S Kreditpartner kündigen
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Lassen Sie uns Ihren Vertrag bei S Kreditpartner kündigen
Was Sie zur Kündigung bei S Kreditpartner wissen sollten – verständlich erklärt
1. Ihren S‑Kreditpartner‑Vertrag kündigen
So gehen Sie vor
Die sicherste Variante ist das Einschreiben mit Rückschein. Damit dokumentieren Sie den Zugang beim Anbieter und sichern einen belastbaren Beleg für Friststreitigkeiten. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Zustellnachweis sorgfältig auf.
So dokumentieren Sie den Versand
Bereiten Sie ein unterschriebenes Schreiben vor und legen Sie Kopien relevanter Unterlagen bei. Frankieren und adressieren Sie den Umschlag an die im Vertrag genannte Adresse. Notieren Sie das Versanddatum und scannen Sie alle Unterlagen zur digitalen Ablage.
Checkliste für den Versand
- Verfassen und unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben mit Namen, Anschrift, Darlehens- oder Vertragsnummer und Datum.
- Fügen Sie Kopien des Kreditvertrags und des Tilgungsplans bei; bei Autokrediten legen Sie Kaufvertrag oder Fahrzeugpapiere bei.
- Frankieren und adressieren Sie den Umschlag an: S‑Kreditpartner GmbH, Postfach 11 05 27, 10838 Berlin.
- Geben Sie das Schreiben als Einschreiben mit Zustellnachweis auf und behalten Sie den Einlieferungsbeleg.
- Heben Sie den Sendungsbeleg zusammen mit einer Kopie des Versands auf.
- Notieren Sie das Versanddatum und speichern Sie Scans aller Dokumente digital.
Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Bestätigung und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an. Reagiert S‑Kreditpartner nicht, schicken Sie ein weiteres Einschreiben und legen Sie die gesamte Kommunikation geordnet ab.
2. Ihren S‑Kreditpartner‑Vertrag verstehen
So prüfen Sie Fristen und Kündigungsarten
Unterscheiden Sie Widerruf, ordentliche Kündigung und vorzeitige Ablösung. Prüfen Sie zuerst, ob es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt. Greift das Widerrufsrecht, nutzen Sie es oft als schnellsten Weg, das Vertragsverhältnis aufzulösen.
Prüfen Sie die Vertragsunterlagen auf Form- und Fristvorgaben. Achten Sie auf Hinweise zur Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - oder auf die Schriftform. Halten Sie Tilgungsplan und Abschlussurkunde bereit, um Datum und Restlaufzeit zu ermitteln. Kommen Sie mit den Unterlagen nicht zurecht, fordern Sie die Bank schriftlich zur Klarstellung auf.
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Das Widerrufsrecht beträgt in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Abschlussunterlagen (§ 355 BGB). Es gilt für Verbraucherdarlehen. Ordentliche Kündigungsfristen stehen im Vertrag und unterscheiden sich nach Kreditart. Konsumenten- und Autokredite lassen sich oft vorzeitig ablösen. Bei Baufinanzierungen sind die Fristen meist länger. Nutzen Sie die Vertragsdaten im Tilgungsplan und in der Abschlussurkunde, um das genaue Datum zu ermitteln.
Das müssen Sie zur Vorfälligkeitsentschädigung wissen
Die Bank darf eine Vorfälligkeitsentschädigung nur in Höhe des tatsächlich entstandenen Zinsausfalls verlangen. Sie darf nicht pauschal höhere Beträge ansetzen. Bei Baufinanzierungen gelten teilweise abweichende Regeln. Nach Ablauf von zehn Jahren entfällt bei Immobilienfinanzierungen häufig der Anspruch auf eine solche Entschädigung. Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Berechnung mit Restschuld, Zinsanteilen und dem gewählten Stichtag an. Nutzen Sie die Ablösebescheinigung als verbindliche Grundlage für Umschuldungen und Vergleichsangebote.
3. Ihre Kündigung vorbereiten und verfassen
Welche Unterlagen Sie bereithalten müssen
Sammeln Sie vor dem Schreiben alle Identifikations- und Vertragsunterlagen. Fehlende Angaben verzögern die Zuordnung und die Bearbeitung. Achten Sie besonders auf die Darlehensnummer.
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kundennummer / Vertragsnummer
- Datum
Zusätzlich halten Sie bei Ablösewunsch die IBAN des Kreditkontos, den gewünschten Ablöse-Stichtag und die Namen aller Darlehensnehmer bereit. Bei Vollmachten legen Sie eine Kopie der Vollmacht zur Kündigung bei und nennen Anschrift und Namen des Bevollmächtigten.
So strukturieren Sie das Kündigungsschreiben
Ein klares, kurzes Schreiben beschleunigt die Bearbeitung. Setzen Sie den Betreff mit Vertragsnummer, nennen Sie das gewünschte Vertragsende oder den Ablöse-Stichtag und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Unterschreiben Sie eigenhändig und legen Sie die Kopie des Tilgungsplans bei.
Wichtig für die Unterschrift und Vollmacht
Die Bank verlangt meist eine eigenhändige Unterschrift für Kündigung und Ablöse. Unterschreibt eine bevollmächtigte Person, legen Sie die Vollmacht in Kopie bei und nennen Sie Namen sowie Anschrift. Bei mehreren Darlehensnehmern fügen alle die erforderlichen Unterschriften bei. Fehlt die Unterschrift oder haben Sie elektronisch unterschrieben, senden Sie das unterschriebene Dokument erneut per Einschreiben und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung.
4. Häufige Probleme lösen
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme detailliert. Setzen Sie der Bank eine schriftliche Frist zur Bestätigung. Senden Sie eine Erinnerung per Einschreiben mit Zustellnachweis und bewahren Sie alle Versandbelege auf.
Bleibt die Antwort aus, fordern Sie erneut per Einschreiben und notieren Sie telefonische Rückfragen schriftlich. Leiten Sie dann eine Beschwerde an die Ombudsstelle oder eine Schlichtungsstelle weiter und fügen Sie Kopien aller Unterlagen bei.
So gehen Sie vor bei unberechtigten Abbuchungen
Widersprechen Sie unberechtigten Abbuchungen schriftlich und fordern Sie die Rücküberweisung. Nennen Sie die Lastschriftreferenz und das Abbuchungsdatum und fügen Sie Kopien der Kündigung sowie des Sendungsbelegs bei. Sie können die Belastung zusätzlich über Ihr Kreditinstitut zurückgeben lassen. Wenn weiterhin Abbuchungen erfolgen oder ein Inkassoversuch folgt, prüfen Sie rechtliche Schritte und ziehen Sie gegebenenfalls Schuldnerberatung oder Rechtsschutz hinzu.
Wichtig für die Eskalation
Scheitert die Klärung mit S‑Kreditpartner, nutzen Sie Ombudsmann, Schlichtungsstelle oder die Aufsicht. Reichen Sie die Beschwerde schriftlich ein und fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei. Diese Instanzen prüfen Ihr Anliegen und können eine einvernehmliche Lösung unterstützen. Bei komplexen Forderungen kann anwaltliche Beratung sinnvoll sein.
5. Kann ich S‑Kreditpartner auch direkt kontaktieren?
Ja, Sie können S‑Kreditpartner direkt kontaktieren. Akzeptierte Übermittlungswege sind E‑Mail, Post, Fax und Telefon für Erstkontakte. E‑Mail und Fax gelten meist als schriftliche Nachricht per E‑Mail oder Fax. Postsendungen benötigen in der Regel die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Für Widerrufe genügt häufig eine Nachricht per E‑Mail oder per Fax. Für Kündigung oder Ablöse verlangen Anbieter meist die Schriftform mit Unterschrift. Wählen Sie für höchste Rechtssicherheit das Einschreiben.
6. Checkliste: Wichtige Fragen
So senden Sie das Einschreiben richtig
Das Einschreiben mit Rückschein ist der belastbarste Nachweis für den Zugang Ihrer Kündigung. Tragen Sie im Schreiben Ihre vollständigen Identifikationsdaten und die Vertragsnummer ein und unterschreiben Sie eigenhändig. Notieren Sie das Versanddatum und scannen Sie Einlieferungsquittung sowie Sendungsbeleg ein.
- Aufbewahren: Einlieferungsbeleg, Rückschein, Kopie des Kündigungsschreibens
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Identifizieren Sie zuerst die Art des Rechtsmittels: Widerruf oder Kündigung bzw. Ablöse. Das Widerrufsrecht beträgt in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Abschlussunterlagen. Bei ordentlicher Kündigung richten Sie sich nach den vertraglich vereinbarten Fristen.
Das tun Sie, wenn keine Bestätigung kommt
Setzen Sie der Bank eine klare schriftliche Nachfrist zur Bestätigung und versenden Sie diese per Einschreiben mit Zustellnachweis. Halten Sie alle Versand- und Empfangsbelege sowie Gesprächsnotizen bereit. Leiten Sie bei weiter ausbleibender Reaktion die Beschwerde an eine Ombudsstelle oder Schlichtungsstelle weiter.
So fordern Sie eine Ablösebescheinigung an
Fordern Sie die Ablösebescheinigung schriftlich an und nennen Sie Darlehensnummer sowie den gewünschten Stichtag. Nennen Sie die IBAN, auf die die Bank den Ablösebetrag überweisen soll. Warten Sie auf die schriftliche Bescheinigung, bevor Sie Zahlungen veranlassen.
So handeln Sie, wenn weiter abgebucht wird oder Inkasso droht
Widersprechen Sie unberechtigten Abbuchungen schriftlich und fordern Sie die Rücküberweisung. Legen Sie die schriftliche Rückmeldung und den Sendungsbeleg vor und geben Sie Lastschriftmandat sowie Datum der Abbuchung an. Falls ein Inkassoschreiben folgt, prüfen Sie die Forderung anhand Ihrer Unterlagen und holen Sie gegebenenfalls Unterstützung.
So berechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung
Als Ausgangswerte gelten die gesetzlichen Obergrenzen: Bei Restlaufzeiten bis zwölf Monate bis zu 0,5 Prozent der Restschuld. Bei längerer Restlaufzeit bis zu 1 Prozent. Fordern Sie die Bank zur schriftlichen Aufschlüsselung auf, damit Sie Restschuld, Zinsanteile und die errechnete Entschädigung prüfen können.
So prüfen Sie den Widerrufsjoker
Prüfen Sie die Widerrufsbelehrung im Vertrag auf formale Fehler oder fehlende Hinweise zum Wertersatz. Solche Fehler können den Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsschluss ermöglichen. Holen Sie gegebenenfalls eine anwaltliche Ersteinschätzung ein, bevor Sie den Widerruf erklären.
Welche Dokumente Ihr Schreiben braucht
Ihr Schreiben sollte die identifizierenden und vertragsrelevanten Angaben enthalten. So kann die Bank es korrekt zuordnen. Fehlende Informationen führen zu Rückfragen und Verzögerungen. Halten Sie Kopien der folgenden Unterlagen bereit, die Sie beifügen oder auf Verlangen nachreichen sollten.
- Kreditvertrag oder Vertragskopie
- Tilgungsplan oder Zins‑ und Tilgungsaufstellung
- Darlehensnummer / Kundennummer
- Bei Ablöse: IBAN und gewünschter Stichtag
So fordern Sie die Schufa‑Berichtigung an
Beanstanden Sie fehlerhafte Schufa‑Einträge schriftlich und fügen Sie Kopien von Verträgen, Kündigungen und Empfangsbestätigungen bei. Senden Sie die Beanstandung direkt an die Schufa und fordern Sie Löschung oder Korrektur des Eintrags. Reagiert die Schufa nicht, prüfen Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzstelle.
Wann Sie professionelle Hilfe einschalten sollten
Bei komplexen Widerrufsfällen, hohen Forderungen wegen Wertersatz oder unklaren Vorfälligkeitsberechnungen lohnt sich rechtliche Beratung. Auch bei drohenden negativen Schufa‑Folgen oder Inkassomaßnahmen ist fachliche Unterstützung sinnvoll. Sammeln Sie vor dem Gespräch mit einem Anwalt alle relevanten Unterlagen, Belege und Gesprächsnotizen, um Erfolgsaussichten und Kosten zu beurteilen.
Bereit für einen klaren Schlussstrich bei S Kreditpartner?
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