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LBS Bayerische LandesbausparkasseKündigung

LBS Bayerische Landesbausparkasse kündigen

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Was Sie zur Kündigung bei LBS Bayerische Landesbausparkasse wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren LBS Bausparvertrag-Vertrag kündigen

Das Einschreiben mit Rückschein bietet den stärksten Nachweis für Ihre Kündigung. Es dokumentiert den Zugang bei der Bausparkasse und schützt Sie bei Streit um Fristwahrung. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den Empfangsnachweis sorgfältig auf.

Senden Sie das unterschriebene Schreiben an die LBS Bayerische Landesbausparkasse, Arnulfstraße 50, 80335 München. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, falls für Ihren Vertrag eine abweichende regionale Adresse genannt ist. Vermerken Sie die zuständige Abteilung, zum Beispiel "Kundenbetreuung" oder "Kündigung", auf dem Schreiben.

  1. Unterschreiben Sie das Schreiben, fertigen Sie eine Kopie an und legen Sie alles in einen frankierten Umschlag.
  2. Wählen Sie bei der Post die Option "Einschreiben mit Rückschein" und nehmen Sie den Einlieferungsbeleg mit.
  3. Versenden Sie an die Adresse in Ihren Unterlagen oder an die LBS Bayerische Landesbausparkasse, Arnulfstraße 50, 80335 München.
  4. Prüfen Sie das Zustelldatum auf dem Empfangsnachweis und vergleichen Sie es mit Ihrer Fristberechnung.
  5. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg, Sendungsbeleg und andere Unterlagen sicher auf.

So verschicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben

Senden Sie das unterschriebene Schreiben als Einschreiben und nehmen Sie den Einlieferungsbeleg entgegen. Wählen Sie nach Möglichkeit die Version mit Zustellnachweis, damit das Zustelldatum eindeutig feststeht. Scannen Sie den Einlieferungsbeleg und den Zustellnachweis und speichern Sie die Dateien sicher.

Worauf Sie beim Adressieren achten

Schreiben Sie die vollständige Adresse in die Empfängerzeile und vermeiden Sie Abkürzungen. Fügen Sie auf dem Brief die Vertragsnummer und Ihre Kundennummer hinzu, damit die Zuordnung schnell gelingt. Geben Sie die gewünschte Abteilung an, zum Beispiel "Kündigung", um interne Verzögerungen zu vermeiden.

2. Ihren LBS Bausparvertrag-Vertrag verstehen

Lesen Sie die Vertragsunterlagen und die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) sorgfältig. Achten Sie auf die vereinbarte Kündigungsfrist, mögliche Abschläge bei vorzeitiger Auszahlung und Folgen für Förderungen. Wer diese Punkte kennt, vermeidet finanzielle Nachteile und unnötige Verzögerungen.

Notieren Sie Ihre Kundennummer, Vertragsnummer und die gewünschte Kontoverbindung für die Auszahlung. Legen Sie auch gegebenenfalls die Darlehensnummer bereit, falls ein Bauspardarlehen besteht. So erleichtern Sie die Zuordnung durch die Bausparkasse.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Die Frist richtet sich nach dem Zugang Ihrer Kündigung bei der Bausparkasse, nicht nach dem Absendedatum. Rechnen Sie die vertraglich festgelegte Frist vom gewünschten Beendigungsdatum zurück. Planen Sie zusätzlich einen Puffer für Postlaufzeiten ein.

  1. Prüfen Sie die in Ihren ABB genannte Frist (häufig 3 Monate).
  2. Legen Sie das gewünschte Enddatum fest.
  3. Sorgen Sie dafür, dass die Kündigung spätestens am Tag bei der LBS eingeht, der drei Monate vor dem Enddatum liegt.

Das müssen Sie bei zuteilungsreifen Verträgen beachten

Wenn Ihr Vertrag zuteilungsreif ist, läuft das Verfahren anders. Die Bausparkasse informiert Sie über die Zuteilung und die möglichen Auszahlungsoptionen. In vielen Fällen müssen Sie dann nicht kündigen; alternativ veranlassen Sie die Auszahlung oder die Inanspruchnahme des zinsgünstigen Darlehens.

Das müssen Sie zu Fristen und Auto‑Renewal wissen

Beachten Sie, LBS‑Verträge verlängern sich normalerweise nicht automatisch. Die konkreten Fristen und Auszahlungsmodalitäten regeln die Allgemeinen Bausparbedingungen. Geben Sie im Schreiben das gewünschte Beendigungsdatum an und verlangen Sie eine schriftliche Rückmeldung zum wirksamen Datum.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Sammeln Sie alle relevanten Daten, bevor Sie das Schreiben verfassen. Dazu zählen Ihr vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer und die Bausparvertragsnummer. Notieren Sie das gewünschte Beendigungsdatum und die IBAN für die Auszahlung.

Das brauchen Sie für die Kündigung

Für ein wirksames Kündigungsschreiben brauchen Sie alle Angaben, die eine eindeutige Zuordnung erlauben. Fehlende Daten führen zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Legen Sie bei Bedarf Kopien von Unterlagen bei, etwa im Erbfall.

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Kundennummer / Bausparvertragsnummer
  • Gewünschtes Beendigungsdatum und Datum des Schreibens
  • IBAN / Kontoverbindung für die Auszahlung
  • Eigenhändige Unterschrift

So strukturieren Sie Ihr Kündigungsschreiben

Beginnen Sie mit einem klaren Betreff und nennen Sie die Vertragsnummer. Formulieren Sie kurz: "Hiermit kündige ich meinen Vertrag Nr. ... zum ...". Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung über den Eingang und, falls gewünscht, eine Aufstellung möglicher Abschläge.

Wichtig: Unterschrift und Nachweis

Ihre eigenhändige Unterschrift macht die Kündigung formwirksam. Bei E‑Mail fügen Sie einen eingescannten, unterschriebenen Brief bei und verlangen Sie eine Empfangsbestätigung. Bewahren Sie Kopien des unterschriebenen Schreibens, Einlieferungsbeleg und die E‑Mail mit Rückmeldung auf.

4. Häufige Probleme lösen

Typische Probleme sind lange Wartezeiten bis zur Auszahlung, unerwartete Abschläge und Rückforderungen von Förderungen. Sammeln Sie alle Belege, fordern Sie Berechnungen schriftlich an und dokumentieren Sie Fristen. Diese Unterlagen erleichtern Ihnen die Nachvollziehbarkeit und eine spätere Eskalation.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Bleibt eine Eingangsbestätigung aus, behalten Sie den Einlieferungsbeleg und prüfen Sie den Empfangsnachweis. Kontaktieren Sie die LBS per E‑Mail (info@lbs-bayern.de) oder telefonisch (089 41113‑0) und nennen Sie die Sendungsnummer sowie Ihre Vertragsdaten. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung innerhalb einer klaren Frist und dokumentieren Sie jede Anfrage.

So reagieren Sie auf Abschläge und Zinsausgleich

Fordern Sie unverzüglich eine detaillierte Berechnung des Zinsausgleichs oder Abschlags an, damit Sie die Nettoauszahlung nachvollziehen. Vergleichen Sie die Berechnung mit den Tarifregelungen in Ihren ABB. Nutzen Sie die Zahlen, um zu entscheiden, ob die vorzeitige Auszahlung wirtschaftlich sinnvoll ist.

So eskalieren Sie Beschwerden

Richten Sie eine schriftliche Beschwerde an die zuständige Stelle der LBS und setzen Sie eine Frist zur Bearbeitung. Fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei und dokumentieren Sie Antworten sowie Fristen. Wenn die interne Klärung nicht zur Lösung führt, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder den Ombudsmann der Bausparkassen.

5. Kann ich LBS Bausparvertrag auch direkt kontaktieren?

Ja, Sie können die LBS für Ihre Kündigung direkt kontaktieren. Akzeptierte Wege sind die postalische Schriftform, die E‑Mail mit unterschriebenem Scan sowie das Fax, sofern die zuständige Landesbausparkasse Fax‑Kündigungen annimmt. Wir empfehlen für maximale Sicherheit das Einschreiben.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Das Einschreiben mit Zustellnachweis liefert den stärksten Beleg für den Zugang Ihrer Kündigung. Notieren Sie die Sendungsnummer und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Prüfen Sie nach Rückkehr des Zustellnachweises das eingetragene Datum und legen Sie die Unterlagen sicher ab.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist berechnen Sie anhand des Eingangsdatums Ihrer Kündigung. Ziehen Sie die vertraglich vereinbarte Frist vom gewünschten Enddatum zurück. Berücksichtigen Sie einen Puffer für Postlaufzeiten, um Fristverletzungen zu vermeiden.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

Ihr Schreiben braucht alle Angaben, die eine eindeutige Zuordnung erlauben. Fehlende Daten führen zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Legen Sie bei Bedarf Kopien von Unterlagen bei, etwa im Erbfall.

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Kundennummer / Bausparvertragsnummer
  • Gewünschtes Beendigungsdatum und Datum des Schreibens
  • IBAN für die Auszahlung
  • Eigenhändige Unterschrift

So fordern Sie die Berechnung des Zinsausgleichs an

Bitten Sie schriftlich um eine detaillierte Aufstellung des zu erwartenden Zinsausgleichs oder Abschlags. Nennen Sie Ihre Vertragsdaten und fordern Sie die Nettoauszahlung als Zahlbetrag an. Halten Sie Rückfragen schriftlich fest und verlangen Sie bei Unklarheiten Erläuterungen einzelner Posten.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Bewahren Sie sämtliche Versandnachweise auf und prüfen Sie den Empfangsnachweis. Kontaktieren Sie die LBS mit Sendungsnummer und Vertragsdaten per E‑Mail oder Telefon. Senden Sie bei ausbleibender Rückmeldung erneut ein Einschreiben und dokumentieren Sie alle Schritte.

So sichern Sie den Nachweis

Bewahren Sie Kopien des unterschriebenen Schreibens, den Einlieferungsbeleg und den Zustellnachweis auf. Fertigen Sie digitale Kopien (Scan oder Foto) an und speichern Sie sie zentral. Notieren Sie Sendungsnummern und Gesprächszeiten, damit Sie im Streitfall schnell nachweisen können.

So gehen Sie vor bei unberechtigten Abbuchungen

Treten nach Ihrer Kündigung weiterhin Abbuchungen auf, legen Sie umgehend Widerspruch bei Ihrer Bank ein. Kontaktieren Sie die LBS schriftlich, fordern Sie die Klärung und die Rückerstattung unrechtmäßig abgebuchter Beträge. Sammeln Sie Kontoauszüge als Beleg und ziehen Sie bei Bedarf die Verbraucherzentrale oder rechtliche Beratung hinzu.

So handeln Sie im Erbfall

Im Todesfall können Verträge auf die Erben übergehen oder aufgelöst werden. Reichen Sie Sterbeurkunde und gegebenenfalls einen Erbschein ein, damit die LBS Ihre Berechtigung prüft. Teilen Sie der Bausparkasse die Kontodaten mit, auf die eine Auszahlung erfolgen soll, und bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf.

So verhalten Sie sich bei Pfändung oder Verpfändung

Ist der Vertrag verpfändet oder gepfändet, schränkt das die Verfügungsfreiheit ein. Klären Sie den Status mit der LBS oder dem Gläubiger und fordern Sie die entsprechenden Unterlagen an. Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit der Vollstreckungsbehörde oder dem Insolvenzverwalter ab, falls nötig.

So kündigt eine bevollmächtigte Person

Eine bevollmächtigte Person kann mit einer schriftlichen Vollmacht kündigen, wenn die Bausparkasse die Vollmacht anerkennt. Legen Sie eine eindeutige Vollmacht sowie die Ausweiskopie des Bevollmächtigten bei. Klären Sie vorher, ob eine notariell beglaubigte Vollmacht nötig ist, und geben Sie eine Kontaktmöglichkeit des Vollmachtgebers an.

So prüfen Sie, ob Förderungen betroffen sind

Prüfen Sie, ob Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder andere Förderungen gezahlt wurden. Bei vorzeitiger Kündigung können Förderbeträge ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Fragen Sie die LBS schriftlich, ob und in welcher Höhe für Ihren Vertrag Rückforderungen anfallen.

Das tun Sie, wenn die LBS nicht zahlt

Wenn die Auszahlung trotz bestätigter Beendigung ausbleibt, fordern Sie schriftlich eine verbindliche Auszahlungsfrist. Nennen Sie Vertragsdaten, fügen Sie bisherige Nachweise bei und setzen Sie eine angemessene Nachfrist. Als nächste Eskalationsstufen kommen die Verbraucherzentrale, der Ombudsmann oder rechtliche Schritte in Betracht, wenn die interne Klärung scheitert.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 9. Sept. 2026