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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Europ Assistance Versicherung kündigen

Was Sie zur Kündigung bei Europ Assistance Versicherung wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren Europ Assistance Reiseversicherung-Vertrag kündigen

Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Empfangsnachweis, damit Sie einen eindeutigen Beleg haben. Adressieren Sie das Schreiben an Europ Assistance Versicherungs-AG, Vertragsverwaltung, Adenauerring 9, 81737 München. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich bei postalischem Versand. Scannen Sie Einlieferungsbeleg und Zustellnachweis und speichern Sie die Dateien sicher.

  1. Schreiben verfassen: vollständiger Name, Anschrift, Versicherungsnummer oder Kundennummer, Datum und klare Kündigungsformulierung.
  2. Unterschrift leisten (Originalunterschrift bei postalischer Sendung) und Kopie anfertigen.
  3. Adresse prüfen: Europ Assistance Versicherungs-AG, Vertragsverwaltung, Adenauerring 9, 81737 München.
  4. Bei der Post "Einschreiben mit Rückschein" wählen; notieren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer.
  5. Warten Sie den Sendungsbeleg ab, scannen Sie ihn und bewahren Sie alle Belege auf.

2. Ihren Europ Assistance Reiseversicherung-Vertrag verstehen

Lesen Sie Ihre Police und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie den Vertrag beenden. Als Richtwert gilt max. 1 Monat zum Vertragsende. Verbindlich ist die Frist, wie sie in Ihrer Police oder in den AGB steht. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif Jahresschutz oder Einmalschutz ist; das beeinflusst das weitere Vorgehen.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Ermitteln Sie zuerst das genaue Vertragsende in Ihrer Police oder auf der Rechnung. Ziehen Sie max. 1 Monat zurück, um das letzte zulässige Absendedatum zu bestimmen. Planen Sie einen Puffer von drei bis fünf Tagen ein, damit Postlaufzeiten und Wochenenden die Frist nicht gefährden. Ist das Vertragsende unklar, kontaktieren Sie vertrag@europ-assistance.de und notieren Sie die Antwort.

Das müssen Sie bei Jahresschutz und Einmalschutz beachten

Beim Jahresschutz gilt die Police in der Regel für 365 Tage. Das Vertragsende bestimmt das Ende der Laufzeit und damit Ihre Frist. Beim Einmalschutz endet die Absicherung nach der gebuchten Reise. Prüfen Sie, ob der Vertrag sich automatisch verlängert.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Für eine rechtswirksame Kündigung benötigen Sie präzise Angaben, damit Europ Assistance Ihr Anliegen eindeutig zuordnen kann. Sammeln Sie Versicherungsnummer, Kundennummer, Vertragsnummer und Ihre aktuelle Anschrift, bevor Sie das Schreiben erstellen. Fügen Sie bei Bedarf die Police oder die Rechnung bei, um die Nummer schnell auffindbar zu machen. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich bei postalischem Versand. Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief.

Welche Angaben Ihr Schreiben enthalten muss

Nennen Sie im Schreiben Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift sowie die Versicherungsnummer oder Kundennummer. Fügen Sie Datum, eine eindeutige Kündigungszeile und den gewünschten Beendigungszeitpunkt hinzu. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Vertragsendes an. Vermerken Sie "Vertragsverwaltung" in der Empfängeradresse und legen Sie bei Bedarf eine Kopie Ihrer Police bei.

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Versicherungsnummer / Kundennummer / Vertragsnummer
  • Datum

So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben

Setzen Sie oben Ihre Kontaktdaten und die Empfängeradresse dar. Geben Sie im Betreff "Kündigung" und Ihre Versicherungsnummer an. Formulieren Sie im Haupttext kurz, dass Sie den Vertrag beenden und nennen Sie das Datum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Schließen Sie mit Ort, Datum und Ihrer handschriftlichen Unterschrift. Bei Sonderkündigungen fügen Sie passende Nachweise bei und kennzeichnen Sie das Schreiben entsprechend.

4. Häufige Probleme lösen

Viele Verbraucher sind verunsichert, wenn Bestätigungen ausbleiben oder Abbuchungen trotz Kündigung erfolgen. In solchen Fällen dokumentieren Sie jeden Kontakt und bewahren Sie Kopien Ihrer Kündigung auf. Setzen Sie Fristen für Rückmeldungen und folgen Sie schriftlich nach, wenn keine Antwort kommt. Eskalieren Sie schrittweise, falls notwendig.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Schicken Sie eine Erinnerung mit dem Absendedatum und fügen Sie die Kopie der Erstkündigung bei. Fordern Sie eine Rückmeldung binnen einer gesetzten Frist und dokumentieren Sie die erneute Sendung. Nutzen Sie parallel das Online‑Beschwerdeformular und speichern Sie die Eingaben als Beleg. Ziehen Sie bei weiterer Untätigkeit Ombudsmann, Verbraucherzentrale oder BaFin hinzu.

So gehen Sie vor bei unberechtigten Abbuchungen

Melden Sie die unberechtigte Abbuchung schriftlich bei Europ Assistance und fordern Sie eine Klärung. Informieren Sie Ihre Bank und prüfen Sie, ob ein SEPA‑Widerspruch möglich ist. Sammeln Sie Kontoauszüge, Lastschriftnachweise und die Kündigungskopie als Belege. Reichen Sie bei fortgesetzten Belastungen eine formelle Beschwerde ein und kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale.

5. Kann ich Europ Assistance Reiseversicherung auch direkt kontaktieren?

Ja, Sie können Europ Assistance direkt für Ihre Kündigung kontaktieren. Schreiben Sie an vertrag@europ-assistance.de oder nutzen Sie das Online‑Formular auf der Service‑Seite. Senden Sie postalisch an Europ Assistance Versicherungs-AG, Vertragsverwaltung, Adenauerring 9, 81737 München oder faxen Sie an 089 55987-603. Wir empfehlen das Einschreiben als sicheren Nachweis.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

So senden Sie das Einschreiben richtig

Das Einschreiben gilt als starker Beleg für den Zugang Ihrer Kündigung. Achten Sie auf die vollständige Empfängeradresse und den Vermerk "Vertragsverwaltung". Notieren Sie die Sendungsnummer und scannen Einlieferungsbeleg und Zustellnachweis. Bewahren Sie Originale und digitale Kopien sicher auf.

Checkliste zum Aufbewahren:

  • Einlieferungsbeleg
  • Sendungsbeleg
  • Kopie der Kündigung

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Starten Sie mit dem genauen Vertragsende aus Ihrer Police. Ziehen Sie max. 1 Monat zurück, um das Absendedatum zu bestimmen. Planen Sie zusätzlich drei bis fünf Tage Puffer ein. Notieren Sie das Ergebnis in einer Fristenübersicht.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Bleibt die Bestätigung aus, schicken Sie eine Erinnerung mit Kopie der Erstkündigung. Setzen Sie eine Frist und dokumentieren Sie die erneute Sendung. Nutzen Sie das Beschwerdeformular auf der Service‑Seite, wenn keine Reaktion folgt. Erstellen Sie eine Chronologie der Kontakte für Ombudsmann oder Verbraucherzentrale.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

Ihr Schreiben braucht vor allem eindeutige Identifikationsdaten, damit die Vertragszuordnung gelingt. Nennen Sie vollständigen Namen, Anschrift, Versicherungs- oder Kundennummer sowie das Datum. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts an. Bei Sonderkündigungen legen Sie die passenden Nachweise bei und benennen die Anhänge deutlich.

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Versicherungsnummer / Kundennummer / Vertragsnummer
  • Datum
  • Kopie der Police oder Rechnung
  • Nachweise bei Sonderkündigung (z. B. Erhöhungsmitteilung, Abmeldebescheinigung, Sterbeurkunde)

So sichern Sie den Versandnachweis

Der Versandnachweis besteht aus Einlieferungsbeleg, Zustellnachweis, Fax‑Sendeprotokoll oder einer Antwort‑E‑Mail. Scannen Sie Belege sofort und speichern Sie die Dateien sicher. Führen Sie eine Liste mit Datum, Versandart und Sendungsnummer. Bitten Sie bei E‑Mail ausdrücklich um eine Eingangsbestätigung und bewahren Sie den Postausgang.

So gehen Sie vor bei Prämienerhöhung

Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen häufig ein Sonderkündigungsrecht zu. Legen Sie die Erhöhungsmitteilung der Kündigung bei und erklären Sie, dass Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen. Senden Sie die Kündigung nachweisbar und notieren Sie das Datum des Zugangs der Mitteilung. Fordern Sie die Angabe des Vertragsbeendigungszeitpunkts in der Rückmeldung an.

So kündigen Sie bei Sterbefall

Im Todesfall besteht oft ein vereinfachtes Verfahren oder ein Sonderkündigungsrecht. Fügen Sie die Sterbeurkunde und bei Bedarf einen Erbschein bei. Nennen Sie die Vertragsnummer und einen Kontakt der Erben, damit die Verwaltung den Fall zuordnet. Senden Sie die Unterlagen nachweisbar und fordern Sie die Empfangsbestätigung des Vertragsendes an.

So kündigen Sie bei Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland kann einen Sonderkündigungsgrund darstellen, wenn die Police an eine Inlandsadresse gebunden ist. Fügen Sie eine Abmeldebescheinigung oder Meldebestätigung bei und nennen Sie das Datum des neuen Wohnsitzes. Senden Sie die Kündigung nachweisbar und bewahren Sie alle Umzugsbelege auf. Kontaktieren Sie den Kundendienst bei Unklarheiten und dokumentieren Sie die Antwort schriftlich.

So kündigen Sie bei Policen über Dritte

Prüfen Sie, wer als Vertragspartner genannt ist: Europ Assistance oder ein Vermittler. Ist der Vermittler Vertragspartner, richten Sie die Kündigung an diesen und informieren Sie Europ Assistance zusätzlich. Fügen Sie Nachweise über den Abschluss über Dritte bei, damit die Zuständigkeit ersichtlich ist. Senden Sie an die in Ihren Unterlagen genannte Adresse, damit die zuständige Stelle die Kündigung korrekt zuordnen kann.

Das müssen Sie beim SEPA‑Widerruf beachten

Der Widerruf der SEPA‑Einzugsermächtigung stoppt nicht automatisch den Vertrag, er betrifft nur die Zahlungsweise. Informieren Sie Ihre Bank schriftlich und benachrichtigen Sie Europ Assistance ebenfalls schriftlich über den Widerruf. Bewahren Sie Bestätigungen der Bank und der Anbieterkommunikation auf und vergleichen Sie danach die Kontoauszüge. Wenn Abbuchungen trotz Widerruf weiterlaufen, legen Sie die Unterlagen der Bank vor und fordern Sie eine Rückerstattung.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 25. Mai 2026