung den Förderanspruch.

So nutzen Sie Muster‑Kündigungsvorlagen sinnvoll

Offizielle LBS‑Formulare oder geprüfte Mustertexte erleichtern das Verfassen, weil sie alle Pflichtfelder abfragen. Nutzen Sie Vorlagen nur als Basis und passen Sie Vertragsnummer, Beendigungsdatum und Kontodaten an. Unterschreiben Sie die Vorlage handschriftlich und bewahren Sie die unterschriebene Druckfassung auf. Fordern Sie bei Unsicherheiten eine Bestätigung der regionalen LBS an.

So handeln Sie bei telefonischer Beratung

Nutzen Sie das Telefon, um offene Fragen zu klären, aber verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf mündliche Auskünfte. Notieren Sie Name, Datum und Inhalt des Gesprächs und fassen Sie die Ergebnisse schriftlich zusammen. Senden Sie diese Zusammenfassung an die LBS und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Bewahren Sie Gesprächsnotizen für den Fall einer späteren Beschwerde auf.

So beantragen Sie Zuteilung statt Kündigung

Ist Ihr Vertrag zuteilungsreif, beantragen Sie die Zuteilung statt eine sofortige Beendigung. Eine Zuteilung kann die Auszahlung ermöglichen, ohne einen vorzeitigen Zinsausgleich in Kauf zu nehmen. Prüfen Sie, ob eine Wahlzuteilung möglich ist und ob Mindestansparquoten vorliegen. Lassen Sie sich Zuteilungstermine und mögliche Folgen schriftlich bestätigen.

So eskalieren Sie: Beschwerde, Schlichtung, BaFin

Wenn direkte Nachfragen und schriftliche Beschwerden bei der regionalen LBS nichts bringen, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Sparkassen. Reichen Sie dort alle relevanten Unterlagen ein; die Stelle prüft und vermittelt. Kommt es zu keiner Einigung, prüfen Sie eine Beschwerde bei der BaFin. Die Verbraucherzentrale unterstützt bei rechtlichen Fragen und bei der Formulierung der Beschwerde.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 1. Okt. 2026