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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei Volkswagen Versicherung kündigen

Was Sie zur Kündigung bei Volkswagen Versicherung wissen sollten – verständlich erklärt

1. Ihren Volkswagen AutoVersicherung-Vertrag kündigen

Die sicherste Form, Ihren Vertrag zu beenden, ist das Einschreiben mit Empfangsnachweis. Das Einschreiben dokumentiert den Zugang beim Versicherer und sichert die Fristwahrung. Senden Sie den Brief an Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig und legen Sie eine Kopie Ihrer Police oder eine aktuelle Rechnung bei. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Zustellnachweis als Unterlage auf.

So gehen Sie beim Einschreiben vor

  1. Erstellen Sie das Kündigungsschreiben mit Name, Anschrift, Versicherungs-/Vertragsnummer, Kennzeichen und Datum. Unterschreiben Sie eigenhändig.
  2. Legen Sie eine Kopie der Police oder eine aktuelle Rechnung bei. Fertigen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen an.
  3. Geben Sie den Brief als Einschreiben auf und wählen Sie einen Empfangsnachweis. Senden Sie ihn an Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig.
  4. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den Zustellnachweis auf. Scannen Sie beide Dokumente als PDF.
  5. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung vom Versicherer an, falls Sie innerhalb von max. 1 Monat keine Empfangsbestätigung erhalten.

2. Ihren Volkswagen AutoVersicherung-Vertrag verstehen

Verstehen Sie Laufzeit und Kündigungsregeln, damit Sie fristgerecht handeln. Viele Policen laufen ein Jahr und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr entspricht häufig dem Kalenderjahr. Bei abweichendem Vertragsbeginn verschiebt sich der Stichtag entsprechend. Prüfen Sie Ihre Police, um das genaue Datum zu ermitteln.

Das müssen Sie zur Laufzeit und Verlängerung wissen

Die Standardvertragsdauer beträgt meist ein Jahr. Verlängert sich der Vertrag, wenn Sie nicht fristgerecht reagieren, bleibt das Vertragsverhältnis ein weiteres Jahr bestehen. Ohne Kündigung zahlen Sie weiter. Seit 2022 gibt es neue Regelungen, die Details betreffen können. Prüfen Sie deshalb AGB und Vertragsunterlagen auf tarifabhängige Besonderheiten.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Berechnen Sie die Frist so: Ende des Versicherungsjahres minus die vertraglich vereinbarte Frist. Bei kalenderjahrbezogenen Policen endet das Versicherungsjahr meist am 31.12. Dann muss die Kündigung spätestens am 30.11. beim Versicherer eingehen. Planen Sie einen zeitlichen Puffer ein. Legen Sie einen Zustellnachweis vor, etwa ein Einschreiben mit Empfangsnachweis oder ein Fax‑Sendeprotokoll.

Wichtiger Punkt: Sonderkündigungsrechte und Fristen

Sie können außerordentlich kündigen, wenn sich Ihr Beitrag erhöht oder nach Abschluss der Schadenregulierung. Das Sonderkündigungsrecht müssen Sie meist innerhalb von maximal einem Monat ausüben. Fügen Sie die Erhöhungsmitteilung oder die Schlussmeldung der Schadenregulierung als Beleg bei. Weitere Gründe sind Abmeldung des Fahrzeugs oder Tod des Versicherungsnehmers.

3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen

Eine saubere Vorbereitung spart Zeit und verhindert Rückfragen durch den Versicherer. Sammeln Sie Kundendaten, Vertragsnummern und das amtliche Kennzeichen. So erleichtern Sie die Zuordnung Ihrer Erklärung. Halten Sie alle relevanten Unterlagen griffbereit.

  • Vollständiger Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsnummer / Vertragsnummer und ggf. Kundennummer
  • Amtliches Kennzeichen und, falls vorhanden, Fahrgestellnummer
  • Klare Kündigungsformulierung mit Angabe des gewünschten Beendigungsdatums
  • Datum und eigenhändige Unterschrift (bei postalischem Versand empfohlen)

Wie Sie das Kündigungsschreiben strukturieren

Führen Sie oben Absender (Name, Adresse), dann Empfänger und Datum auf. Setzen Sie im Betreff "Kündigung der Kfz‑Versicherung, Vertragsnummer: XYZ". Schreiben Sie eine kurze und eindeutige Kündigungsformel mit dem gewünschten Beendigungszeitpunkt. Scannen Sie das unterschriebene Schreiben vor dem Versand und speichern Sie die digitale Kopie zusammen mit Ihrer Police.

Sonderfälle und Unterschrift

Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief. Bei postalischem Versand unterschreiben Sie eigenhändig. Bei schriftlicher Übermittlung per E‑Mail oder über ein Online‑Formular genügt meist die elektronische Bestätigung. Fügen Sie in Sonderfällen die geforderten Unterlagen bei und prüfen Sie die Formvorgaben in Ihren Vertragsunterlagen.

4. Häufige Probleme lösen

Viele Verbraucher sind unsicher, wenn Bestätigungen ausbleiben oder Fristen strittig werden. Dokumentieren Sie alle Schritte chronologisch: Sendeberichte, Einlieferungsbelege, E‑Mails und Empfangsnachweise. So erhöhen Sie die Chance, dass der Versicherer Ihr Schreiben anerkennt. Bewahren Sie die Unterlagen für eine eventuelle Eskalation auf.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Warten Sie zunächst die übliche Bearbeitungszeit ab, meist maximal einen Monat. Halten Sie Ihre Empfangsnachweise und Sendeprotokolle bereit. Prüfen Sie den Spam‑Ordner bei E‑Mail‑Kündigungen. Kommt nach maximal einem Monat keine Rückmeldung, fassen Sie schriftlich nach und senden Sie eine Kopie Ihrer Unterlagen.

So gehen Sie vor bei Friststreit oder Nichtanerkennung

Lehnt der Versicherer die Kündigung als verspätet ab, legen Sie die Zugangsnachweise vor. Ein Zustellnachweis oder ein Fax‑Sendeprotokoll belegt den Eingang oft besser als ein Poststempel. Fordern Sie eine interne Prüfung an und dokumentieren Sie die Antworten schriftlich. Sammeln Sie die Unterlagen für eine mögliche Beschwerde.

So eskalieren Sie: Beschwerden und Schlichtung

Beginnen Sie mit einer schriftlichen Beschwerde an den Kundenservice und fügen Sie alle Belege bei. Nennen Sie klar, welche Lösung Sie erwarten, zum Beispiel die Anerkennung des gewünschten Beendigungsdatums. Rufen die internen Wege keine Klärung herbei, leiten Sie die Angelegenheit an eine Schlichtungsstelle oder die Ombudsstelle weiter. Legen Sie dort alle Dokumente sortiert vor.

5. Kann ich Volkswagen AutoVersicherung auch direkt kontaktieren?

Ja, Sie können Volkswagen AutoVersicherung direkt kontaktieren. Akzeptierte Kontaktwege sind E‑Mail an info@vwav.com und das Online‑Kundenportal (https://online-kuendigung.vwfs.de/). Sie können auch postalisch an Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, oder per Fax an 0531 21280118 schreiben. Sichern Sie bei elektronischer Kontaktaufnahme Empfangsbestätigungen und speichern Sie Sendeprotokolle. Für maximale Rechtssicherheit senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Einlieferungsbeleg.

So kontaktieren Sie den Kundenservice

Nennen Sie in der Nachricht Name, Adresse, Vertragsnummer und das Kennzeichen. Beschreiben Sie knapp, dass Sie den Vertrag beenden möchten, und geben Sie das gewünschte Beendigungsdatum an. Fügen Sie relevante Unterlagen als Anhang bei. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung und notieren Sie Namen sowie Datum von Telefonaten.

So sichern Sie Empfangsbestätigungen bei E‑Mail und Online

Speichern Sie das Sendeprotokoll beim Versenden per E‑Mail oder über das Kundenportal. Bitten Sie ausdrücklich um eine Empfangsbestätigung per E‑Mail. Prüfen Sie danach Ihren Spam‑Ordner. Heben Sie die erhaltene Bestätigung als Dokumentation auf.

So senden Sie per Fax oder Post

Versenden Sie per Fax nur mit einem Sendeprotokoll und heben Sie dieses auf. Beim postalischen Versand nutzen Sie ein Einschreiben und behalten Sie den Einlieferungsbeleg. Achten Sie auf die korrekte Firmenbezeichnung und unterschreiben Sie eigenhändig. Scannen Sie alle Belege als sichere PDF‑Dateien ein.

6. Checkliste: Wichtige Fragen

Diese Checkliste fasst wichtige Schritte und Unterlagen zusammen. Nutzen Sie sie vor dem Versand Ihrer Erklärung.

So senden Sie das Einschreiben richtig

Ein Einschreiben mit Empfangsnachweis bietet den zuverlässigsten Beleg für den Zugang Ihrer Erklärung. Verwenden Sie die genaue Firmenbezeichnung und die vollständige Adresse. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig. Scannen Sie den Einlieferungsbeleg und den Zustellnachweis unmittelbar ein und archivieren Sie die Dateien sicher.

So berechnen Sie die Kündigungsfrist

Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Versicherungsjahr kalenderjahrbezogen ist oder ab Vertragsbeginn läuft. Bei kalenderjahrbezogenen Policen ist häufig der 30.11. der letzte Eingangstag für eine Kündigung zum 31.12. Bei abweichendem Versicherungsjahr verschiebt sich der Stichtag um einen Monat vor dem Laufzeitende. Senden Sie das Schreiben einige Tage früher, um Verzögerungen durch Post oder Verarbeitungszeiten zu vermeiden.

Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt

Die Kündigungsbestätigung kann in der Regel bis zu maximal einem Monat dauern. Warten Sie diese Frist ab und prüfen Sie parallel Ihre Unterlagen auf korrekte Adressierung und Versandbelege. Kommt die Rückmeldung nicht, fassen Sie schriftlich nach und fügen Sie die bisherigen Belege bei. Senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll.

Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht

Ein vollständiges Schreiben beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet Rückfragen. Die wichtigsten Unterlagen sind:

  • Vollständige Kontaktdaten
  • Versicherungs-/Vertragsnummer und ggf. Kundennummer
  • Amtliches Kennzeichen und ggf. Fahrgestellnummer
  • Kopie der Police oder aktuelle Rechnung
  • Bei Sonderkündigungen passende Unterlagen, z. B. Abmeldebestätigung, Erhöhungsmitteilung oder Schlussmeldung der Schadenregulierung

So sichern Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse

Fordern Sie die Versichererwechselbescheinigung (VWB) von Ihrem Vorversicherer an. Sie brauchen die VWB, damit der neue Versicherer Ihre SF‑Klasse anerkennt. Beantragen Sie die Bescheinigung zeitnah, idealerweise vor oder unmittelbar nach Vertragsende. Bewahren Sie VWB, Kündigungsbestätigung und die eVB‑Nummer des neuen Vertrags zusammen auf.

So vermeiden Sie eine Versicherungslücke

Schließen Sie zuerst den neuen Versicherungsschutz ab und besorgen Sie die eVB‑Nummer. Danach lösen Sie das alte Vertragsverhältnis fristgerecht. So stellen Sie sicher, dass Beginn und Ende der Verträge lückenlos aneinander anschließen. Achten Sie darauf, dass die VWB zur Übertragung Ihrer SF‑Klasse bereitliegt.

So reagieren Sie bei Beitragserhöhung

Erhalten Sie eine Mitteilung über eine Beitragserhöhung, üben Sie gewöhnlich binnen maximal einem Monat Ihr Sonderkündigungsrecht aus. Legen Sie die Erhöhungsmitteilung der Kündigung bei oder fügen Sie eine Kopie bei. Formulieren Sie deutlich, dass Sie aus diesem Grund außerordentlich kündigen. Dokumentieren Sie das Datum des Erhalts. Es bestimmt den Fristbeginn.

So kündigen Sie nach einem Schadensfall

Nach Abschluss der Schadenregulierung beginnt meist die Frist für ein Sonderkündigungsrecht. Diese Frist beträgt häufig maximal einen Monat ab Schlussmeldung. Fügen Sie die Schlussmeldung oder Regulierungsbestätigung als Nachweis bei. Nennen Sie den Abschluss der Schadenregulierung als Auslöser in Ihrem Schreiben.

So kündigen Sie bei Fahrzeugverkauf oder Abmeldung

Bei Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs legen Sie einen Übergabevertrag, Kaufvertrag oder die Abmeldebestätigung bei. So kann der Versicherer das Vertragsverhältnis abändern oder beenden. Fordern Sie frühzeitig die VWB an, falls Sie die SF‑Klasse übertragen möchten. Planen Sie den Zeitpunkt so, dass ein neuer Vertrag für ein anderes Fahrzeug bereitsteht.

So kündigen Sie bei Tod des Versicherungsnehmers

Im Todesfall können Erben oder bevollmächtigte Personen die Kündigung einreichen. Üblich ist, die Sterbeurkunde als Unterlage vorzulegen. Informieren Sie den Versicherer schriftlich und klären Sie das weitere Vorgehen bei SEPA‑Mandaten und Lastschriften. Legen Sie alle relevanten Dokumente geordnet vor, um die Abwicklung zu beschleunigen.

So stoppen Sie SEPA‑Lastschriften

Prüfen Sie Ihre Kontobelege auf noch bestehende Einzüge. Fordern Sie schriftlich die Beendigung des SEPA‑Mandats beim Versicherer an. Parallel fragen Sie bei Ihrer Bank nach Möglichkeiten für einen SEPA‑Widerspruch. Dokumentieren Sie jede Kommunikation und bewahren Sie die letzten Abbuchungsbelege als Unterlage auf.

Das tun Sie, wenn die Kündigung nicht anerkannt wird

Prüfen Sie zunächst Ihre Belege: Einlieferungsbeleg, Zustellnachweis und Fax‑Protokoll. Senden Sie eine Kopie dieser Unterlagen mit einer klaren Sachverhaltsdarstellung an den Kundenservice. Fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme an und bewahren Sie alle Antworten systematisch auf. Reicht das nicht, reichen Sie eine formale Beschwerde ein oder wenden Sie sich an die Ombudsstelle.

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Patrick
Kündigungsexperte
Aktualisiert am 21. Aug. 2026